Breitengüßbach klagt gegen Planfeststellungsbeschluss

Seit Kurzem ist klar: Der ICE-Ausbau, auch durch Breitengüßbach, ist planfestgestellt. Das bedeutet: Die Bahn hat das Baurecht erlangt und wird daher, wie schon bekannt, Anfang 2016 in die Hauptphase des viergleisigen Ausbaus einsteigen. Zwar wurden einige Einwendungen der Gemeinde Breitengüßbach berücksichtigt, vieles bleibt aber, wie es ist. Das will die Gemeinde so nicht stehen lassen.

Innerhalb eines Monates nach Eingang des Planfeststellungsbeschlusses haben Gemeinde, und übrigens auch Privatpersonen, die Möglichkeit, Klage gegen den Beschluss einzureichen. Danach bleiben weitere sechs Wochen, um diese zu begründen. „Die Gemeinde kann nicht für ihre Bürger klagen, sondern nur bei eigener Betroffenheit“, erklärte Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 15. September 2015. Da Breitengüßbach aber über Bahn-nahe Gebäude wie zum Beispiel das Feuerwehrhaus oder die Kapelle in Unteroberndorf verfügt, ist sie direkt betroffen. Zusammen mit einem Rechtsanwalt wurde daher die Klageschrift ausgearbeitet.

Ein großes Thema darin ist das Überwerfungsbauwerk bei Unteroberndorf. Während im Süden von Breitengüßbach die ICE-Gleise links und rechts von den Gleisen für den Regionalverkehr laufen, die ICE-Gleise nach Ebensfeld aber nach Nordwesten abzweigen, muss ein Gleis über die Regionalgleise geführt werden. Und das soll bei Unteroberndorf geschehen. „Wir bekommen zwar zusätzliche Lärmschutzwände am Überwerfungsbauwerk“, so Reinfelder. Eine Neuberechnung des Schallschutzes, wie von der Gemeinde gefordert, sei aber nicht erfolgt. Eine weitere offene Frage ist der Einsatz von transparenten Lärmschutzwänden, bislang sollen lediglich fünf Prozent transparent sein. Im Ortsbereich wäre mehr wünschenswert. Gar nicht berücksichtigt wurde ein eigenes Gutachten in Sachen Schallschutz, das Breitengüßbach zusammen mit den anderen betroffenen Gemeinden im nördlichen Landkreis erarbeiten ließ.

Überwerfungsbauwerk Unteroberndorf 2015
Das rechte ICE-Gleis wird bei Unteroberndorf über die beiden Regionalgleise geführt.

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Klage gegen den Schienenbonus aussichtslos?

Die Rechtschutzversicherung der Gemeinde hat sich laut Reinfelder bereit erklärt, die Kosten der Klage zu übernehmen. Die Erfolgsaussichten sind allerdings ungewiss, ähnliche Klagen im Raum Fürth scheiterten. „Dennoch signalisiert die Klage vielleicht den Bürgern, diesen Weg mitzugehen“, meinte Gemeinderat Rainer Klehr (UBB). Und Alois Ludwig (CSU) war der Meinung: „Die Möglichkeit einer Verschlechterung gibt es nicht, wir können nur gewinnen.“ Einstimmig wurde die Klage vom Gemeinderat beschlossen. Aktuell finden zudem Gespräche mit den Nachbargemeinden bezüglich einer gemeinsamen Klage, etwa gegen den Schienenbonus, statt. Nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung von 1990 wird bei der Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenverkehr ein um 5 dB(A) niedrigerer Wert angesetzt als beim Straßenverkehr. Obwohl der Bonus ab 2016 nicht mehr gelten soll, darf er auf der Strecke noch angewendet werden, da der Planfeststellungsbeschluss aus 2015 ist. Die Bahn wird somit gegenüber anderen Lärmquellen bevorzugt behandelt.

In der Sitzung ebenfalls beschlossen wurde die Einbeziehungssatzung Hohengüßbach Südwest. Dort soll in zweiter Reihe ein Wohnhaus entstehen, nachdem für die Bauinteressenten keine anderen Bauplätze zu erwerben waren. Die Kosten für diese Satzung und auch für die noch ausstehende Erschließungsplanung (Wasser, Kanal, Strom) müssen die Bauherren selbst tragen. Bei einer Gegenstimme wurde außerdem die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Breitengüßbach entlastet. Der Gesamthaushalt 2013 hatte ein Volumen von 10,3 Millionen Euro.

 

Wie sieht die Strecke nach der Fertigstellung aus? Ein Video der Bahn zeigt dies ausführlich, neu: Mit Kommentaren.

Bilder: DB Projektbau
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