Der Haushalt und eine unübersichtliche Kreuzung

Mit einem Haushaltsvolumen von insgesamt knapp 14 Millionen Euro rechnet der Markt Rattelsdorf im aktuellen Jahr 2021, was Kämmerer Michael Koch den Anwesenden in der letzten Sitzung anschaulich vorgestellt hatte. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung von rund 2,1 Millionen Euro. Dabei nimmt der Verwaltungshaushalt (9,2 Millionen) etwas weniger als zwei Drittel der Gesamtsumme ein, da der Vermögenshaushalt um die 4,7 Millionen beziffert wird.

Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts werden mit 2,4 Mio. aus der Einkommensteuer, mit 1,5 Mio. aus den Schlüsselzuweisungen und mit 1,2 Mio. aus der Gewerbesteuer kalkuliert. Aufgrund der Grundsteueranhebung von 340 auf 380 Prozent werden zusätzliche Einkünfte in Höhe von 42.000 Euro, also insgesamt 384.000 Euro erwartet. Diesem Entgelt werden ungefähre Ausgaben in Höhe von 3,2 Mio. Euro aufgrund der Personalkosten für fast 100 Beschäftigte und 1,74 Mio. Euro als Kreisumlage gegenübergestellt.

Danach können dem Vermögenshaushalt 940.000 Euro zugeführt werden. Aus den Rücklagen werden weitere 2 Mio. zugeschossen, um die anstehenden Investitionen zu stemmen. Somit sei 2021 keine Kreditaufnahme erforderlich, konnte von dem Finanzexperten zugesichert werden.

Nur noch gering verschuldet

Die den Vermögenshaushalt in Höhe von 4,5 Mio. Euro belastenden Maßnahmen werden Großteils für Bautätigkeiten verwendet (3,5 Mio. Euro). Neben Pflichtaufgaben, wie zum Beispiel für die neue Kinderkrippe „Mäuseturm“ (300.000 Euro), Wasser-/Kanal-, Straßensanierungen oder das neue FFW-Fahrzeug MLF für die FFW Ebing (255.000 Euro), finden sich unter anderem Mobilstation Bahnhof Ebing (z.B. 200.000 Euro), Investitionen in Breitbandmaßnahmen und Sanierung „Badesee Ebing“, welche den Wohnort attraktiver machen.

Trotz dieser umfänglichen Leistungen bleibt der Haushalt ausgeglichen, wozu die Pro-Kopf-Verschuldung von knapp 31 Euro noch auf 28,90 Euro sinkt. Allerdings wird sich die Finanzlage aufgrund der umfassenden Projekte mit Sanierung der Wasser- und Kanalleitungen, Straßen- und Glasfaserausbau ändern. Die Planung der folgenden Jahre – zwischen 2022 und 2024 – wird daher nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen sparsam angesetzt, zumal die große Anzahl der Bau- und Investitionsmaßnahmen nur erschwert kalkulierbar sind.

Bürgermeister Bruno Kellner bedankte sich bei Kämmerer Michael Koch und dem Haupt- und Finanzausschuss, der diesen Vorlagebeschluss zum Haushaltsplan gut vorbereitet hatte. Mit zwei Gegenstimmern wurde er schließlich angenommen. Marktgemeinderätin Sabina Sitzmann-Simon (CSU), mit dem vorgestellten Zahlenwerk höchst zufrieden, begründete jedoch ihre Ablehnung damit, dass diesem Beschlussvorlag ein Stellenplan beigelegt war, in dessen Kalkulation der neue Tarifvertrag für „handwerkliche Tätigkeiten“ nicht eingeflossen war. Kellner verteidigte dieses Vorgehen damit, dass die Erlaubnis für deren Einstufung bis Entgeltgruppe 9a dem Gemeindehaupt obliegt.

Machbarkeitsstudium zur Umgestaltung

Um die unübersichtliche Situation der vierarmigen Kreuzung „Knotenpunkt: Schul-/Weiße-Kreuz- und Joseph-Babo-Straße“ verkehrssicherer zu machen, war die Planungsgruppe Strunz (Bamberg) damit beauftragt worden, dort eine Machbarkeitsstudie anzufertigen. Bürgermeister Kellner begrüßte namentlich Ingenieur Ingo Jacobsen, und lud ihn ein, die erarbeiteten drei Konzepte vorzustellen. Dieser erwähnte im Vorfeld, dass die Beobachtungen der Verkehrssituation nicht bei vollem Schulbetrieb erfolgen konnte. Der Bring- und Holdienst der Eltern schien problemlos vor sich zu gehen. Im Allgemeinen gäbe es jedoch keine Verkehrsführung und schlechte Sichtverhältnisse in Richtung Westen. Das Vorhandensein einer vierarmigen Kreuzung wird als solche nicht wahrgenommen. Erschwerend komme hinzu, dass der versetzte Verlauf der Weißen-Kreuz-Straße und etwaige neue Fahrbahnränder für Schulbusse und Müllfahrzeuge passierbar bleiben müssen.

Die Kreuzung Schul-/Weiße-Kreuz- und Joseph-Babo-Straße.

