Auch in Rattelsdorf stand die Neufestlegung der Sätze für die Grundsteuer auf dem Programm. Wie hat sich der Gemeinderat entschieden? Zudem ging es um die beiden Kläranlagen.
Der Haushalt des Marktes Rattelsdorf wird zwar erst im kommenden Jahr verabschiedet, klar ist aber jetzt schon: Vermutlich wird zur Finanzierung von Aufgaben und Projekten eine Kreditaufnahme notwendig sein. Das bedeutet: Der Haushalt ist genehmigungspflichtig. Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Bamberg fordert von allen Gemeinden in einem solchen Fall eine deutliche Anpassung der Hebesätze.
Daher wird es dem Markt nicht möglich sein, die neuen Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform aufkommensneutral festzulegen. Bei der Kalkulation kommt erschwerend hinzu, dass sowohl bei der Grundsteuer A als auch bei der Grundsteuer B jeweils noch rund 20 Prozent der Messbeträge fehlen, wie Bürgermeister Hans-Jürgen Scheerbaum in der Sitzung vom 28. November erklärte. Schätzungen wurden also nötig. Und: Die Anzahl der Widersprüche oder unplausible beziehungsweise korrekturbedürftige Datensätze sind nicht bekannt und können bei der Kalkulation somit nicht berücksichtigt werden.
Von der Verwaltung wurden dem Marktgemeinderat daher folgende Hebesätze vorgeschlagen: Grundsteuer A 400 % (bisher 380), Grundsteuer B 240 % (bisher 380) und Gewerbesteuer 400 % (bisher 380). Durch die neuen Hebesätze erhöhen sich die Grundsteuereinnahmen um knapp 30 Prozent. Bei der Grundsteuer A macht das rund 1.500 Euro, bei der Grundsteuer B rund 120.000 Euro Mehreinnahmen aus. Die Gewerbesteuererhöhung spült voraussichtlich ca. 110.000 Euro mehr in die Gemeindekasse. „Die Erhöhungen sind nötig. Die Auflagen werden immer höher, gerade im Abwasserbereich müssen wir investieren. Zudem stehen auch zahlreiche Straßensanierungen an“, erklärte Bürgermeister Scheerbaum. Der Beschluss zur Anpassung der Sätze fiel einstimmig. Aufkommensneutral wären bei der Grundsteuer A 386 % und bei der Grundsteuer B 179 % gewesen.
Rund 1,4 Millionen Euro für den Bereich Abwasser
Das Thema Abwasser tauchte gleich in einem anderen Tagesordnungspunkt noch auf. Christian Brückner vom Ingenieurbüro Gaul präsentierte die mögliche Anschaffung einer Klärschlammpresse für die Kläranlage Rattelsdorf sowie den Bau von Fällmittelstationen für die Kläranlagen Ebing und Rattelsdorf. Fällmittel bewirken, dass aus dem Abwasser entfernte Stoffe wie Phosphate sich als Schlamm absetzen, wodurch sie leichter abgetrennt werden können. Eine Fällmittelstation ist der Bereich in der Kläranlage, der das Fällmittel dosiert, lagert und kontrolliert in den Abwasserstrom einbringt, um die Reinigungsleistung zu optimieren.
Die Kosten für die Fällmittelstationen liegen bei 90.000 Euro (Ebing) beziehungsweise 208.000 Euro (Rattelsdorf). Brückner erläutere auch die verschiedenen Optionen in Sachen Klärschlammpressung – wie die Beauftragung eines Dienstleisters oder den Kauf einer eher günstigen oder eher hochwertigen eigenen Presse. Das bevorzugte Modell würde inklusive einer Lagerhalle für den gepressten Schlamm rund 745.000 Euro kosten. Inklusive Baunebenkosten kam Brückner auf Gesamtkosten für alle Maßnahmen, inklusive eines ebenfalls kurz präsentierten Entlastungskanals „Am Steinig“, von ca. 1,4 Millionen Euro. Nachdem der Markt Rattelsdorf diese Kosten über die so genannte RZWas durch den Freistaat Bayern fördern lassen kann, dürften am Ende bei der Gemeinde 483.000 Euro verbleiben. Die Fällmittelstation in Ebing ist nicht förderfähig.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Förderungen noch in diesem Jahr zu beantragen, 2025 in die Planung zu gehen und die besprochenen Bauten und Beschaffungen dann im Jahr 2026 umzusetzen.
Weiteres aus der Sitzung vom 28. November 2024
Das Mini-Spielfeld neben dem Sportplatz in Rattelsdorf bedarf einer Sanierung. Für eine Komplettsanierung lag dem Gemeinderat ein Angebot über 20.000 Euro vor. Bürgermeister Scheerbaum erläuterte, es käme eventuell auch eine Teilsanierung in Frage, dies soll geprüft werden. Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, hier weitere Angebote einzuholen und die Sanierung im kommenden Jahr anzugehen.