Schicksale aus dem Schwarzen Adler

Seit Herbst 2014 wird in Reckendorf der ehemalige Gasthof „Schwarzer Adler“ als Flüchtlingsheim genutzt. Seit diesem Zeitpunkt kümmert sich auf Anregung von Erstem Bürgermeister Manfred Deinlein Flüchtlingshelfer Franz Kuhn um die täglichen Belange der Neubürger. Nach fast fünfjähriger intensiver Beschäftigung mit den Problemen der Asylsuchenden kommt Kuhn zu dem Ergebnis: „Etwa 40 Prozent der BAMF-Bescheide sind falsch“. Um seine Feststellung zu untermauern, berichtete der Flüchtlingshelfer in einer Gemeinderatssitzung von unglaublichen Einzelschicksalen.

Derzeit leben in der Unterkunft 49 Personen. Mohammed ist seit drei Jahren hier, er stammt aus Sierra Leone, Westafrika, und ist vielen in Reckendorf bekannt. „Er hat Deutsch gelernt, den deutschen Schulabschluss geschafft und in Ermangelung einer Arbeitserlaubnis eine schulische Ausbildung zum Altenpfleger gemacht, die er mit gutem Erfolg abgeschlossen hat“. Mohammed bekam keine Arbeitserlaubnis, obwohl ihn sein Arbeitgeber, die Diakonie in Bamberg, dringend gebraucht hätte, man hatte ihm dort eine dreijährige Ausbildung angeboten. Fast ein Jahr lang versuchte er in Verhandlungen mit dem Ausländeramt, dem Sozialamt, dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) oder diversen Politikern, die nötige Erlaubnis zu bekommen. Aus Angst vor Abschiebung, entschloss er sich, nach Afrika zurückzukehren, um von dort aus ein Arbeitsvisa zu erhalten. Von der Deutschen Botschaft in Sierra Leone ging es weiter nach Ghana in die dortige Botschaft, wo er erst nach zwei Wochen sein Anliegen vortragen konnte. Es dauerte weitere 14 Tage, dann kam er mit Arbeitsvisa nach Reckendorf zurück. Die Unkosten betrugen 5.000 Euro, „es wäre auch einfacher gegangen“, so Franz Kuhn.

Abdissa aus Äthiopien absolvierte die gleiche Ausbildung zum Altenpfleger, doch kann er nicht zurück, da ihn aufgrund seiner Verweigerung zum Militärdienst – es herrschte damals Bürgerkrieg – zwanzig Jahre Gefängnis erwarten würden. Die deutschen Behörden wollen ihn nach Italien abschieben.

„Gassama aus Mali (Westafrika) kann gut Deutsch“, so führt der Flüchtlingshelfer seinen Bericht fort, „hat eine Arbeitserlaubnis gehabt und bei der Firma Fuchs eine Arbeit gefunden“. Da sein Dienst um 4 Uhr früh begann, gab es von hier aus keine Fahrmöglichkeit. Die Firma bot ihm eine Betriebswohnung an, „unser Staat beharrte jedoch darauf, dass er das Zimmer in Reckendorf behält“ (Kosten: 350 Euro). So bezahlte er das Zimmer im Flüchtlingsheim und die Betriebswohnung. „Wir – von der Flüchtlingshilfe – konnten das nicht verstehen und klagten in Bayreuth dagegen“, – und „er bekam Recht, falls er einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegen würde“. Allerdings wurde seine Arbeitserlaubnis nicht verlängert. Zuvor hatte er 14 Monate gearbeitet, dabei Steuern gezahlt und in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungskasse eingezahlt. „Jetzt sitzt er wieder im Flüchtlingsheim und bekommt 340 Euro Sozialhilfe, das kann verstehen, wer will, ich nicht“, so kommentierte Kuhn dieses Schicksal.


Ein Foto aus dem Jahr 2015 zeigt den ehemaligen Gasthof Schwarzer Adler.

