Stadtrat sagt mehrheitlich Ja zur Umnutzung – Landratsamt soll kontrollieren

Normalerweise sind Bauanträge Sache des Bauausschusses. Drei wurden aber in den Stadtrat verwiesen. Und das hatte gute Gründe – ging es doch um die Umnutzung von Wohnhäusern zu Asylbewerberunterkünften.

Sie befinden sich in der Karlstraße, im Tiergarten und an der Angelbrücke. Für drei ehemalige Wohnhäuser lag dem Stadtrat ein Antrag auf „Baugenehmigung zur Umnutzung zum Asylbewerberheim“ vor. Nachdem sich der Bauausschuss Anfang Dezember mit der Thematik befasst hatte, wünschten die dortigen Mitglieder eine Entscheidung im Stadtrat. Zu der kam es nun in der Stadtratssitzung vom 14. Dezember.

Bürgermeister Thomas Söder führt in das Thema ein und fasste die wesentlichen Punkte aus der Bauausschusssitzung zusammen. „Wir sind offen dafür, dass wir helfen, Menschen unterzubringen. Die Stadt muss ihren Beitrag leisten“, so Söder. Er stellte auch klar, dass es hier um Bauanträge gehe, nicht um Wünsche. Dennoch solle sich die Stadt dafür einsetzen, dass die Menschen dort auch menschenwürdig untergebracht würden und dass die Betreuung funktioniere. Verhindern könne der Stadtrat die Umnutzung nicht, zudem wären die Alternativen etwa Container-Wohnanlagen oder die Belegung von Turnhallen.

Ein Zeichen setzen?

Verschiedene Gremiumsmitglieder brachten daraufhin ihre Argumente ein. Zweiter Bürgermeister Hans-Jürgen Wich (SPD) verwies darauf, dass sieben Quadratmeter Fläche pro Person sehr wenig seien, gerade wenn Kinder zu den Bewohnern gehören. „Schulpflichtige Kinder brauchen auch die Möglichkeit, sich zum Lernen zurückzuziehen. Zudem sollte es ausreichend Platz zum Spielen geben“, meinte Wich. Dementsprechende Hinweise sollten ans Landratsamt weitergegeben werden. Verena Luche (Grüne) erklärte, wenn es schon Richtwerte wie die sieben Quadratmeter gebe, die ohnehin zu wenig seien, dann müssten diese aber auch eingehalten werden. Dies sei in einigen der Räume laut Plan nicht der Fall. Sie empfahl daher, die Bauanträge abzulehnen, um ein Zeichen zu setzen – der Beschluss würde vom Landratsamt ohnehin ersetzt.

Auszug aus Art. 67, Bayerische Bauordnung: Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Hat eine Gemeinde ihr (…) erforderliches Einvernehmen rechtswidrig versagt und besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung, kann das fehlende Einvernehmen (…) ersetzt werden.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-67

Geschäftsleiter Uwe Schardt erklärte dazu, dass eine Sachentscheidung nicht taktisch genutzt werden sollte, die Zustimmung könne nur aus Sachgründen, die hier das Baurecht betreffen, verweigert werden. Und Bürgermeister Söder verwies darauf, dass eine Ablehnung, obwohl nicht gegen die Asylbewerber an sich gerichtet, falsch verstanden oder ausgelegt werden könnte. Auch Joachim Karl (CSU) war der Meinung, es gehe nur um baurechtliche Dinge, der Rest sei nicht Baustelle der Stadt. Claudia Büttner (FW/BBL) fragte, wie es um ein ehrenamtliches Netz in Hallstadt stehe, um die Flüchtlinge zu unterstützen. Söder erklärte, es habe hier immer Aktive gegeben, daher werde der Kontakt gesucht, unter anderem mit Rike Straub und auch den beiden Kirchen vor Ort.

Häuser sind schon bewohnt

Immer deutlicher wurde im Diskussionsprozess: Verhindern kann der Stadtrat hier nichts, es geht lediglich um Bauanträge. Zudem, das brachte Dr. Hans Partheimüller (CSU) ins Spiel, seien die Häuser ohnehin bereits belegt. „Wenn wir uns also lange damit beschäftigen, ist das eigentlich nur Zeitverschwendung.“

Bürgermeister Thomas Söder formulierte daraufhin einen Beschlussvorschlag für die drei Bauanträge. Tenor: Zustimmung, aber mit Hinweisen an das Landratsamt – unter anderem der Aufforderung, das Vorhaben genau entsprechend der Richtlinien zu Asylunterkünften zu prüfen, Überbelegung auszuschließen sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders zu beachten. Dem folgten beim Bauantrag in der Karlstraße zwölf Stadträtinnen und Stadträte, beim Tiergarten 14, bei der Angelbrücke 15. Somit wurde allen Bauanträgen zugestimmt.

Weiteres aus der Sitzung vom 14. Dezember 2022

Thema im Stadtrat war auch die Fortschreibung der „Besonderen Arbeitsgemeinschaft ARGE B²H²“. Hier haben sich die Kommunen Bamberg, Bischberg, Hallstadt und Hirschaid in interkommunaler Zusammenarbeit darauf verständigt, die Einzelhandelsentwicklung gemeinsam abzustimmen. Seit 20 Jahren existiert sie schon. Die bestehende Vereinbarung wurde nun überarbeitet. Somit besitzt die Besondere Arbeitsgemeinschaft nun aktualisierte und verschlankte Instrumente, um den in vielen Bereichen durch die Corona-Pandemie unter Druck geratenen Einzelhandel in der Region zu stärken und durch schnellere Entscheidungsprozesse zu fördern. Einstimmig stimmte der Stadtrat der Fortschreibung zu. Einige Nachfragen gab es aber dennoch, etwa von Claudia Büttner nach einer Bewertung der ARGE-Erfolge. Daniel Waldhoff, seit 2019 Projektmanager der Gesellschaft, meinte, dass durch die ARGE insbesondere Streit vermieden wurde. Die Zusammenarbeit sei sehr konstruktiv. Heiko Nitsche (SPD) verwies auf die Hauptkonflikte mit der Stadt Bamberg, die auch die ARGE nicht lösen konnte, etwa das Thema Ertl.

Einstimmig angenommen wurde auch weitere Beschlussvorschläge. Etwa, dass städtische Mitarbeiter der Wasserversorgung gegen Abrechnung im Cleantech Innovation Park tätig werden können. Und auch, dass die Stadt das diesjährige Defizit des neuen Montessori-Kinderhauses übernimmt, hier sind 31.174 Euro angefallen.

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Ein Kommentar

  1. In Bamberg entsteht mit dem LEZ ein neues Shopping-Center. Da wird sich Herr Waldhoff wohl einbringen, um weiterhin Streit zwischen Bamberg und Hallstadt zu schlichten. Die Verkaufsfläche vom Mediamarkt (bisher Hallstadt) geht um einen Prozentsatz x zurück. Wie groß ist x? Laut Vortrag von Waldhoff war die große Verkaufsflächenreduzierung der wesentliche Grund des Ortswechsels.

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