Wärmeplanung und eine PV-Anlage fürs Freibad

Ein umfangreiches Programm hatte der Stadtrat Hallstadt in seiner Sitzung abzuarbeiten – von der Vereidigung neuer Feldgeschworener bis hin zu Fragen in Sachen Wärmeversorgung und Optionen, die laufenden Kosten des Freibads zu reduzieren.

Experten für Grundstücksfragen

Einfach nur Grenzsteine setzen, damit ist es nicht mehr getan, so erklärte Erster Bürgermeister Thomas Söder (CSU) die Aufgaben von Feldgeschworenen anlässlich der Vereidigung von fünf neuen „Siebenern“ im Rahmen der jüngsten Stadtratssitzung. Bei lang andauernden Terminen müssen sie sich mit den technischen Messgeräten auskennen, um die Marksteine exakt zu verlegen. Grundstücksteilungen oder Verschmelzungen, wie es beim neuen Baugebiet Hallstadt-West oder während des Hochwasserschutzes nötig war, können nur mit ihrer tatkräftigen Hilfe durchgeführt werden. Wichtig sei es, dass sie sich in der Hallstadter und Dörfleinser Flur auskennen. Die bereits eingesetzten Feldgeschworenen haben daher fünf neue Kandidaten vorgeschlagen, die diese Fähigkeiten aufweisen, um die Reihe der „Siebener“ wieder zu ergänzen. Mit ihrem Schwur vor den Anwesenden gelobten Karlheinz Linsner, Alfred Will und Peter Groh, nun verantwortlich für die Gemarkung Hallstadt, sowie Fredy Karl und Franz Deusel, Dörfleins, gemeinsam bei erhobener Hand „Verschwiegenheit und zeitlebens die Bewahrung des Siebenergeheimnisses“. Nach Handschlag war die Vereidigung besiegelt.

Die neuen „Siebener“ bei ihrem Eid in der Stadtratssitzung im Hallstadter Bürgerhaus: v.l.n.r.: Franz Deusel, Karlheinz Linsner, Fredy Karl, Peter Groh, Alfred Will

Abklärung der Umweltverträglichkeit – Wasserentnahme aus dem Main durch die CTIP

Nach diesem feierlichen Akt ging Bürgermeister Söder zur weiteren Tagesordnung über. D.h., da der Hauptreferent des Abends noch im Verkehr steckte, zog er den Antrag der Fraktion der Grünen vor, welche die Mainwasserentnahme durch die Fa. CTIP als Rechtsnachfolger der Michelin-Werke und ihre Auswirkungen auf das Ökosystem prüfen lassen wollten.

Die dafür bestehende wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme des Flusswassers als Industrie- und Kühlwasser stammt aus dem Jahr 2011 und wurde damals vom Landratsamt Bamberg bis zum 31.12.2031 erteilt. Der derzeit genutzte Wasserbedarf der Cleantech Innovation Park GmbH (CTIP) stellt nur einen Bruchteil der erlaubten Menge dar, und zwar wurden für das Jahr 2022 nur 3,6 Prozent des Erlaubten entnommen. Hinzu komme der Bedarfsanspruch des zukünftigen Elektrolyseurs, so erklärte der zuständige Sachbearbeiter der Stadtverwaltung, was 6,5 Prozent der bislang erlaubten Entnahmemenge ausmache. Auf Nachfrage von Stadtrat Heiko Nitsche (SPD) wurde diese auf 300.000 Kubikmeter pro Jahr oder 1.000 am Tag angesetzt.

Diese Wasserentnahme gewährt vor allem den Brandschutz der Industrieanlagen, nur so könne die Betriebsgenehmigung für kommende Ansiedlungen auch gesichert sein, ergänzte Bürgermeister Söder. Dies werde bei jedem neuen Antrag neu geprüft, beruhigte er Nachfragen aus dem Gremium. Die Zuhörer erfuhren auch noch, dass bei der Entnahmestelle alle Voraussetzungen für einen geregelten Umwelt- und Naturschutz erfüllt werden. Stadtrat Ludwig Wolf (BBL/FW) wollte sich noch vergewissern, dass die Zuleitung ebenfalls auf den Rechtsnachfolger übergegangen war, was bestätigt wurde. Der Stadtrat nahm den Sachverhalt einstimmig zur Kenntnis, die Zuständigkeit liege bei Wasserwirtschafts- und Landratsamt.

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Kommunale Wärmeplanung in drei Abschnitten

Brandaktuell, mit den neuesten Informationen zu dem in der Vorwoche gefassten Bundestagsbeschluss zum kommunalen Wärmeplanungsgesetz, präsentierte hierauf Diplomingenieur Markus Weber, Institut für Energietechnik (IfE) Amberg-Weiden, dessen voraussichtliche Umsetzung mit Übertragung auf Länder und Kommunen. Demnach müssen nach diesem Gesetz bis 30. Juni 2028 Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellen. Diese umfassen unter anderem eine Eignungsprüfung, Bestands- und Potenzialanalyse, und sollen Ziele entwickeln sowie Wärmeversorgungsgebiete und für die anschließende Umsetzung eine Strategie herausarbeiten.

