Mehr Testkapazitäten für die Weihnachtstage

Ein erneut herausforderndes und schwieriges Jahr liegt hinter uns. Trotz steigender Impfquote ist die Corona-Pandemie leider noch nicht vorbei. Weihnachten möchten wir trotzdem im Kreise unserer Liebsten feiern können. Aus diesem Grund hat sich das Bayerische Rote Kreuz in Bamberg dazu entschlossen, die bereits im letzten Jahr mit großem Erfolg durchgeführte Weihnachtstestaktion zu wiederholen.

Freibad Hallstadt öffnet am 3. Juni

Das Freibad Hallstadt startet am Donnerstag, 3. Juni, in die Badesaison 2021. Aktuell laufen im Freibad an der Michelinstraße die letzten Vorbereitungen. Statt Vor- und Nachmittagstermin gibt es nur noch Tagestickets zum gleichen günstigen Preis – Erwachsene 3 Euro und Kinder (6 bis 18 Jahre) 1,50 Euro. Das Bad ist von 9 bis 20 Uhr durchgängig geöffnet. Parallel beobachtet die Stadt den Inzidenzwert im Landkreis ganz genau, um die Vorgaben der Regierung umzusetzen.

Schnelltest: Voranmeldung verkürzt Wartezeit

Dank der engagierten Freiwilligen und der Hilfe des BRK, Ortsgruppe Hallstadt, kann die Stadt Hallstadt nun täglich PoC-Schnelltests anbieten und auch Personen testen, die nicht in Hallstadt wohnen. „Es ist unglaublich, mit welchem Engagement die Freiwilligen uns unterstützen“, sind sich Bürgermeister Thomas Söder und sein Stellvertreter Hans-Jürgen Wich einig.

Schnelltests nun täglich möglich

„Wir werden ab Montag, 19. April, unsere PoC-Schnellteststation auf dem alten Feuerwehrgelände täglich öffnen. Das ist Dank des herausragenden Engagements unserer zahlreichen Ehrenamtlichen möglich“, blickt Bürgermeister Thomas Söder zuversichtlich nach vorne. Bereits ab dem Wochenende griff im Landkreis und in der Stadt Bamberg die Notbremse. Dann benötigt man zum Einkaufen (Sortimente des täglichen Bedarfs ausgenommen) einen vorab vereinbarten Termin sowie einen negativen Corona-Test.

Neuordnung Ertl-Zentrum: Gerichtsurteil hat keine Auswirkung

Die Stadt Bamberg klagte gegen den Bebauungsplan zur Neuordnung des Ertl-Zentrums. Im November 2019 befasste sich bereits der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall. Nun wurde die Beschwerde zur Nichtzulassung der Revision vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Dadurch ist der aktuelle Bebauungsplan unwirksam.