Vielen Städte und Gemeinden überarbeiten aktuell ihre Friedhofssatzungen und passen auch die zugehörigen Gebühren an. In Zapfendorf sind die Gebührensteigerungen nun besonders hoch – und decken dennoch bei weitem nicht die Kosten der Gemeinde.
Vor 20 Jahren wurde zuletzt die Friedhofsgebührensatzung des Marktes Zapfendorf angepasst. Im Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung hatte das Landratsamt Bamberg bereits für die Jahre 2011 bis 2025 darauf hingewiesen, dass die Gebühren neu kalkuliert werden sollten, da keine Kostendeckung bestehe. Die ist bei gemeindlichen Einrichtungen wie einem Friedhof, aber auch bei Systemen wie Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, eigentlich verpflichtend. Auch der Bayerische kommunale Prüfungsverband merkte im Prüfbericht für die Jahre 2016 bis 2018 an, dass Anpassungen unumgänglich sind.
Nachdem im Jahr 2021 Friedhofsplaner Michael Gärtner im Zapfendorfer Gemeinderat zu Gast war, kommt in das Thema Friedhof wieder Bewegung. Auf lange Sicht sollen auch neue Bestattungsformen wie Urnengemeinschaftsgrabstätten errichtet werden, solche Projekte, so Bürgermeister Michael Senger, seien aber aus finanziellen Gründen erst einmal verschoben worden. Dennoch: Der Trend zur Urnenbestattung setzt sich fort, Erdgräber werden kaum noch nachgefragt. Dem will auch der Markt Zapfendorf begegnen.
Nur eine Urnenbeisetzung wird kaum teurer
Zunächst beschloss der Gemeinderat daher in der Sitzung vom 18. April 2024, eine vollkommen neue Friedhofssatzung zu erlassen. Sie gilt für alle gemeindlichen Friedhöfe und enthält auch Passagen zu künftigen Bestattungsformen. Gemeinderat Andreas Hofmann (ZuZ) lobte die Satzung, sie lasse viel Individualität zu. Einstimmig wurde sie verabschiedet.
Komplizierter ist die Lage bei den Gebühren. Zwei Beispiele: Bisher kostet die Grabherstellung durch die Gemeinde (Aushub, Schließung des Grabes, Erdabfuhr) bei einem Erdgrab 630 Euro, beim Urnengrab 275 Euro. Die Gemeindeverwaltung schlug vor, hier auf 1.550 Euro beziehungsweise 315 Euro zu erhöhen. Bei den Nutzungsgebühren liegt das Erdgrab bislang bei acht Euro pro Jahr für ein Reihen-, bei 16 Euro für ein Familiengrab mit zwei Grabstellen. Auch Urnengräber kosten 16 Euro pro Jahr. Künftig werden es 80 Euro pro Jahr für ein Familiengrab pro Grabstelle sein, 40 Euro für ein Urnengrab.
Bisher eher „symbolische“ Beträge
Die Gebührensteigerungen sind damit sehr deutlich. „Die Anpassung fällt heftig aus, weil 20 Jahre lang keine erfolgt ist“, so Gemeinderat Markus Hennemann (CSU). „Bisher haben wir auf die gesamte Ruhezeit für eine Grabstätte gerechnet eher einen symbolischen Betrag verlangt.“ Interessant ist, dass diese Gebühren noch immer nicht kostendeckend sind. Bei den Bestattungsgebühren (Graberstellung, Leichenhaus usw.) liegt sie nach der Erhöhung bei 75 Prozent, bei den Grabnutzungsgebühren zwischen 25 und 35 Prozent. Kostendeckend müsste ein Urnengrab beispielsweise über 160 Euro pro Jahr kosten. „Daher werden wir mit den neuen Gebühren auch nicht reich, sondern legen immer noch deutlich drauf“, meinte Gemeinderat Hofmann. Bürgermeister Michael Senger erklärte, dass sich der Gemeinderat die Gebührensituation zeitlich enger getaktet anschauen sollte. „Wir haben jetzt zwar eine enorme Erhöhung. Wenn wir konsequent alle paar Jahre erhöht hätten, lägen wir aber schon viel höher.“
Die neuen Gebühren gelten für neue Gräber und auch für Verlängerungen der Nutzungszeit, nicht aber für bereits bestehende Grabstätten innerhalb der jeweiligen Laufzeit.