Im nur wenige Kilometer entfernten Kloster Banz ist am Mittwoch, 17. Januar 2018, eine Entscheidung gefallen, die jeden Grundstückseigentümer in Bayern betrifft: Die CSU möchte die Straßenausbaubeiträge abschaffen, jene Gelder also, die bisher von Eigentümern gezahlt werden müssen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengetragen.
Eigentlich wollten die Freien Wähler mit einem Volksbegehren punkten, um die teilweise ungerechten Straßenausbaubeiträge in Bayern zu kippen. Nun ist die CSU, nur wenige Monate vor der Landtagswahl, in die Offensive gegangen und hat bei ihrer Tagung auf Kloster Banz beschlossen, die Beiträge abzuschaffen. Im Wortlaut heißt es: „Die CSU-Fraktion wird die Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich abschaffen. Einzelheiten wie Übergangsregelungen oder die finanzielle Unterstützung der Kommunen werden wir in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten.“
Was sind eigentlich Straßenausbaubeiträge?
Nehmen wir an, eine Kommune will eine Straße sanieren. Dann kann sie die Anlieger bisher an den Kosten dafür beteiligen. Allerdings muss es sich um eine echte Sanierung handeln, lediglich das Aufbringen einer neuen Teerdecke oder Ausbesserungen reichen nicht aus. Ebenso werden Beiträge fällig, wenn es sich um eine Verbesserung der Situation handelt – zum Beispiel die Pflasterung eines Gehwegs (statt bisher Asphalt) oder den Anbau eines bisher nicht vorhandenen Gehweges.
Was sind dagegen Erschließungsbeiträge?
Einen Erschließungsbeitrag bezahlen die Eigentümer eines Grundstücks, das durch den Straßenbau neu erschlossen wird – vor allem in Neubaugebieten. Darunter fallen dann nicht nur das Anlegen der Straße, sondern beispielsweise Straßenbeleuchtung, Wasser- und Abwasseranschluss.
Welche Kommunen im Nachrichten-am-Ort-Gebiet erheben solche Beiträge?
Aktuell gibt es eine Straßenausbaubeitragssatzung in Baunach, Breitengüßbach, Kemmern, Rattelsdorf und Zapfendorf. Lediglich Hallstadt beteiligt seine Bürger nicht an den Straßenausbaukosten. In vier der genannten Gemeinden gibt es eine solche Satzung schon länger, Zapfendorf führte sie 2012 ein. Hintergrund war die Aufforderung der staatlichen Rechnungsprüfung, die Einnahmesituation zu verbessern. Die Einführung sorgte damals für Proteste.
Wie hoch sind die Beiträge?
Zunächst einmal gelten Prozentwerte. In der folgenden Tabelle haben wir aufgeschlüsselt, wieviel Prozent der Kosten die jeweilige Kommune auf die Anlieger umlegen kann. Die Beiträge werden mit Abschluss der Baumaßnahme gewöhnlich vollständig fällig.
Baunach | Breitengüßbach | Kemmern | Rattelsdorf | Zapfendorf | |
Anliegerstraße | 50 | 60 | 80 | 80 | 60 |
Haupterschließungsstraße | 35 | 40 | 60 | 50 | 35 |
Hauptverkehrsstraße | 30 | 20 | 50 | 30 | 15 |
Was bedeuten die verschiedenen Straßentypen?
In der Satzung des Marktes Zapfendorf findet sich zum Beispiel folgende Definition:
Anliegerstraßen: Straßen, die ganz überwiegend der Erschließung der Grundstücke dienen.
Haupterschließungsstraßen: Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen und nicht Hauptverkehrsstraßen sind.
Hauptverkehrsstraßen: Straßen, die ganz überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen und/oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.
Wie berechnen sich die Beiträge?
Ausgangspunkt für die Berechnung ist die Grundstücksgröße. Diese wird mit einem Faktor für die Anzahl der auf dem Grundstück erlaubten beziehungsweise errichteten Geschosse sowie einem weiteren Faktor für private oder gewerbliche Nutzung multipliziert. Daraus ergibt sich auch: Für Besitzer von Eckgrundstücken, die also an zwei oder mehr Straßen grenzen, kann auch für jede dieser Straßen ein Beitrag erhoben werden.
Wie sieht es mit bereits laufenden oder schon abgeschlossenen Baumaßnahmen aus?
Unklar ist noch, wie mit Straßen verfahren werden soll, die sich aktuell im Ausbau befinden. Eine Rückabwicklung bereits gezahlter Gebühren ist nicht geplant. „Einzelheiten wie Übergangsregelungen oder finanzielle Unterstützung der Kommunen werden wir in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten“, heißt es im CSU-Beschluss.
Wieviel nehmen die bayerischen Kommunen mit Straßenausbaubeiträgen pro Jahr ein?
In der Diskussion um die Abschaffung wurde eine Zahl von rund 60 Millionen Euro pro Jahr genannt. Denkbar wäre, dass der Freistaat Bayern diese Gelder den Kommunen künftig ersetzt. Aber: Rund ein Drittel der bayerischen Kommunen erheben keine Beiträge. Haben sie dann ebenso Anspruch auf Ausgleichszahlungen? Daher könnte die CSU auch über eine Pauschale nachdenken, die jede Kommune pro Einwohner und Jahr für den Straßenbau erhalten könnte.