Neue Kita-Plätze, Lastenräder und ein Mobilfunkmast

Nicht am aktuellen Sitzungsort, dem Kulturboden, sondern zunächst in Dörfleins traf sich der Stadtrat von Hallstadt diesmal. Auf der Tagesordnung vom 23. September 2020 stand zunächst die Besichtigung der neuen Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte St. Ursula. Die weiteren Themen: Förderung von Lastenrädern, ein neuer Mobilfunk-Sendemast und eine neue Stellplatzsatzung.

Die Kindertagesstätte St. Ursula in Dörfleins wird vergrößert. Allerdings ist der höhere Bedarf an Betreuungsplätzen schon jetzt vorhanden – eine Behelfslösung musste her. Und die fanden Stadt sowie der Betreiber, die katholische Kirchenstiftung, im alten Schulhaus. Dort wurde, nachdem seit 1. September 2019 bereits eine Krippengruppe hier untergebracht ist, ein ehemaliges Klassenzimmer zu einem Gruppenraum für Kindergartenkinder umgebaut. Und auch eine kleine Turnhalle steht zur Verfügung. Seit 1. September 2020 werden nun auch hier Kinder betreut. Dank eines neu angelegten Wegs zwischen Kindertagesstätte und Schule wurden die Grundstücke zudem miteinander verbunden.

Kirchenpflegerin Karin Ramer, die viel ehrenamtliche Arbeit für die Kita leistet, führte zusammen mit den Erzieherinnen durch die Räume. Sie erklärte den Stadträten, dass selbst für die Behelfslösung hohe Anforderungen zu erfüllen waren, deren Umsetzung vom Landratsamt kontrolliert wurde. Eine Schadstoffuntersuchung habe keinerlei Belastung gezeigt. Die Einrichtung sei so gekauft worden, dass sie im Neubau später weiterverwendet werden könne.

Die Stadträte besichtigten die Behelfsgruppe. Karin Ramer (4.v.l.) führte durch die Räume. Weitere Fotos finden Sie am Ende des Artikels.

Hallstadt unterstützt Lastenräder

Nach dem Ortstermin setzte der Stadtrat seine Sitzung im Kulturboden fort. Einstimmig wurde zunächst dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stattgegeben, eine der Kinderkrippengruppen in der Kita an der Bamberger Straße in eine Kleinkindergruppe umzuwandeln. In dieser werden dann auch Kinder über drei Jahre betreut, die Anzahl der Kinder erhöht sich von zwölf auf 18.

Ausführlich diskutiert wurde über einen Antrag der Fraktion BBL/FW, die Anschaffung von Lastenrädern finanziell zu unterstützen. „Bereits seit anderthalb Jahren sind wir hier dran“, erläuterte die Fraktionsvorsitzende Claudia Büttner. „Wir sollten das nachmachen, was andere Kommunen vorgemacht haben.“ Eine Umsetzung solle aber, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, bereits in diesem und nicht erst im nächsten Jahr erfolgen. Beschlossen wurde einstimmig, dass Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet haben sowie Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine ab 1. November eine Förderung beantragen können. Für rein muskulär betriebene Lastenräder wird ein Zuschuss von 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten, maximal jedoch 500 Euro gewährt, für batterieelektrisch unterstützte Lastenpedelecs ebenfalls 25 Prozent, hier aber maximal 1.000 Euro. Pro Jahr sollen 15.000 Euro im Haushalt bereitgestellt werden.

Wie auch in den Vorjahren stimmten alle Stadträte dafür, die Konzessionsabgabe, die von den Stadtwerken an die Stadt Hallstadt gezahlt wird, nicht zu vereinnahmen, sondern direkt an die Verbraucher weiterzugeben. Dabei handelt es sich um einen Betrag von rund 300.000 Euro. Bürgermeister Thomas Söder wies aber darauf hin, dass bei anhaltendem Einbruch der Steuereinnahmen solche Dinge zuerst auf den Prüfstand müssten.

