Über eine Neuregelung der Aufwandsentschädigungen für die Geräte- und Jugendwarte der Feuerwehren hatte der Gemeinderat Zapfendorf am 14. März 2019 in seiner Sitzung zu beschließen. Außerdem ging es um einen Antrag zur Nutzung des Grundstücks der ehemaligen Gastwirtschaft Hofmann.
Bisher existierten in Zapfendorf über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Geräte- und Jugendwarte der gemeindlichen Feuerwehren einzelne Beschlüsse. Nach einer Beanstandung der alten Regelung durch die überörtliche Rechnungsprüfung gibt es nun eine Satzung, die jene Entschädigungen genau bestimmt. Das beschlossen die Gemeinderäte einstimmig. Der monatliche Grundbetrag beispielsweise für einen Gerätewart liegt bei 12,50 Euro. Zur Berechnung werden außerdem Faktoren eingesetzt – je nach Aufwand wird der Grundbetrag mit dem Faktor multipliziert. So ist der Aufwand für die Gerätewarte in Zapfendorf (Berechnungsfaktor 1) höher als in Sassendorf (Faktor 0,5).
In einem weiteren Beschluss wurde festgelegt, dass künftig nicht mehr automatisch die Hälfte der abrechenbaren Kostensätze an die Feuerwehrvereine weitergeleitet wird. Auch diese Praxis wurde von der überörtlichen Rechnungsprüfung beanstandet. Die Neuregelung sieht nun unter anderem Pauschalsätze für die Feuerwehren vor: Zapfendorf mit Löschgruppe Reuthlos 2.000 Euro, Lauf mit Löschgruppe Roth 1.000 Euro, Unterleiterbach 600 Euro, Sassendorf 500 Euro, Oberleiterbach 350 Euro und Kirchschletten sowie Oberoberndorf jeweils 250 Euro.
Bauhof auf dem Hofmann-Gelände?
Einen Antrag bezüglich der Entwicklung des Hofmann-Anwesens hatte Marktgemeinderat Stefan Kabitz (Freie Wähler) gestellt. Er mache sich ernste Sorgen, dass die Gemeinde erhaltene Fördermittel zurückzahlen müsse, da sich das Areal seit dem Erwerb durch den Markt Zapfendorf im Jahr 2014 im „Dornröschenschlaf“ befände. Außerdem hätten Nachbargemeinden mit eigenen Ärztezentren längst Zapfendorf den Rang abgelaufen, so dass sich ein Medizinisches Versorgungszentrum nicht mehr anböte. Er beantragte stattdessen, das Areal als Standort für den neuen Bauhof zu erschließen, im hinteren Bereich Wohnbebauung zu ermöglichen und den noch vorhandenen Brunnen für die Vegetationspflege einzusetzen, so dass weniger Trinkwasser verbraucht werde.
Wie könnte eine Bebauung des Hofmann-Geländes aussehen? Ideen gab es schon einige, im Dezember 2017 wurde die obige von Städteplaner Leonhard Valier im Gemeinderat gezeigt.
Die Sorge in Sachen Verlust von Fördermitteln bezeichnete Bürgermeister Volker Dittrich als unbegründet. „Wir konnten nun das gesamte Gelände, auch mit der ehemaligen Gastwirtschaft, erwerben. Hätten wir bisher ausführlich geplant, wären das Pläne für die Schublade gewesen.“ Die Nutzung des alten Brunnens wurde von Dittrich als sinnvoll und in weitere Planungen einbeziehbar bezeichnet – die anderen Punkte von Kabitz allerdings abgelehnt. Das sahen auch andere Räte so, Andreas Schonath (Wählergemeinschaft Oberleiterbach) nannte das Areal das „Filetstück Zapfendorfs“, das keinesfalls für einen Bauhof Verwendung finden dürfte. Stefan Fischer (SPD) meinte, die Gemeinde könne gar nicht von der angedachten Planung abweichen, da die Maßnahme in Zusammenhang mit dem Sport- und Freizeitpark im Norden zu sehen sei und die Regierung dann keine Fördergelder zahlen würde. Georg Ries (CSU) bezeichnete das Medizinische Versorgungszentrum nach wie vor als notwendig, um die ärztliche Versorgung in Zapfendorf aufrecht zu erhalten. Nachdem der Antrag abgelehnt worden war, sicherte Bürgermeister Dittrich zu, in einer der kommenden Sitzungen ausführlicher über die Zukunft des Anwesens zu berichten.
Zu Beginn der Sitzung wurden neue Feldgeschworene vereidigt. Stefan Metzner und Georg Stöhr (beide Oberleiterbach), Siegfried Hennemann (Kirchschletten), Stefanie Fischer (Zapfendorf), Herbert Schneiderbanger (Lauf) und Stefan Senger (Sassendorf) stellten sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung.