Klärschlamm: Trocknungsanlage aktuell nicht möglich

Im Bebauungsplan Zapfendorf-West ist ein „Sondergebiet Feuerungsanlage ausschließlich zur Verbrennung von Hölzern mit Nebenanlagen zur Holzlagerung und Holzbehandlung“ festgelegt. Eindeutig geregelt, finden Regierung von Oberfranken und Landratsamt Bamberg. Daher kann hier vorerst keine Anlage zur Trocknung von Klärschlamm entstehen. Vielmehr müsste erst einmal der Markt Zapfendorf tätig werden.

Im Januar besuchte Harald Söll, Niederlassungsleiter des Bio- und Holzheizkraftwerks Zapfendorf, die Sitzung des Marktgemeinderats. Dass in Zapfendorf Klärschlamm verbrannt werden könnte, schloss er aus, allerdings bestätigte er Vorplanungen für die Errichtung einer Anlage zur Klärschlammtrocknung – eine geschlossene Halle, in der LKWs den noch feuchten Klärschlamm anliefern und später, getrocknet in Pulverform, wieder abholen würden. Dieser könnte dann verkauft werden, etwa an Betonwerke zur Beimischung. Denn nachdem die landwirtschaftliche Verwertung immer schwieriger wird, sind Alternativen in Sachen Klärschlammnutzung gefragt. Nun hatte das Unternehmen Veolia, welches das Kraftwerk betreibt, konkrete Pläne vorgelegt, ein Immissionsschutzverfahren begann.

Um die Gesamtenergiebilanz des Kraftwerks zu verbessern, mache die Trocknung von Klärschlamm Sinn, schließlich könnte die Abwärme hierfür genutzt werden. Die Anlieferung würde werktags zwischen 7 und 20 Uhr erfolgen, die Jahresleistung könnte bei bis zu 17.000 Tonnen Klärschlamm liegen. Dafür wären etwa 15 LKW-Bewegungen täglich nötig. Bei der Trocknung entstünde auch Abluft, die durch einen neu zu errichtenden, 13 Meter hohen Schornstein abgeleitet würde – gereinigt, wie Söll auf Nachfrage in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats am 25. Oktober 2018 betonte. Geruchsbelästigungen entstünden somit nicht. Davon waren nicht alle Gemeinderäte überzeugt. Denn in einer vom Unternehmen erstellen Geruchsimmissionsprognose ist von „keinen erheblichen Belästigungen“ die Rede – die Frage war also: Was ist „erheblich“? Denn in unmittelbarer Nähe befinden sich Wohnhäuser und weitere gewerbliche Flächen.

Auf dem Grundstück des Kraftwerks wäre noch Platz für eine Klärschlamm-Trocknungsanlage.

Bebauungsplan: Ändern oder nicht?

Nachdem die Festsetzungen des Bebauungsplans, in dem das Kraftwerk steht, laut Regierung von Oberfranken und Landratsamt Bamberg eindeutig sind und nur Holzverbrennung, -Lagerung und -Behandlung zulassen, müsste die Gemeinde diesen ändern, wenn gleich nebenan eine Trocknungsanlage gebaut werden soll – und zum Beispiel um den Zusatz „Klärschlammtrocknung“ ergänzen. Dies könnte in einem einfachen Änderungsverfahren geschehen. Darüber hatten die Gemeinderäte aber aktuell noch nicht zu befinden, allerdings kamen erste Diskussionen auf.

Stefan Fischer (SPD) meinte, das Sondergebiet dürfe nicht aufgeweicht werden. Denn schon einmal hätten Bürgerinnen und Bürger in Zapfendorf dafür gekämpft, an dieser Stelle eine Abfallverbrennungsanlage zu verhindern. Das war in den 1990er Jahren, als eine Bürgerinitiative sich gegen die Verbrennung positioniert hatte. Ein Ergebnis des damaligen Prozesses war die Ausweisung des Sondergebietes. Somit muss sich der Gemeinderat nun in einer der nächsten Sitzungen die Frage stellen, ob eine Änderung des Bebauungsplans gewünscht ist. Wie eine solche Klärschlammtrocknung im Detail aussieht, konnten Bürgermeister und Gemeinderäte bei einer Besichtigung einer vergleichbaren Anlage in Amberg bereits in Erfahrung bringen.

Unter „Verschiedenes“ wurden die jüngsten Polizeieinsätze in Zapfendorf, zuletzt aufgrund des Fundes einer Bombenattrappe am Bahnhof, angesprochen. Bürgermeister Volker Dittrich verurteilte die Auslegung dieser Attrappe scharf. Im Gremium kam auch der Wunsch nach mehr Polizeipräsenz in Zapfendorf auf. Der Polizeieinsatz war auch in den überregionalen Medien Thema, beispielsweise berichtete RTL mehrfach.

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