Konzessionsabgaben (oder Konzessionsgebühren) sind Entgelte, die ein Rechtssubjekt an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Die Konzessionsabgabe ist für Städte und Gemeinden eine nennenswerte Einnahmequelle.

Quelle: Wikipedia

Mobilfunkempfang wird sich verbessern

Bereits zum dritten Mal beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Antrag von Deutscher Telekom und Deutscher Funkturm GmbH, einen Mobilfunkmast auf einem städtischen Grundstück nahe der Bahnstrecke zu errichten, um den Empfang in Hallstadt Ost zu verbessern und auch die ICE-Strecke zu versorgen, besonders im Hinblick auf die neue Mobilfunkgeneration 5G. Pro Jahr soll die Stadt für ein Grundstück neben der Firma John 2.000 Euro Pacht erhalten. Nachdem in der Julisitzung eine Vertreterin der Telekom die Details erläutert hatte, ging es jetzt um den endgültigen Beschluss. Stadtrat Veit Popp (CSU) erklärte, dass seine Fraktion zustimmen werde: „Jeder hat ein Handy, jeder möchte diese Technik nutzen. Und wenn sich die Stadt hier nicht einbringt, setzt die Telekom den Mast vielleicht an eine weniger geeignete Stelle.“ CSU-Kollege Hans Partheimüller meinte, auch Hallstadt müsse Themen wie autonomes Fahren auf dem Schirm haben, zudem solle das Michelin-Gelände offen für Zukunftstechniken werden, da sei eine gute Mobilfunkversorgung Standard. Bedenken meldete Ludwig Wolf (BBL/FW) an. Die Hallstadter seien bereits durch Bahn, Autobahn und Stromtrassen sehr belastet. Mit elf zu sieben Stimmen genehmigte der Stadtrat den Bau des Mastes abschließend.

Verabschiedet wurde auch eine neue Satzung für die Festlegung der erforderlichen Anzahl von KFZ-Stellplätzen auf Grundstücken. Die bisherige Satzung, so Bürgermeister Söder, stamme aus dem Jahr 2000 und es bestehe Erneuerungsbedarf. Diskussionspotenzial bot die Frage nach der maximalen Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit. Je nach Wohnungsgröße sah der Satzungsvorschlag einen, zwei oder drei Stellplätze vor. Verena Luche (Grüne) meinte: „Wir würden uns wünschen, dass maximal zwei Stellplätze pro Wohnung nachgewiesen werden müssen. Für die Zukunft wäre es nachhaltiger, den Verkehr aus der Stadt draußen zu halten. Wenn weniger Stellflächen zur Verfügung stehen, suchen die Menschen nach Alternativen und nutzen beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad.“ Söder entgegnete, dass es durchaus Familien mit höherem Fahrzeugbedarf gebe, insbesondere wenn die größeren Kinder selbst Autos nutzen. Die Stadt mache sich Gedanken über die Verkehrsentwicklung und Verkehrslenkung, die Stellplatzsatzung sei da aber nicht das richtige Mittel. Wichtig sei, dass sich möglichst viele Stellflächen auf Privatgrund und nicht im öffentlichen Verkehrsraum wiederfänden. Stadtrat Joachim Karl (CSU) meinte dazu: „Die Stellplatzsatzung dient nicht der Verkehrserziehung, sondern sollte sich am Bedarf der Wohneinheiten orientieren.“ Mit einigen weiteren kleineren Änderungen wurde die neue Satzung dann einstimmig verabschiedet. Die Festlegung auf maximal zwei Stellplätze pro Wohneinheit fand keine Mehrheit (fünf zu 13 Stimmen).


Weitere Fotos vom Ortstermin am Kindergarten Dörfleins finden Sie in unserer Bildergalerie (zum Öffnen einfach ein beliebiges Foto anklicken, zum Beenden der Anzeige das X in der Ecke oben wählen).

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