Kindergarten muss dritte Gruppe bekommen

In Dörfleins soll der Kindergarten St. Ursula umfangreich umgebaut und um eine Kinderkrippe erweitert werden. Aufgrund neuer Anforderungen wird es aber statt der bisher zwei künftig drei Gruppen im Kindergarten geben müssen. Außerdem beriet der Stadtrat in Hallstadt den Haushalt 2019 vor und beschäftigte sich mit der Änderung eines Bebauungsplans nahe dem Sportgelände des SV Hallstadt. Und auch das Thema „verkaufsoffener Sonntag“ stand auf der Tagesordnung.

Aktuell können im Kindergarten St. Ursula in Dörfleins 60 Kinder betreut werden, sie sind in zwei Gruppen aufgeteilt. In Kürze steht eine umfangreiche Sanierung und Erweiterung des Gebäudes an – und das hat Auswirkungen auf die Anzahl der Plätze pro Gruppe. Denn heute erfolgt eine Genehmigung nur noch für 25 Kinder pro Kindergartengruppe, nicht mehr für 30. Dadurch ergibt sich, dass eine dritte Gruppe eingerichtet werden muss, da mindestens die bisherigen 60 Plätze benötigt werden. Diese Bedarfsanerkennung hatte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 zu beschließen. Informiert wurde auch darüber, dass während des Umbaus zwei Schulräume im Schulhaus Dörfleins vom Kindergarten genutzt werden können. Außerdem hat sich in Gesprächen mit der Kirchenstiftung und der Erzdiözese Bamberg herauskristallisiert, dass die Kirchenstiftung wie geplant die Bauträgerschaft übernimmt, Grundstück und Gebäude aber anschließend an die Stadt Hallstadt übertragen werden. Somit wird die Stadt dann auch für den Unterhalt des Gebäudes zuständig sein.

Vorberaten wurde in der Sitzung der Haushalt für das Jahr 2019. Er wird im Verwaltungshaushalt (laufende Ausgaben der Kommune) rund 28 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt (Investitionen der Kommune) fast 21 Millionen Euro umfassen. Daraus ergibt sich ein Gesamthaushalt von knapp unter 49 Millionen Euro. Die größten Ausgaben, wie Kämmerer Markus Pflaum erläuterte, werden für die Sanierung von Marktplatz / Lichtenfelser Straße fällig (4,5 Millionen Euro), weitere 2,3 Millionen Euro kommen hier für Kanal- und Wasserleitungsarbeiten zusammen. Das Feuerwehrhaus schlägt sich im Haushalt 2019 mit 2,6 Millionen Euro nieder, die Sanierung des Hochbehälters fürs Trinkwasser mit 1,3 Millionen Euro. Wichtigste Einnahme für die Stadt bleibt die Gewerbesteuer (13,5 Millionen Euro), dafür werden aufgrund der guten Haushaltslage der vergangenen Jahre rund 10,5 Millionen Euro als Kreisumlage an den Landkreis Bamberg gehen. Nun können die Fraktionen des Stadtrats noch Anträge einbringen, der Haushalt wird dann in einer der nächsten Sitzungen endgültig verabschiedet.

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Wie geht es weiter mit dem verkaufsoffenen Sonntag?

Im Norden von Hallstadt, östlich des Kreisverkehrs, ist eine Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplan angedacht. Hierbei soll die Sondergebietsfläche erweitert und es sollen neue Gewerbeflächen sowie Verkehrs- und Parkflächen geschaffen werden, darunter ein Parkplatz für Omnibusse kurz vor dem ehemaligen Bahnübergang. Die zugehörigen Pläne werden in Kürze im Rathaus zur Einsicht ausgelegt.

Ende Oktober hat das Verwaltungsgericht Bayreuth einer Klage von Verdi und KAB gegen die Durchführung von Märkten an Sonn- und Feiertagen gegen die Stadt Hallstadt stattgegeben. Eine Berufung wurde zugelassen – und die wird die Stadt nun nutzen, wie einstimmig beschlossen wurde. „Das Urteil hat Signalwirkung – nicht nur wegen des verkaufsoffenen Sonntags“, so Bürgermeister Thomas Söder. Er hänge persönlich nicht an diesem verkaufsoffenen Sonntag, es gehe um grundsätzlicheres. Denn die Satzung für die Märkte stammt aus dem Jahr 1996 und damit ist die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen sie einzulegen, abgelaufen. Nach Auffassung des Rechtsanwalts, der die Stadt vertritt, könnte das Gericht die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechtswege und letztlich die Gewaltenteilung verletzt haben. Eine Signalwirkung könnte sich ergeben, da ein solches Urteil auch auf andere Rechtsverordnungen und Satzungen angewendet werden könnte – etwa gegen rechtskräftige Bebauungspläne. Dies würde zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen, hieß es im Beschlussvorschlag für die Stadträte.

Märkte dürfen bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils weiterhin durchgeführt werden, die Söder auf Anfrage von Stadträtin Yasmin Birk (SPD) erklärte. Die Satzung erlaube sogar vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, davon würde aktuell aber nur einer pro Jahr genutzt.

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