Steuern und Gebühren erhöhen, freiwillige Ausgaben verringern. Die Vorgaben für die Gemeinde Breitengüßbach, die sich aus der überörtlichen Rechnungsprüfung ergeben, sind klar. Müssen doch, sollen künftig Kredite aufgenommen werden, zunächst die eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Nach Gebührenanpassungen vor drei Wochen diskutierte der Gemeinderat nun die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer.
Schon vor einem Jahr hatte es sich angedeutet. Zwar beschloss der Breitengüßbacher Gemeinderat damals, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer unverändert bei 320 v.H. zu belassen, im kommenden Jahr aber eine Erhöhung ins Auge zu fassen. Nun war es soweit. „Die Rechtsaufsichtsbehörde fordert uns auf, vor Fremdkapitalaufnahmen in den Folgejahren eigene Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung zu treffen“, sagte Kämmerer Christoph Hetzel und verwies auf den Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates, der eine Erhöhung der Steuern bereits vorbesprochen hatte – auf 350 v.H.
Hetzel informierte auch über die Durchschnittswerte in Bayern und im Landkreis Bamberg. Auf Zehnerwerte gerundet liegen die Sätze im bayerischen Durchschnitt bei 330 v.H., im Landkreis Bamberg bei 340 v.H. Seit 2008 gab es in Breitengüßbach keine Anpassungen mehr, Gemeinderat Manfred Herl (SPD) hatte sich dazu bereits vor einem Jahr kritisch geäußert – Breitengüßbach verkaufe sich zu billig, seien doch die Voraussetzungen im Vergleich zu Nachbargemeinden wie Baunach und Zapfendorf für Gewerbetreibende deutlich besser, dort die Steuern aber höher. Auch Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder ergriff das Wort und wies darauf hin, dass eine Erhöhung schon länger Thema sei, insbesondere, weil die Gemeinde mit dem ICE-Ausbau und der Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen in den kommenden Jahren Großprojekte zu stemmen habe. Mit den größten Gewerbesteuerzahlern vor Ort habe sie gesprochen, der Großteil sei sich über die Standortqualität bewusst und weiterhin, trotz Steuererhöhung, auch bereit, in den Standort zu investieren.
Satzungen mussten neu erlassen werden
Im Bereich Grundsteuer wurden Beispiele genannt: Für 2.000 Quadratmeter Ackerland werden aktuell 7,58 Euro Grundsteuer A fällig, nach der Erhöhung 8,40 Euro. Die Spanne für Einfamilienhäuser (Grundsteuer B) lag bislang zwischen 169 und 256 Euro, demnächst zwischen 175 und 280 Euro. Ein Mehrfamilienhaus wird statt mit 448 bis 640 Euro künftig mit 490 bis 700 Euro besteuert. Insgesamt ergibt sich eine Mehrbelastung von rund zehn Prozent, auch bei der Gewerbesteuer. Die Entscheidung für die Erhöhung, die ab 1. Januar 2015 gilt, fiel daraufhin einstimmig.
Neu erlassen wurden in der Gemeinderatssitzung vom 13. November 2014 auch Satzungen in den Bereichen Entwässerung und Wasserabgabe. Der Neuerlass war aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung nötig. Bislang hatte die Gemeinde notwendige Änderungen über eine Ergänzungssatzung geregelt, die Satzungen aber nicht neu erlassen. Unter „Sonstiges“ informierte Bürgermeisterin Reinfelder über den Neubau der Brücke an der B4, die Baustelle soll nach wie vor, wie geplant, zum 19. Dezember 2014 beendet sein. In Sachen Bahnausbau verlas sie unter anderem ein Schreiben vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, der Fortschritte in Sachen Barrierefreiheit der Bahnhöfe Breitengüßbach, Ebing, Zapfendorf und Ebensfeld ankündigte. An genannten Bahnhöfen, die bislang nahezu barrierefrei sind, verschlechtert sich nach den aktuellen Plänen der Bahn die Situation nach dem Ausbau der Strecke. Das sei nicht hinzunehmen.