Solidarprinzip setzte sich durch

Seit Kurzem gibt es auf dem Friedhof in Kemmern ein Gräberfeld für teilanonyme Bestattungen. Dies wurde nun zum Anlass genommen, die Friedhofssatzung zu überarbeiten. Da der Friedhof als Einrichtung der Gemeinde kostendeckend arbeiten muss, ging es im Gemeinderat auch um die zugehörige Gebührensatzung.

Denn: Die Investitionen, die jüngst getätigt wurden, konnten nicht mehr aus Rücklagen finanziert werden. Außerdem hatte sich gezeigt, dass eine Erhöhung der Gebühren auch insgesamt unumgänglich ist.

Bürgermeister Rüdiger Gerst ging zunächst mit den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Veränderungen in der Satzung durch. Hier wurde das teilanonyme Gräberfeld neu aufgenommen, ansonsten gab es einige redaktionelle Anpassungen. Die Satzung wurde einstimmig neu erlassen.

Länger ging es um die Gebühren. Geschäftsleiter Markus Diller hatte dazu eine Kalkulation aufgestellt. „Die Gebühren fürs Bestattungswesen sind nicht mehr kostendeckend. Und auch die kommenden Jahre müssen berücksichtigt werden, etwa die steigenden Personalkosten von rund zehn Prozent ab dem Jahr 2024 aufgrund von Tarifabschlüssen.“ Diller listete die Investitionen auf, etwa 13.000 Euro für das Urnengräberfeld und 4.300 Euro für das teilanonyme Gräberfeld. Er schlug vor, diese neu angelegten Bereiche über eine Investitionsumlage zu finanzieren. Für ein Urnengrab im neuen Bereich würde daher, zusätzlich zu den normalen Gebühren, eine einmalige Investitionsumlage für die Erstnutzung in Höhe von 530 Euro anfallen.

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Gemeinderat Günther Schwank (UBB) verstand dieses Vorgehen nicht. „Im bestehenden Urnengräberfeld sind noch einige Gräber frei. Für die würde keine Umlage fällig, für die neuen schon. Wie will ich das den Leuten verklickern?“ Oliver Dorsch (Grüne) meinte, es wäre besser, die Kosten auf alle neuen Bestattungen umzulegen und damit nicht ein Verursacher-, sondern ein Solidarprinzip anzuwenden. Das fand bereite Zustimmung im Gemeinderat. Somit wird es keine Investitionsumlage geben, sondern alle finanzieren bei neu abzuschließenden Nutzungsverträgen die neu angelegten Bereiche mit.

Übersicht neue Friedhofsgebühren (Auszug)

Reihengrab (2 Plätze pro Jahr): 28 Euro (vorher 16 Euro)

Reihengrab (4 Plätze pro Jahr): 50 Euro (vorher 32 Euro)

Urnenreihengrab (pro Jahr): 40 Euro (vorher 23 Euro)

Urnengrab teilanonym: 35 Euro

Sargbestattung: 900 Euro (vorher 600 Euro)

Urnenbestattung: 260 Euro (vorher 100 Euro)

Grabpflege Gräberfeld für 12 Jahre: 120 Euro

Archivmaterial und ein Bus nach Breitengüßbach

Aus dem 18. und 19 Jahrhundert verfügt die Gemeinde Kemmern über nur noch wenig Archivmaterial. Denn im Jahr 1945 war das Rathaus durch Fremdarbeiter besetzt, Archivalien dienten ihnen als Brennmaterial im Winter. Einiges blieb dennoch übrig, unter anderem alte Jahresrechnungen. Um diese weiterhin zu erhalten, sollen sie restauriert werden. Konkret geht es zunächst um drei Jahresrechnungen aus der Zeit von 1702 bis 1804. Sie sind von Schimmel befallen und sollen fachgerecht gereinigt sowie digitalisiert werden. Ein Kostenvoranschlag beläuft sich auf 1.900 Euro. „Aus den Rechnungen lässt sich viel über damalige Löhne, aber auch über Bräuche in der Gemeinde herauslesen“, erklärte Bürgermeister Rüdiger Gerst. Die Restaurierung wurde einstimmig beschlossen.

Das Foto von Archivpflegerin Barbara Spies zeigt eine der Rechnungen. Der Inhalt ist auch nach der langen Zeit noch gut lesbar.

Bereits im Jahr 2019 wurde getestet, den Schulbus Richtung Breitengüßbach für Seniorinnen und Senioren zu öffnen, um den Gewerbepark und damit die Einkaufsmärkte erreichen zu können. Der Zuspruch allerdings ging mit der Zeit zurück, dann kam die Corona-Zeit. Nun soll es einen neuen Test für zunächst drei Monate geben. Der Bus soll an Montagen um 10.30 Uhr hin und um 11.40 Uhr wieder zurückfahren. Die Kosten für die Gemeinde liegen bei rund 200 Euro pro Monat. Wann es losgeht, war zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht klar, über das Mitteilungsblatt soll der Start kommuniziert werden.

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