20 Prozent mehr Einnahmen geplant

Am 6. November 2024 tagte der Gemeinderat Reckendorf und behandelte dabei zahlreiche Themen von finanzieller und organisatorischer Bedeutung. Im Zentrum der Sitzung standen die geplanten Anpassungen der Grund- und Gewerbesteuer.

Direkt betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger von der Entscheidung zur Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuern, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund der bundesweiten Grundsteuerreform, die infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde. Das neue System basiert in Bayern auf einem Flächenmodell, welches den bisherigen Berechnungsansatz anhand der Einheitswerte ablöst.

Der Gemeinderat beschloss, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 330 v.H. beziehungsweise 240 v.H. festzulegen. An sich soll die Grundsteuerreform für die Kommunen aufkommensneutral sein, bedeutet: sie sollen durch die Reform keine Mehreinnahmen erzielen. Eine Erhöhung der Hebesätze wurde der kommunalen Rechnungsprüfung aber bereits zugesagt – sie ist notwendig, um auch in den kommenden Jahren den Haushalt der Gemeinde genehmigt zu bekommen. Somit werden die Sätze so angepasst, dass Reckendorf 20 Prozent mehr aus den Grundsteuern einnehmen wird.

Zudem erhöht sich der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 400 v.H. Von der Verwaltung war ein Satz von 420 v.H. vorgeschlagen worden, dies hätte Personengesellschaften, die neben der Gewerbe- auch Einkommenssteuer zahlen, aber deutlich höher belastet. Daher einigte sich das Gremium auf 400 v.H.

KEPOL-Beauftragte stellte sich vor

Ein weiteres Thema der Sitzung war die Vorstellung der KEPOL-Beauftragten der Baunach-Allianz, Celina Hübenthal, die die Aufgaben der Koordination für Kommunale Entwicklungspolitik übernimmt. In ihrer Rolle wird Hübenthal als zentrale Ansprechpartnerin und Koordinatorin die lokalen Bemühungen zur Verwirklichung globaler Nachhaltigkeitsziele. Hierzu zählen zum Beispiel Maßnahmen für fairen Handel und Nachhaltigkeit innerhalb der Gemeinde. Zudem soll die Partnerschaft mit der tunesischen Gemeinde El Maamoura vertieft werden. Mit ihrem Hintergrund in der Umweltarbeit, insbesondere mit Kindern, bringt Hübenthal praktische Erfahrung für ihre Arbeit mit.

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Keine Benutzungssatzung für das Haus der Kultur

Ebenfalls zur Sprache kam die Möglichkeit einer Benutzungssatzung für das Haus der Kultur (alte Synagoge). Bisher gibt es für diese kommunale Einrichtung keine spezifische Satzung, was die Nutzungsbedingungen und Gebühren betrifft. Wer das Haus nutzen möchte, muss mit der Gemeinde einen Mietvertrag abschließen. Erstmalig behandelt wurde das Thema bereits in der September-Sitzung. Mit drei zu neun Stimmen fiel allerdings der Beschluss, alles beim alten zu belassen und keine solche Satzung durch die Verwaltung erstellen zu lassen.

Schließlich befasste sich der Gemeinderat noch mit der Frage eines möglichen Parkverbots im Gewerbegebiet Knockäcker. Hier gab es Beschwerden eines ansässigen Unternehmens, dass parkende Fahrzeuge die Zufahrt für Lieferanten behindern. Der Gemeinderat sah einstimmig keinen Anlass, hier ein Parkverbot einzuführen.

Weiteres aus der Sitzung vom 6. November 2024

Bürgermeister Manfred Deinlein berichtete über die Situation an der Hauptstraße. Mehrfach sei ihm von der Baufirma bereits versprochen worden, dass ein zweiter Bautrupp komme – nun solle das in der dritten Novemberwoche der Fall sein. „Die verschleppende Bauausführung hält an“, so Deinlein. Zweiter Bürgermeister Jürgen Baum (WBFW) meinte, die Situation habe sich dennoch gut eingespielt, in der Pfarrgasse werde meist Schrittgeschwindigkeit gefahren. „Nach 50 Jahren müssen größere Sanierungen am Kanal- und Leitungsnetz nun einmal sein“, so Baum.

Einstimmig erlassen wurde, nach der Auflösung des Wasserzweckverbandes, eine Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Reckendorf sowie eine Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reckendorf. Der Wasserpreis wurde darin auf 2,20 Euro pro Kubikmeter festgelegt.

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