In den vergangenen Wochen hatten wir sowohl ausführlich über das ICE-Erörterungsverfahren für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hallstadt und Zapfendorf als auch über die Bemühungen der Gemeinden berichtet, für die zu erneuernden Bahnhöfe Barrierefreiheit zu erreichen. Nun tut sich was …
In einem Schreiben an seinen Landeskollegen Joachim Herrmann, das in Abschrift auch an die betroffenen Gemeinden ging, versichert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, sich dafür einzusetzen, dass bei den Bahnhöfen in Breitengüßbach, Ebing, Zapfendorf und Ebensfeld keine Verschlechterung der aktuellen Situation eintritt. An den genannten Haltepunkten sind bislang ebenerdige Zugänge zu den Zügen ohne Rampen und Treppen vorhanden, da die Wege über die Gleise führen. Das wird nach dem Ausbau nicht mehr möglich sein.
Die Planer der Bahn hatten hier teilweise Treppen als Über- oder Unterführung vorgesehen. Dobrindt will nun die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (DB Netz AG, DB Station & Service) bitten, mit alternativen Überlegungen an die jeweiligen Gebietskörperschaften und den Bund heranzutreten. In seinem Brief verweist er zwar auf die bekannte 1.000er-Regelung, wonach Haltepunkte erst bei einer täglichen Frequenz von über 1.000 Fahrgästen barrierefrei ausgebaut werden müssen, erwähnt zugleich aber, dass er die „Verschlechterung einer vorhandenen Barrierefreiheit bzw. stufenfreien Zugänglichkeit“ ablehnt.
Nach aktuellem Stand ist es Sache der Gemeinden, die Mehrkosten der Barrierefreiheit selbst zu übernehmen. Breitengüßbach hatte sich zum Beispiel entschieden, statt der Treppen Rampen zu bauen und diese Kosten selbst zu stemmen. Auch in Zapfendorf würde der Zugang zur Unterführung über Schieberampen realisiert, von der Unterführung zum Gleis Richtung Bamberg entstünde aber nur eine Treppe.