Abu Bakar begann zwei Suizidversuche und war vier Monate in der Bamberger Nervenklinik. Direkt nach dem dortigen Aufenthalt sollte er abgeschoben werden, mit ärztlicher Begleitung. Dabei „ist es ihm, mit dem ich immer noch Kontakt habe, gelungen, sich in ein Nachbarland abzusetzen, wo er Asyl bekommen hat“, so Kuhn, „ich könnte noch lange so weiter machen. Viele Leute mit negativen Bescheiden wollen Arbeiten und Lernen, viele mit Bleibeberechtigung wollen sich nicht integrieren“, war sein Resümee, und es gebe Familien, die seit vier Jahren in Deutschland leben und nicht Deutsch sprechen und nicht arbeiten!“

Die Flüchtlingshilfe Reckendorf kümmert sich auch um die Familien in Gerach, wenn Notfälle eintreffen: „Eine Wohnung ist sehr verschimmelt, dort wohnen kleine Kinder“, was dem Gesundheits- und Jugendamt gemeldet wurde: „Es passiert aber nichts!“

Die Kleiderkammer in Reckendorf sei einmal im Monat geöffnet, wobei allerdings nicht nur Flüchtlinge kommen. „Immer mehr arme, ältere Leute besuchen die Kleiderkammer, auch wenn sie manchmal nur ein Spielzeug für die Enkelkinder zum Geburtstag brauchen“. Das Sortiment umfasst derzeit Kleider und Schuhe in allen Größen sowie Spielsachen, Kleinmöbel und Fahrräder. Für diejenigen, die sich schämen, gebe es individuelle Termine. Die Notleidenden kommen aus Baunach, Gerach und Reckendorf. Dringender Bedarf herrsche an Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien. Die Integration der Betroffenen werde durch zweimaligen, wöchentlichen Deutschunterricht im Flüchtlingsheim und in Gerach unterstützt, die Flüchtlingskinder spielen in Baunach Fußball und Basketball, wobei deren Fahrdienst auch von der Flüchtlingshilfe übernommen werde. Am Ende der Ausführungen bedankte sich Franz Kuhn „bei allen Helfern unserer Gruppe, bei der Gemeinde und allen, die uns sonst unterstützten, – ohne Euch wäre das alles nicht möglich!“ Diesem Dank schloss sich Erster Bürgermeister Deinlein im Namen des Gemeinderats an, „Sie und Sie alle leisten eine hervorragende Arbeit und Hilfe!“

Weitere Themen aus dem Gemeinderat

Beide Kindertagesstätten, sowohl die AWO als auch die Landpiraten e.V., bieten eine eigene Ferienbetreuung an, weswegen ein Anschluss an Ebern, wie es Allianz Manager Felix Henneberger vor einiger Zeit vorgeschlagen hatte, nicht notwendig sei.

Auf Anregung von Zweitem Bürgermeister Erwin Wahl (CSU) soll – bezogen auf das „Aktionsfeld Rain“ – die Gemeinde mit gutem Beispiel vorausgehen, und durch weniger Mäheinsätze pro Jahr der Lebensraum von Insekten und Tieren und somit die Artenvielfalt – besonders im Wasserschutzgebiet – geschont werden. Deinlein wolle diesbezüglich mit den Landwirten reden, die sich für die Bankette verantwortlich zeigten.

Gemeinderat Christian Zweig (SPD) kündigte im Namen des „Caritas Vereins zur Kinder- und Jugendförderung“, die Lieferung der neuen Tore für den 10. Mai an und bat bei Aufbau und Entsorgung der alten Tore um Unterstützung des gemeindlichen Bauhofes.

Die Anbringung einer Elektroladesäule am Friedhof soll auf Anregung von Andreas Knab (SPD) bei den bevorstehenden Baggerarbeiten am Parkplatz berücksichtigt werden.

Gemeinderat Ludwig Blum (CSU) erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Oberflächenentwässerung am Neubaugebiet „Knock“, nachdem der ursprüngliche Plan, das Wasser vor einer Halle an einem Feldweg vorbei in einen Düker (Druckleitung zur Unterquerung eines Weges) zu führen, durch naturschutzrechtliche Probleme (Biotop) nicht durchgeführt werden könne. Erster Bürgermeister Deinlein erwiderte, dass sich bei Starkregen zwei Wasserläufe bilden würden, und die beiden Regenrückhaltebecken zunächst ausreichend seien, da man im Neubaugebiet auch Zisternen anlegen werde.

Nicht nur der Männergesangsverein Liederhort darf sich über eine Kulturförderung in Höhe von 150 Euro freuen, sondern auch die Freiwillige Feuerwehr Reckendorf über 400 Euro für die aktive Jugendarbeit.

