Ein ungewohntes Bild gab es bei der jüngsten Gemeinderatssitzung im Reckendorfer Rathaus, zu der alle Gemeinderatsmitglieder anwesend sein mussten, um ein gültiges Abstimmungsergebnis erzielen zu können: Auf der Tagesordnung stand die Teilaufhebung von fünf Versionen dreier Bebauungspläne. Zudem ging es um die geplante Querungshilfe auf der B279.
Aufgehoben werden sollten die Bebauungspläne „Reckendorf Ost“ vom 23. Mai 1956 beziehungsweise seiner Tektur vom 20. Juli 1961, seinen Erweiterungsphasen vom 21. März 1964 sowie vom 30. April 1975 und schließlich „Erweiterung Siedlungsgebiet Ost“ vom 30. November 1984. Der Gemeinderat musste nach Auswertung der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung, der Rückmeldung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange die jeweiligen Ausformulierungen beraten und schließlich den Beschluss zur öffentlichen Auslegung fassen.
Alle Mitglieder des Gemeinderats, die nähere Verwandtschaftsbeziehungen zu Beteiligten aufwiesen, waren jedoch von der Abstimmung ausgeschlossen. So musste Bürgermeister Manfred Deinlein den Sitzungsvorsitz an den ältesten Gemeinderat Bernhard Müller (SPD) übergeben und nahm mit sechs weiteren Ratsmitgliedern, darunter auch den weiteren Bürgermeistern Erwin Wahl (CSU) und Hubert Rottmann (WBFW), im Publikum Platz. Die weitere Abstimmung oblag nun den verbliebenen acht Gemeinderäten. Als Berater für das Entscheidungsgremium fungierte Verwaltungsoberinspektor Christian Günthner (Dipl.-Verwaltungswirt FH) von der VG Baunach, der die Teilaufhebung des Bebauungsplanes als Sachbearbeiter für den Vorentwurf vom 9. Oktober 2018 formuliert hatte.
Gegen diesen Sachverhalt wurden bis zum 7. Dezember 2018 von den meisten Institutionen keine Einwendungen erhoben, was einstimmig (8:0) zur Kenntnis genommen wurde. Der Hinweis des Landratsamtes Bamberg auf die Gefahr eines erhöhten Immissionsschutz bei Nachverdichtung oder Ansiedlung von Handwerks- und Gewerbebetrieben wurde ebenfalls gehört. Die Umweltbelastung werde jedoch moderat gehalten, so dass der Einwand einvernehmlich als unbegründet abgetan wurde. Dem Wunsch der Bayernwerk Netz GmbH, bisher mangelhafte Planunterlagen zu ergänzen, konnte nicht entsprochen werden, da mit der Teilaufhebung kein neuer Plan erstellt werde, sondern bestehende aufgehoben werden.
Umfangreicher gestaltete sich der Einwand von Gemeinderat Gerhard Pförtsch (CSU), der als direkt Beteiligter im Publikum saß. Zum einen hatte er auf das Fehlen des unbebauten Grundstückes mit der Flurnummer 1459/7 hingewiesen, welches bereits in den aktuellen Entwurf eingearbeitet worden war. Seinem Einspruch zur Überprüfung der Sichtdreiecke für den sich dort befindlichen Bahnübergang, den er auch „im Auftrag einiger besorgter Bürger“ erhob, wurde von Seiten der Verwaltung ausführlich widersprochen. Auf die von der Deutschen Bahn geforderten kleineren Sichtdreiecke sei bereits während der Sitzung vom 14. Januar 2014 hingewiesen worden, und sie sind in dieser Form in die dritte Änderung des Bebauungsplanes „Reckendorf Ost“ eingeflossen, auf die aktuelle Teilaufhebung hätten sie jedoch keinen Einfluss.
Auch der letzte Einwand von Helga Haders, die aus ihrer Erinnerung heraus, den Bebauungsplan „Reckendorf Ost“ als Bestandteil eines Bebauungsplanes „‘Ost Siedlung‘ oder auch ‚Ostsiedlung‘“ genannt und somit die Teilaufhebung als „rechtsfehlerhaft“ anerkannt wissen wollte, konnte von der Verwaltung der VG Baunach durch Vorlage der Originaldokumente beziehungsweise Übergabe von Farbdokumenten entkräftet werden.
Mit sechs gegen zwei Stimmen wurde schließlich der berichtigte Entwurf des VG-Bauamtes vom 3. Januar 2019 zur Teilaufhebung der betreffenden fünf Pläne genehmigt, damit unter anderem die öffentliche Auslegung durchgeführt werden kann. Nach erfolgter Abstimmung nahmen die ausgeschlossenen Bürgermeister und Gemeinderäte wieder ihren angestammten Platz um den Beratungstisch ein.
Querungshilfe: Überarbeitung nötig
Keine Zustimmung gab es bei der Vorstellung der Planung für die „südliche Querungshilfe B279“. Der von Diplom-Ingenieur Horst Hofmann (Planungsbüro Weyrauther, Bamberg) mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Staatlichen Straßenbauamt Bamberg abgesprochene und jetzt vorgestellte Entwurf unterschied sich gravierend von demjenigen, welche das Gremium dem Planungsbüro bereits vorgetragen hatte. Aufgrund einer Machbarkeitsstudie hatte es sich mittlerweile herausgestellt, dass bei der favorisierten Stelle in der Nähe der Lourdeskapelle die nötige Fläche zum Grunderwerb fehle, selbst wenn von den geringsten Maßen eines Inselkopfs mit einer Breite von vier Metern ausgegangen werde. Dabei müsse auch die Befahrbarkeit vom Bergweg her weiterhin gegeben sein.
In diesem Bereich soll die Querungshilfe errichtet werden.
Außerhalb der südöstlichen Bebauung stellt die an der Hauptstraße stark abfallende Böschung ein großes Problem dar. Bei der Fläche, welche dazu benötigt werden würde, handelt es sich um ein FFH- (= Fauna-Flora-Habitat-) Gebiet, das somit dem Naturschutzrecht unterliegt. Es müssten somit Ausgleichsflächen nach einem festgelegtem Punktesystem geschaffen werden, das von der Hochwertigkeit der dort herrschenden Bodengüte abhängig ist. Dabei hätten alle Eigentümer dem Grunderwerb von Seiten der Gemeinde zugestimmt. Das Versetzen des Gedenksteines würde kein Problem darstellen, jedoch müsste die Böschung zusätzlich abgefangen werden.
Die Gemeinderäte waren sich einig, dass der direkte Anschluss vom Fahrradweg aus Richtung Reckenneusig herkommend gewährleistet sein müsse. Nach Meinung von Gemeinderat Hubert Rottmann (WBFW) solle die Sicherheit der Fahrradfahrer vorgehen. Bezüglich der Ausführung fragte Ludwig Blum (CSU) bei Bauingenieur Hofmann nach, ob die Böschung nicht durch einen Gabionenzaun oder eine Mauer abgefangen werden könne. Schließlich erkundigte sich Markus Sippel (WBFW), ob denn jetzt der Zeitplan um vieles weiter verschoben werde – das Staatliche Straßenbauamt wollte nämlich bereits im Frühjahr 2020 mit dem Bau der Querungshilfe beginnen. Um keine weitere Verzögerung zuzulassen, soll das Planungsbüro den Standort nach den Wünschen des Gemeinderats mit dem Staatlichen Straßenbauamt erneut abstimmen und das überarbeitete Planmaterial bis zur nächsten Sitzung vorlegen.
Keine großflächige Werbung an der Hauptstraße
Der Antrag von Frank Plotzki e.K., vor dem Anwesen Hauptstraße 43 (vormals „Kupferkanne“/Fl.-Nr. 301) eine beleuchtete Plakatanschlagtafel in der Größe von knapp zwölf Quadratmetern errichten zu dürfen, wurde nach eingehender Diskussion mit 14:1 Stimmen abgelehnt. Denn nach der Gestaltungssatzung (§ 2 Abs. 3.1.) für den historischen Ortskern seien nur „Werbeanlagen in zurückhaltender Form zulässig“. Die Gemeinderäte Ludwig Blum (CSU) und Markus Sippel (WBFW) wiesen darauf hin, dass man ja auch die Werbung an den Laternenmasten abgelehnt hätte. Andreas Knab (SPD) ergänzte, dass die Werbung gerade an der befahrenen Hauptstraße den Autofahrer ablenken könnte, und damit gefährlich wäre. Nur Bernhard Müller (SPD) hielt dagegen: „Irgendwo muss die Werbung hin!“
Hier war die Werbefläche geplant.
