Wo sich der Freistaat Bayern sehr weit aus dem Fenster lehnt…

Setzen wir ein theoretisches Beispiel an. In einer Gemeinde mit recht großem Umland will sich ein Supermarkt ansiedeln. Um auch Produkte bieten zu können, die etwas „spezieller“ sind, soll die Fläche möglichst groß sein. Eigentlich wäre das ein Vorteil für den Verbraucher – müsste er doch nicht bei extravaganteren Waren, etwa einer Asiasoße oder frischem Fisch, in die nächstgrößere Stadt fahren. Aber das wäre zu einfach. Im Wege steht das, eigentlich positiv gedachte, Landesentwicklungsprogramm Bayern. Gerade befindet es sich in der Überarbeitung.

Schon seit über 30 Jahren ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) die Richtschnur für die räumliche Entwicklung in Bayern. 2009 begann die Überarbeitung mit dem Ziel der Vereinfachung. Eine wichtige Kategorie sind dabei die so genannten „zentralen Orte“. Bisher gab es sechs Stufen: Kleinzentren, Unterzentren, mögliche Mittelzentren, Mittelzentren, mögliche Oberzentren und Oberzentren – nun sollen es nur noch drei werden: Grundzentren (bisher: Klein- und Mittelzentren), Mittel- und Oberzentren. Für den Landkreis Bamberg entstehen dadurch allerdings erhebliche Nachteile.

Während Gemeinden wie Ebermannstadt, Höchstadt, Hollfeld und Lichtenfels den begehrten Status eines Mittelzentrums erhalten, steigt im Landkreis Bamberg keine Kommune auf. Klein- und Unterzentren wie Baunach oder Zapfendorf werden einfach zu Grundzentren. Somit bleibt der Landkreis Bamberg der einzige in Oberfranken ohne Mittelzentrum – die Stadt Bamberg ist Oberzentrum. Auch die Gebietskategorien spielen eine Rolle. Landkreise wie Hassberge, Kronach und Lichtenfels werden als „Räume mit besonderem Handlungsbedarf“ eingestuft und erhalten damit künftig mehr Mittel aus der Strukturförderung – nicht aber der Landkreis Bamberg. Damit zieht sich um den Landkreis herum ein stark gefördertes Gebiet, während er selbst außen vor bleibt.

Supermarkt-Betreiber wollen mehr Verkaufsfläche

Ein entscheidender Punkt im LEP nimmt die Nahversorgung ein. „Mittel- und Oberzentren sollen zentralörtliche Einrichtungen des gehobenen Bedarfs vorhalten“, heißt es dort. Das meint zugleich aber auch, dass in Grundzentren lediglich eine Grundversorgung vorgesehen ist.  Nahversorgungsbetriebe werden daher auf eine Verkaufsfläche von 1.200 Quadratmeter beschränkt, Einzelhandelsgroßprojekte, die überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dienen, sollen nur in Mittel- und Oberzentren sowie in Grundzentren mit bestehenden Versorgungsstrukturen in dieser Bedarfsgruppe entstehen können.

Heiß diskutiert wird dieses Thema gerade in Baunach. Dort wird noch in diesem Jahr der Rewe-Markt einen neuen Standort erhalten – und der Investor will sich mit der Fläche von 1.200 Quadratmetern nicht zufrieden geben, sondern im gleichen Gebäude, ohne räumliche Trennung, einen Getränkemarkt unterbringen. Der bisherige Markt ist nur 800 Quadratmeter groß. Dem steht allerdings das LEP entgegen, was schon im Stadtrat mehrfach erörtert wurde. So manchem Stadtrat war es unverständlich, warum ein Investor nicht selbst über die Verkaufsfläche seines eigenen Marktes entscheiden darf. Dabei kam die Frage auf: Leben wir wirklich in einer Marktwirtschaft?

LEP Bayern Räume
Bamberg und viele Bereiche in den Nachbarlandkreisen werden besser gestellt. Gelb markierte Bereiche ohne Schraffierung kennzeichnen Räume ohne besonderen Handlungsbedarf.

Zeitungen, Schreibwaren und Drogerieartikel gehören nicht zur Nahversorgung?

Ohne Frage sind die Ansprüche der Kunden gestiegen. Für Supermärkte wird es immer wichtiger, neben frischen Waren (Obst, Gemüse, Wurst, Fleisch, Fisch) auch eine größere Auswahl speziellerer Produkte vorzuhalten. Gefragt sind neben Asia-Lebensmittel auch Angebote für Vegetarier. Ein Supermarktbesitzer stellte kürzlich in einer ARD-Sendung stolz seine Tofu-Abteilung vor. Solche Sonderwünsche sind bei einer zu kleinen Verkaufsfläche allerdings kaum zu erfüllen. Dies scheint im Bayerischen Wirtschaftsministerium, dort wurde das LEP erarbeitet, allerdings noch nicht angekommen sein. Für Grundzentren legt es nur „Sortimente des Nahversorgungsbedarfs“ und damit „Nahrungs- und Genussmittel, Getränke“ als Aufgaben eines Nahversorgers fest. Zeitungen und Zeitschriften, Drogeriewaren, Papier- und Schreibedarf listet das LEP neben Arzneimitteln, Brillen, Elektronikartikeln und vielen anderen Waren als „Sortimente des Innenstadtbedarfs“ auf. Dabei sind gerade die älteren Kunden dankbar, wenn sich solche Waren auch vor Ort finden.

In der aktuellen Fassung ist das Landesentwicklungsprogramm somit ein ziemlich überflüssiges Stück Papier. Reformansätze sind zu erkennen – immerhin schrumpfte es von 200 auf um die 100 Seiten und wurde damit übersichtlicher und strukturierter. Auf die Bedürfnisse der Kunden im ländlichen Raum, die auch Auswahl zwischen verschiedenen Produkten wünschen und sich gerne Wege in die nächste Stadt ersparen, geht es viel zu wenig ein. Hinzu kommt, dass die Schwerpunkte des LEP eher im Süden Bayerns liegen. Der Regionale Planungsverband Oberfranken West hatte gegen den Entwurf Beschwerde eingelegt – und auch die überarbeitete Fassung wird weiterhin für Diskussionen sorgen. Gerade ist allerdings die Einspruchsfrist abgelaufen und das Ministerium in München wird viel zu bearbeiten haben. Es bleibt also spannend, wie es weitergeht. Änderungen werden allerdings immer unwahrscheinlicher – schließlich ging das Ministerium auch auf die Beschwerden aus dem Jahr 2012 nicht ein.

Johannes Michel

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