„Konzept 1“ (Kosten 404.000 Euro/netto) empfahl die Anlegung der Schulstraße mit Einbahnregelung zur Grabenstraße (N) hin sowie die Einrichtung zweier Fußgängerüberwege an den jeweiligen östlichen Enden der Kreuzungsbereichs. Dabei wäre in der Einbahnstraße an der zur Schule hin liegenden Fahrbahnseite ein durchgehendes Parkverbot anzusetzen. Ein Parkstreifen, an dem auch die Kinder ein- und aussteigen könnten, wäre hingegen auf der gegenüberliegenden Seite anzubringen.  

Als großer Gefahrenpunkt wurde das unkontrollierte Laufen der Schulkinder gesehen, das auf Höhe der Fußgängerunterführung gefährliche Situationen herausfordere. Somit wäre für dieses Konzept ein Rückversetzen des Gehwegs auf der Fl.-Nr. 1397 nach Osten erstrebenswert.

Mit „Konzept 2“ sollte die Kreuzung als Mini-Kreisel mit 18 Meter Durchmesser angelegt werden, um den heute ungeordneten Verkehr stärker führen und lenken zu können. Die Randflächen seien fahrgeometrisch ermittelt worden, wobei Busse und Müllfahrzeuge die überfahrbare Innenfläche schneiden könnten. Je ein Zebrastreife wäre an der Schulstraße und an der westlichen Weiße-Kreuz-Straße anzubringen. Die Gehwege wären breiter, wobei der an der Grundstücksgrenze von Fl. Nr. 1397 wegfallen würde, da er für die Fläche der Kreiselfahrbahn benötigt würde. Die Kosten für dieses Konzept wurden in zwei Varianten kalkuliert: mit Ausbau der Schulstraße für 447.500 Euro, ohne Ausbau für 237.000 Euro.

Mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereich, nämlich der Widmung der gesamten Zone als „Spielstraße“, beschäftigte sich „Konzept 3“ (Kosten > 630.000 Euro). Zusätzliche Begrünung im jetzigen Kreuzungsbereich sollen das Verkehrstempo drosseln, das mit Schrittgeschwindigkeit – 7 bis 10 km/h – einzuhalten wäre. Hier herrsche die gegenseitige Rücksichtnahme vor, erklärte Planungsfachmann Jacobsen: „In diesem Mischprinzip seien alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt“.

In der anschließenden Diskussion zeigte es sich, dass jedes Konzept Vorteile habe: die Einbahnstraße würde den Hol- und Bringverkehr lenken und die Geschwindigkeit herausnehmen. Dabei müsse jedoch die Möglichkeit der Befahrung durch Fahrradfahrer in Gegenrichtung (Jürgen Scheuring, SPD/Manuel Bischof, RaZ) noch abgeklärt werden. Marktgemeinderat Michael Hümmer (Vereinigtes Umland/VU) plädierte innerhalb der gesamten Planung für die Sicherheit der Kinder: „diese hätten Priorität, nicht die Autofahrer“. Auch das Pflanzen von Bäumen zur Verkehrsberuhigung wurde begrüßt (Dr. Martin Hoffmann, RaZ). Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, für welche der drei Varianten man sich entscheiden könnte, sollten die vorgetragenen Anregungen im Bauausschuss mit dem Planer noch einmal diskutiert und eingearbeitet werden, um dann die Entscheidung in einer finalen Sitzung treffen zu können.

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„Digitale Ortsstraße“ – Glasfaserausbau

Der Markt Rattelsdorf hatte bereits 2015 einen ersten Förderbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen erhalten (derzeit 100 Mbit/s). Aktuell geht es um die FTTB-Förderung (Glasfaserkabel zu Gebäuden) von 60 Prozent des Gebäudebestands, wobei die fehlenden 40 Prozent bis 2023 angesetzt werden sollen. Insgesamt ist bei dieser Projektgröße mit einer Umsetzungsdauer zwischen sechs bis acht Jahren zu rechnen.

Diplomingenieur (FH) Siegbert Reuther (Reuther NetConsulting, Bad Staffelstein), seit 20 Jahren Berater für den Auf- und Ausbau von Glasfasernetzen, trug jetzt in der Mai-Sitzung das Ergebnis der Markterkundung vor, wie es das aktuelle Förderprogramm (März 2020) für einen gigabitfähigen Glasfasernetzausbau erforderte. Am Ende der Ausführungen sollte der Beschluss zum Einstieg ins Auswahlverfahren und die Festlegung des (vorläufigen) Erschließungsgebiets stehen.

