Mitte Dezember 2015 fand die letzte Versammlung des Ortskulturrings (OKR) Zapfendorf statt. Aufgelöst wurde der Verein nicht, er wird seitdem kommissarisch geführt. Und musste sich nun vor Gericht gegenüber der Gemeinde verantworten. Über Geld- und Sachspenden an den Förderverein der Schule, Forderungen, die wohl nie mehr erfüllt werden und einmal mehr Matthias Schneiderbanger, der einst Kassier des OKR war …
„Verkündungstermin Markt Zapfendorf / Kabitz, S. u.a. wg. Forderung.“ So nüchtern las sich der Aushang vor dem Gerichtsaal am Bamberger Wilhelmsplatz am Donnerstag, 20. April 2017. Neben einigen interessierten Zapfendorfern hatten sich auch der zweite Bürgermeister Andreas Schonath als Vertreter der Gemeinde sowie Stefan Kabitz, Vorsitzendes des OKR, und sein Anwalt Johann Bramann eingefunden. Verkündungstermin. Das heißt: Verhandelt wurde nicht mehr. Das geschah bereits Ende März, zu einer Einigung kam es damals aber nicht. Also musste Richter Frank Dietze noch einmal in sich gehen – Ergebnis war das verkündete Urteil.
Kurz zusammengefasst: Matthias Schneiderbanger hatte, als er Gelder von der Gemeinde veruntreute, das Konto des OKR für Zwischentransfers genutzt. 42.000 Euro gingen ein, 35.000 Euro ab. Die Differenz von 7.000 Euro forderte der Markt Zapfendorf vom OKR zurück. Diese 7.000 Euro muss der Verein nun auch, laut Urteil, zahlen. Plus Zinsen. Stefan Kabitz allerdings ist aus der persönlichen Haftung raus, er muss die 7.000 Euro nicht aus eigener Tasche aufbringen.
Wer zahlt? Vermutlich keiner.
In seiner Urteilsbegründung riss Richter Dietze auch die Geschehnisse im OKR aus November und Dezember 2015 an. Am 1. Dezember hatte der Vorstand des OKR, konkret Stefan Kabitz (1. Vorsitzender), Peter Helmreich (2. Vorsitzender) und Franz Spindler (Kassier), beschlossen, 4.000 Euro aus dem Vereinsvermögen plus den Geschirrverleih, den der OKR verwaltete, an den Förderverein der Schule zu spenden. Die Abbuchung sei dann am 9. Dezember erfolgt – mit dem Wissen, dass die Gelder aus einem unrechtmäßigen Zufluss, eben jenen Tätigkeiten von Schneiderbanger, stammten, so Dietze.
Wie geht es weiter? Stefan Kabitz und sein Anwalt Johann Bramann zeigten sich erst einmal zufrieden. Berufung sei denkbar, sobald das Urteil schriftlich vorliege. „Die Gemeinde ist eigentlich gar nicht klageberechtigt, da ihr kein finanzieller Schaden entstanden ist. Denn die Versicherung habe längst gezahlt. Wenn, dann müsse die Versicherung Klage erheben.“ Und wie sieht es aus Sicht der Gemeinde aus? Zweiter Bürgermeister Andreas Schonath: „Wir werden uns, wenn das Urteil schriftlich vorliegt, mit unserem Anwalt beraten.“
Somit ist nicht ausgemacht, dass die Geschichte mit dem Urteil vom 20. April auch vom Tisch ist. Denn es gibt einen weiteren Knackpunkt: Der OKR kann die 7.000 Euro plus Zinsen gar nicht aufbringen. Nach der Spende an den Förderverein der Schule liegt das Vereinsvermögen weit darunter. Fazit: Weder Gemeinde noch OKR gehen gestärkt aus der Verhandlung heraus. Wobei der OKR, wie Kabitz betont, ja ohnehin nur noch auf dem Papier existiert.
Tipp zum Weiterlesen: Die Geschehnisse rund um den OKR Zapfendorf haben wir schon in mehreren Artikeln dokumentiert. Die chronologische Geschichte: