Wasserverbrauch + versiegelte Fläche

In den Kanälen fließen oft die verschiedenen Abwässer, bestehend aus Schmutz- und Regenwasser, zusammen. Zur gerechteren Aufteilung der Instandhaltungs- sowie der laufenden Kosten führt Breitengüßbach nun die gesplittete Abwassergebühr ein. In der Gemeinderatssitzung am 11. Oktober 2016 wurde dazu viel erklärt, Befürchtungen enormer Kostensteigerungen von Wohngebäude wurden ausgeräumt. Gewerbetreibende hingegen dürfen sich zum Teil eher weniger freuen.

„Wichtig ist: Die Gebühren steigen nicht, sie werden nur anders aufgeteilt. Für ein Einfamilienhaus entsteht somit eine kaum veränderte Kostenbelastung, Bewohner von Mehrfamilienhäusern werden profitieren. Höhere Kosten kommen auf Ansiedlungen in den Industriegebieten zu“, sagte Diplom-Ingenieur Udo Harrer vom Ingenieurbüro Gaul aus Bamberg bei einer Bürgerversammlung in Breitengüßbach vor ziemlich genau vier Jahren. Und so kommt es auch.

In Breitengüßbach wird nun zwischen Schmutz- und Regenwasser unterschieden. Nach über vier Jahren Vorarbeit führt die Gemeinde damit die so genannte gesplittete Abwassergebühr ein. Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr dient der Wasserverbrauch in Kubikmetern, bei der Niederschlagswassergebühr wird die versiegelte Fläche eines Grundstücks in Quadratmetern zugrunde gelegt.

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Kämmerer Christoph Hetzel zeigte in der Gemeinderatssitzung am 11. Oktober 2016 zwei Rechenbeispiele. Ein typisches Einfamilienhaus im Wohngebiet Am Klingen zahle bisher 342 Euro an Abwassergebühren, nach der Neuaufteilung in Schmutz- und Niederschlagswasser sind es 342,36 Euro. Ganz anders sieht es für eine Lagerhalle im Gewerbegebiet aus. Statt bislang 203 Euro fallen demnächst 1.187 Euro an. Hintergrund sind hier große Dächer und viele versiegelte Flächen wie Zufahrten und Parkplätze. „Ein Supermarkt im Gewerbegebiet hat daher bereits angekündigt, in eine eigene Zisterne investieren zu wollen“, so Hetzel. Denn solche Einrichtungen werden positiv angerechnet. „Die neue Kalkulation ist so berechnet, dass wir in Sachen Abwasser eine Kostendeckung erreichen, bislang gab es eine solche nicht“, erklärte Hetzel und verwies auf eine Unterdeckung von rund 25 Prozent.

Kläranlagen-Sanierung: Bürger werden mit Sicherheit beteiligt

Bisher zahlten die Breitengüßbach pro Kubikmeter Abwasser 1,90 Euro. Nach der Neuordnung und Einteilung in Schmutz- und Niederschlagswasser fallen 1,43 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser und 0,59 Euro pro Quadratmeter versiegelte Fläche an. Dazu zählen laut der vom Gemeinderat einstimmig verabschiedeten Satzung Betondecken, undurchlässige Pflasterungen und Plattenbeläge. Nutzer von Zisternen erhalten Vergünstigungen, wenn die Zisterne mindestens zwei Kubikmeter Wasser aufnehmen kann.

Ebenso neu geordnet wurden in der Sitzung die Herstellungsgebühren, die bei der Errichtung von Neubauten anfallen. Der „Abwasserbeitrag“ beträgt 2,84 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche (bisher 2,60 Euro) und 8,34 Euro je Quadratmeter Geschossfläche (bisher 7,90 Euro). Grundlage für die Ermittlung sind hier die Geldwerte der Entwässerungseinrichtungen, also von Kanälen, Rückhaltebecken und Kläranlage. Auf Nachfrage wies Kämmerer Christoph Hetzel darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen in Sachen Sanierung der Kläranlage noch nicht in die Berechnungen eingeflossen seien, da bisher kein Beschluss vorliege. Der Gemeinderat müsse sich daher bald darüber unterhalten, wie sich die Sanierung auf die Gebühren auswirke, denkbar sei eine Verbesserungsbeitragssatzung. Möglich wäre außerdem, die Kosten nur über die Gebühren umzulegen.

Titelbild: © Paul-Georg Meister / PIXELIO
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