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Ein Kommentar

  1. Wobei die hier genannten „Beispiele“ für die angebliche 40%ige Fehlerquote der BAMF BEscheide ehrlich gesagt nicht taugen:
    Das BAMF darf nur bewerten, ob jemanden in seinem Heimatland (in Dublinfällen: in dem EU Land in das er gebracht werde soll) eine Gefahr droht. Nichts anderes, keien Integration, kein sonstwas. Das wäre Amtsanmaßung, da davon nichts in den Gesetzen steht.

    Fall 1: Das BAMF erteilt keine Arbeitserlaubnisse und ist daran auch nicht beteiligt. Der Fall sagt also nichts über die Richtigkeit des BAMF Bescheides aus.
    Die Arbeitserlaubnis ist Sache der AUsländerbehörde und des Arbeitsamtes. Über SInnig oder Unsinnig kann man an anderer Stelle diskutieren, ich schmeiße einfach mal Push- und Pullfaktoren in den Raum. Grundsätzlich gilt aber: Wer Asyl beantragt und dessen ANtrag abgelehnt wird der soll nicht noch belohnt werden, ind em er danna uf anderem Weg trotzdem bleiben darf. Das ist eine Sache der Auslegung, was man bevorzugt.

    Fall 2: Hier geht es um eine Dublin Überstellung nach Italien. Das heißt, das Heimatland, hier Athopien, ist zunächst kein teil der Prüfung. In Italien droht ihm ja kein Militärdienst. Aus welchen Gründen dieser BAMF Bescheid falsch sein soll, wir nicht erklärt.
    Fakt ist: Wer in Deutschland Asyl beantragt nachdem er zb in italien oder einem anderen EU Land registriert wurde, dessen Antrag ist nach §29 AsylG unzulässig. Auch hie rhat das BAMF keine Auswahl, da es sich an die Gesetze halten muss.

    Fall 3: Hier geht es um die Wohnsitznahme, für die ebenfalls nicht das BAMF zuständig ist, sondern die AUsländerbehörden und die Landesregierung. Auch hier wird nicht gesagt, wie der BAMF BEscheid überhaupt aussah und aus welchen Gründen er falsch sein soll.

    Fall 4: Hie rkann ich wenig zu sagen, da ich nicht weiß, wohin er abgeschoben werden soll. Wenn es ein anderes EU Land war, dann steht eien Suizidandrohung einer Abchiebing aus BAMF Seite erstmal nicht entgegen. Denn laut Gesetz kann ein sogenanntens „Zielstaatenbezogenes ABschiebeverbot“ nich tin Betracht kommen, wenn die Krankheit im Zielland behandelbar ist. Was bei EU Staaten quasi immer der Fall ist. Die Frage, ob die angekündigte Suizidabsicht dann tatsächlich einer Abschiebung im Wege steht ist dann wieder Sache der, genau, Ausländerbehörde. Das nennt sich dann „inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis“.
    Ähnlich verhält es sich bei nicht EU Ländern, da wird auch geprüft, ob de Krnakheit dort behandelbar ist.
    Ansonsten sind an dem Fall ein paar Sachen komisch, angeblich hat er ja in einem anderen Land Asyl bekommen. Sollte sein Antrag in Deutschland inhaltlich, also auf sein HEimatland, geprüft und abgeleht worden sein, dann ist das eigentlich nicht mehr möglich. Die ABlehnugn Deutscchlands ist auch für andere EU Staaten bindend, die halten sich auch idr daran. Weniger Arbeit. Da hätten sie also Mist gebaut. Wenn er eigentlich in ein anderes EU Land, wegen Dublin, abgeschbenw erden sollte und es geschafft hat ind em land nach Deutschland lange genug einer ABschiebung zu entgehen, bis die Frist um ist, dann kann er da natürlich Asyl bekommen haben. Nur sagt das wieder nichts über den BAMF BEscheid aus, weil das BAMF dann ja auch nur Dublin geprüft hat. Aus welchen Gründne dass falsch gewesen sein soll ist nicht ersichtlich.

    Es ist festzuhaltn, dass also am Anfang eine Zahl in den Raum geworfen wird (40% der BAMF Entscheidungen sind falsch!) und dann zum beleg nur Fälle geschildert werden, bei denen die BAMF Entscheidung meistens gar nicht mal thematisiert wird und es um die Zuständigkeiten anderer Behörden geht.

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