Mit dem Start der Förderung zum Aufbau von leistungsfähigen Glasfaserkabelnetzen, waren die Richtlinien festgesetzt, dass der Ausbau von einzelnen Parzellen vermieden werden sollte. Der maximale Fördersatz für entsprechende Maßnahmen liegt aktuell bei 90 Prozent, bei einer Förderhöchstsumme in Höhe von 8 Millionen Euro. Dabei stehe die Prüfung der Voraussetzungen für den Markt Rattelsdorf bei Modul 3 (Ergebnis der Markterkundung) von insgesamt neun Modulen. Somit sind 966 Gebäude, davon 176 überwiegend gewerblich und 790 überwiegend privat genutzte, förderfähig. In der vorgezeigten Kartenübersicht sind somit alle Ortsteile, außer Ebing, mit 100% beinhaltet. In Ebing und im Markt Rattelsdorf umfasst die bisherige Abdeckung fünf Prozent FTTB durch die Telekom. Weitere 40 Prozent sind in den Erschließungsgebieten förderfähig, die restlichen Bereiche wohl erst im Januar 2023. Die den Förderungsgebieten entsprechende, vorgezeigte Karte sollte als Beschlussgrundlage dienen.

Mittlerweile hätten die Gemeinden eine freie Wahl, wie die Eigentumsverhältnisse des Leitungsnetztes gehandhabt werden könne, so der Fachmann, nämlich als Wirtschaftlichkeitslücke, Beistell- oder Betreibermodell. Diese drei Möglichkeiten wurden von Ingenieur Reuther vorgestellt und auf die Vor- und Nachteile näher eingegangen. Mit der ersten Lösung, in der man nur das Netz bezahle und alles andere – auch das Eigentum – dem Provider übertrage, habe man zwar am wenigsten Arbeit, jedoch verliere man den Einfluss auf die „Zukunftsinfrastruktur“. Mit dem Beistellmodell könne man zwar im Gegensatz zur Wirtschaftslücke den Ausbauzeitplan beeinflussen, jedoch bleibt Eigentum und die jährliche Pacht beim Provider. Das Betreibermodell habe hingegen den Vorteil, dass man bis auf die Netzbetreibung alles in eigenen Händen hält. „Die Pachteinnahmen, diese können im sechsstelligen Bereich liegen“, so Reuther, „würden den niedrig angesetzten Arbeitseinsatz eines Rathausmitarbeiters voll ausgleichen“. Den Pächter könne man selbst bestimmen. Nach Erkundigungen bei der Gemeinde Pettstadt berichtete Kämmerer Michael Koch, dass der Arbeitsaufwand für die Betreuung der Kunden – Probleme und Beschwerdeaufnahme – bei einer Vollzeitkraft im Bereich von 10 bis 15 Prozent der gesamten Tätigkeit liege, schwierig sei die „Vermarktungsfase“.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Oliver Praht (CSU), was passiere, „wenn einer nicht will“, entgegnete der Fachmann, dass bei einer nachträglichen Nachmeldung der Nutzer die Kosten zahlen müsse: „Gratis sei nur der Erstanschluss“. Einen Erschließungszwang gebe es jedoch noch nicht. Bei Neubaugebieten werde es gerne angenommen, es steigert die Attraktivität, lautete die Antwort auf die Nachfrage vom Busendorfer Ortssprecher Stefan Drescher, wie es sich bei neuen Erschließungsgebieten verhalte. Das Verhältnis von Rechten und Pflichten wollte Otto Schobert (Ebinger Liste) näher erklärt haben. Diese werden insoweit geregelt, so die Antwort des Ingenieurs, dass der Provider die Haftung für das Netz laut einem Übergabeprotokoll übernehmen muss.

Mit dem Fazit von Bürgermeister Kellner: „Man müsse dranbleiben, andere Kommunen hätten gute Erfahrungen mit dem Betreibermodell gemacht“, erging schließlich der Beschluss zum Einstieg ins Auswahlverfahren „Betreibermodell“ und die Annahme des vorgestellten Erschließungsgebiet (Karte mit Straßenliste) einvernehmlich.

Sonstiges

Der Entwurf für die Festlegung von Richtlinien für die künftige Vergabe von Bauplätzen wurde zur Vorberatung an das Ratsgremium verteilt und soll in der Fraktionssitzung am 14. Juni beraten werden, so dass am 17. Juni der Beschluss erfolgen kann.

Anlässlich der vorhabenden Ausbildung eines/einer Verwaltungsfachangestellten in Kooperation mit dem Landkreis Bamberg ab September 2022 hatte das Landratsamt zwei Konzepte erarbeitet. Die Kosten würden bei einer dreijährigen Ausbildungszeit zwischen 77.000 Euro (Konzept I) und 50.000 Euro (Konzept II) variieren. Als Vorteil würde sich der teurere Vorschlag erweisen, da die Personalhoheit bei der Gemeinde liegen würde, und damit eine Kostenbeteiligung durch den Landkreis abgelehnt werde. Dieser Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen. In der Diskussion wurde aber auch von einigen Ratsmitgliedern vorgetragen, dass dies das Nahziel sein solle. Ein wünschenswertes Fernziel wäre es hingegen, selbst auszubilden, wenn ein Verwaltungsmitglied den Ausbilderschein machen würde, um ausreichend qualifiziertes Personal im Rathaus aufweisen zu können. Bürgermeister Kellner bemerkte hierzu, dass erst einmal „Variante I“ auf den Weg gebracht werden müsse, man wolle zunächst keine zusätzliche Belastung für die Mitarbeiter.

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