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und Nutzung erneuerbarer Energien (GEG) sichere mittelfristig zu, dass die Wärmeversorgung mit 65 Prozent erneuerbarer Energien gedeckt werden könne. Dieses wird mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) eng verflochten. Ein dafür zu entwickelnder kommunaler Wärmeplan dient zur Information und besitzt keine rechtliche Außenwirkung. Die Gemeinden können damit Empfehlungen zur Ausweisung von Gebieten zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen geben. Diese müssen nicht unbedingt von den Kommunen gebaut werden. Es wurden vier Schritte vorgestellt, um diese Strategie anzugehen. Energiesparmöglichkeiten und die Positionierung erneuerbarer Energien können unter anderem zur Anwendung kommen. Als Praxisbeispiel wurde der bisherige Planungsstand des Instituts bei der Gemeinde Bad Abbach vorgestellt. Die Erstellung eines Wärmeplans soll sicherstellen, in welchen Stadtgebieten, welche Wärmequellen am geeignetsten wären.

Am Ende zeigte es sich, dass noch vieles unsicher ist und Leitlinien benötigt. Das Umsetzungsverfahren bedürfe einer klaren Planung. Information und Aufklärung der Bürger, denn es betrifft jeden Hausbesitzer, sollte gleich zu Beginn erfolgen und dürfen nicht vernachlässigt werden, riet der Fachmann. Ingenieur Weber terminierte auf Nachfrage die Erstellung aufgrund der bereits von der Stadt geleisteten Vorplanungen auf ein Jahr.

Fernwärmeanschlusses zum Müllheizkraftwerk Bamberg?

Heiko Nitsche (SPD) erinnerte in der Diskussion, dass die Stadt bereits 2010 am Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Energie und Klimaschutz“ teilgenommen hatte. In der Folgezeit, so Bürgermeister Söder, sei ein Energienutzungsplan (2015) und die Umsetzungsbegleitung für den Aufbau der Fernwärmeversorgung (2017) beauftragt worden, und es gebe nicht viele Büros, die damit Erfahrung haben, schloss er.

So wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit dem Institut für Energietechnik die kommunale Wärmeplanung weiter zu entwickeln, damit es nach Erteilung des Förderbescheids gleich umgesetzt werden könne.

Die vorausgegangene Diskussion hatte gezeigt, welches Potenzial Hallstadt für alternative Wärmerzeugungsmöglichkeiten aufbieten könnte. Von Flusswassernutzung bis zu Erdbohrungen, auf die Dr. Hans Partheimüller (CSU) mit Bezug auf die Erdwärmevorkommen in Mürsbach hingewiesen hatte, oder die Nutzung der Abwärme der Kanalisation sei alles möglich. Einig war man sich, so wenig wie möglich von anderen Strombetreibern abhängig zu sein, jedoch alle Wege in Betracht zu ziehen.

Nach diesen Überlegungen bedeutet das konkret für Hallstadt, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, vom Müllheizkraftwerk in Bamberg Fernwärme zu beziehen. Von dort wurde signalisiert, dass man noch Kapazitäten frei hätte. Auch hier erging die Weisung, ein Angebot zum Anschluss des Stadtgebiets mittels einer Fernwärmeleitung beim von Stadt und Landkreis Bamberg zu gleichen Teilen getragenem Zweckverband einzuholen.

Photovoltaik auf das Freibad-Dach

Gleich darauf wurden von Diplomingenieur Markus Weber die Möglichkeiten der energetischen Sanierung des Freibades vorgestellt. Auch hier kamen nach vollzogener Bestandsaufnahme verschiedene Optionen im Rahmen des Klimaschutznetzwerkes zur Vorstellung. Am schnellsten umzusetzen sei die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Betriebsgebäudes, die auf den Bereich des Parkplatzes ausgedehnt werden könne. Bei Vollbelegung mit 238 Modulen beträgt die Leistung 80 kWp und würde eine Strommenge mit 83.000 kWh im Jahr erzeugen.

Planung für die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der Betriebsgebäude des Hallstadter Schwimmbads mit Option auf Erweiterung einer Parkplatzüberdachung. Quelle: Institut für Energietechnik (IfE), Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden

Die Investitionskosten in Höhe von zirka 100.000 Euro würde sich bei einer Annahme von einem Strompreis in Höhe von 30 Cent in sechs Jahren rentieren. Bürgermeister Söder sah darin eine Möglichkeit, die bisherigen Betriebskosten, ein siebenstelliger Verlust, zumindest etwas zu relativieren. Somit wurde die Realisation – Bau und Betrieb der PV-Anlage – einstimmig auf den Weg gebracht.

Weitere Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 22. November 2023

Die Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Beschaffung und des Einbaus von Anlagen zur Nutzung der Solarthermie wie auch für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen wurde jeweils bis zum 31.12.2025 verlängert.

Der Personalkosten-Eigenanteil des AWO-Kreisverbandes Bamberg-Land für die Stelle der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Hallstadt wird auf dessen Bitte von der Stadt Hallstadt in Höhe von ca. 7.500 Euro übernommen.

Auf dem Grundstück Michelinstraße 130 – Bebauungsplan Borstig I – darf eine Werbeanlage im Umfang von 21 Quadratmeter errichtet werden. Allerdings muss die Autobahndirektion Nordbayern an dem Verfahren beteiligt werden, und ihre Stellungnahme vom Antragsteller ist noch einzuholen.

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