Auf einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2006 bezog sich der Antrag des Haßbergvereins Reckendorf e.V., nach dem die Vereine des Ortskulturrings einen Jubiläumszuschuss beantragen können. Dieser würde bei einem 50-jährigen Bestehen 200 Euro betragen. Der Verein begründete sein Gesuch mit dem hohen Aufwand für Gastgeschenke an die Teilnehmer der Sternwanderung, die Ausfertigung von Ehrenurkunden und die Erstellung einer Festschrift. Gemeinderat Hartwig Pieler zog ihn Erwägung, dass der Beschluss schon einige Jahre zurück liege, und man daher bei der Zuwendung etwas höher gehen könne. Schließlich einigte man sich auf eine Summe in Höhe von 250 Euro.
Bürgermeister Manfred Deinlein konkretisierte eine in der vorherigen Sitzung gestellten Frage nach einem geplanten Logistikzentrum in Eyrichshof (Ebern), dass es sich um die Planung einer Hochregalanlage für die Firma UNIWELL Rohrsysteme GmbH & Co. KG handeln würde. Mit der Inbetriebnahme wäre wohl mit einem zunehmenden Verkehr von 75 LKWs am Tag auf der B279 zu rechnen. Die Gemeinde Reckendorf dürfe aber keinen Einspruch erheben, da die Gemarkung nicht direkt an den Sprengel der Stadt Ebern anschließen würde. Eventuell könne man die „Baunach-Allianz“ dafür nutzen, um das erhöhte Verkehrsaufkommen zu regulieren, denn schon das Wachsen der Spedition Ebner habe eine negative Auswirkung auf das Verkehrsaufkommen in Reckendorf verursacht. Es solle daher diesbezüglich eine schriftliche Resolution an das Landratsamt Ebern gestellt werden. Gemeinderat Markus Sippel (WBFW) erklärte sich bereit, diese vorzubereiten.
Am Ende berichtete dritter Bürgermeister Hubert Rottmann (WBFW) in seiner Funktion als Seniorenbeauftragter von dem Förderprojekt „Marktplatz der Generationen“, welches bei einem Treffen in Nürnberg vorgestellt wurde. Dieses wendet sich an die Gruppe von kleinen Gemeinden bis zu 3.000 Einwohner und möchte die medizinische, pflegerische, wohnliche und soziale Infrastruktur im Ort entwickeln sowie geeignete Strukturen im Bereich der Dienstleistungen, Mobilität und Nahversorgung aufbauen. Zunächst war man skeptisch, weil die Projekte „ISEK“ und die „Baunach-Allianz“ ähnliche Ziele verfolgen. In diesem Fall werden nun 30 Kommunen im ländlichen Raum ausgewählt und ihnen eine fachliche Beratung für zweieinhalb Jahre zugesichert. Bezahlt wird allerdings selbst. Das Interessenbekundungsverfahren muss bis 30. September 2019 erfolgt sein, so Rottmann, als Projektstart ist der 1. Februar 2020 gesetzt. Der Gemeinderat kam zu der Einsicht, sich für den „Marktplatz der Generationen“ zu bewerben und befürwortete einstimmig den Aufnahmeantrag zu stellen.
Kurzbericht des Bürgermeisters
Die Gemeinde Reckendorf steht im Landkreis Bamberg laut Untersuchungen des Landratsamtes durch die Fa. Bayernwerke Netz GmbH an zehnter Stelle der „Am-Wenigsten-Energie-Verbraucher“ (von insgesamt 36). Die Unterstellhalle „Wieland“ konnte der Gemeinde Gerach abgekauft werden, und wird nun als Garage bei der Kläranlage eingesetzt.
Abschließend lud der Vorsitzende des OKR, Erwin Wahl, den Gemeinderat ein, sich am Kerwas-Umzug am Freitag, den 30. August zu beteiligen; Start ist um 18 Uhr vor der Feuerwehr Reckendorf, Zeitzenhofer Straße; die Strecke führt über die Bahnhof-, Seitenbach- und Hauptstraße bis zur Kirche.