Ende April hatte der Stadtrat eigentlich einen Namen für die neue Straße festgelegt. Der kam aber nicht sonderlich gut an. Nun musste eine Alternative her. Lange diskutiert wurde auch über die neue Stellplatzsatzung.
Die Frage nach einem geeigneten Straßennamen im Cleantech Innovation Park (CTIP) hat den Hallstadter Stadtrat erneut beschäftigt. Bereits im April war die interne Verkehrsfläche auf dem Gelände der ehemaligen Michelinwerke mit „Innovationspark“ benannt worden. Nun beantragte CTIP-Geschäftsführer Peter Keller eine nochmalige Beratung – und begründete seine Bedenken: Der Begriff „Innovationspark“ sei zu unklar und könne zu Verwechslungen führen, insbesondere in digitalen Systemen und bei der Adressbildung. Ein eigenständiger Straßenname sei notwendig, um eine praktikable Orientierung für alle Beteiligten zu schaffen.
In der Diskussion wurden mehrere Namensvorschläge erörtert. Der Name „Parkring“ wurde als zu technisch und missverständlich (mit Parkring wäre auch die Assoziationen von Stellplätzen möglich) abgelehnt. Auch die Idee, einfach die bestehende Michelinstraße fortzuführen und Adressen mit Hausnummern und Buchstaben zu vergeben, fand wenig Zustimmung – dies sei zu unübersichtlich, argumentierte Keller.
Stadtrat Ludwig Wolf (BBL/FW) sprach sich für einen Namen mit historischem Bezug aus: „Michelinring“ oder auch „Bürgermeister-Popp-Ring“ – benannt nach dem ehemaligen Bürgermeister Karl Popp, unter dessen Amtszeit Michelin in Hallstadt angesiedelt wurde. Dieser Vorschlag fand schließlich die Zustimmung des Gremiums.
Keller berichtete außerhalb der Diskussion in Sachen Straßenname von wachsendem Interesse internationaler Unternehmen am CTIP: So habe der japanische Automobilzulieferer Denso – einer der weltweit größten – konkretes Interesse am Cleantech Innovation Park signalisiert. Bürgermeister Thomas Söder sah in dieser Entwicklung ein Signal dafür, dass in Deutschland wieder mehr Mut zu Innovation spürbar sei – was sich aber auch deutsche Firmen zu Herzen nehmen sollten.
Änderung der Stellplatzsatzung – Entscheidung vertagt
Bereits mehrfach hatte sich der Stadtrat mit einer Anpassung der städtischen Stellplatzsatzung an die neue Bayerische Bauordnung befasst. Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zum 1. Oktober 2025 liegt die Zuständigkeit für Regelungen rund um Stellplätze künftig bei den Kommunen.
Der vorgestellte Entwurf lehnt sich an eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags an. Vorgesehen sind unter anderem ein Mindestmaß an Stellplätzen pro Wohneinheit, Regelungen zur Dachbegrünung ab 50 Quadratmetern Fläche sowie ein Ablösebetrag von 8.000 Euro je Stellplatz, falls dieser nicht realisiert werden kann.
Kritische Nachfragen kamen unter anderem von Verena Luche (Grüne). Sie regte an, die Begrünungspflicht bereits ab 30 Quadratmetern festzuschreiben – andernfalls könne ein großes Carport mit knapp 50 Quadratmetern völlig ohne Begrünung entstehen. Zudem sei der Schwellenwert von zehn Stellplätzen für weitergehende Begrünungsmaßnahmen unrealistisch, da die meisten privaten Bauprojekte diese Zahl ohnehin nicht erreichten. Auch die Frage, ob eine Dachbegrünung trotz Photovoltaikanlage erforderlich sei, wurde diskutiert.
Angesichts offener Punkte beschloss der Stadtrat einstimmig, die Entscheidung zu vertagen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Rücksprache mit dem Gemeindetag zu halten und offene Fragen für die nächste Sitzung zu klären.