Im Titelbild: Die Variante 2 für das Bürgerzentrum – mit einem arkadenähnlichen Eingangsbereich in den Innenhof. Im hinteren Bereich liegt die Gemeindeturnhalle, die erhalten bleiben soll. Quelle: Eichhorn + Partner Architekten
Die letzte Breitengüßbacher Gemeinderatssitzung des Jahres hatte es in sich. Denn nicht nur die weiteren Pläne für den Umbau der Gemeindeturnhalle zu einem Bürgerzentrum wurden vorgestellt, sondern auch mehrere Gebührenanpassungen waren Thema. Und die fallen teilweise deutlich aus.
Ausführlich befasste sich der Gemeinderat mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des Gebäudekomplexes Zentrum 1 und 2 in ein multifunktionales Bürgerzentrum. Das beauftragte Architekturbüro Eichhorn + Partner stellte zwei grundlegend unterschiedliche Varianten vor – beide mit klaren Stärken und Schwächen. Die in Frage kommenden Nutzergruppen hatten sich bereits im Herbst an der Ausarbeitung beteiligt.
Die Variante 1 unter dem Schlagwort „Bewegung“ setzt stärker auf ein klassisches Gemeindezentrum. Sie sieht unter anderem den Rückbau des heutigen b-treff-Gebäudes vor, räumt mit einem großen Vorplatz mehr Luft ein und bündelt Bücherei, Multifunktionsraum und Bewegungsräume in einem neu strukturierten Baukörper. Die Grobkostenschätzung liegt bei rund 7,8 Millionen Euro. Zudem würde die Parkplatzsituation zwar neu geordnet, jedoch insgesamt reduziert. Die Parkplätze bleiben allgemein das Problem in diesem Bereich, lösen ließe sich das nur durch eine Tiefgarage, die aber nicht in Frage kommt.
Variante 1: Im Süden die Gemeindeturnhalle, nördlich und östlich Anbauten. Quelle: Eichhorn + Partner Architekten
So könnte Variante 1 von der Straße aus betrachtet aussehen. Quelle: Eichhorn + Partner Architekten
Einen anderen Weg geht die Variante 2, „Cluster“: Mehrere Gebäude – jeweils für Bücherei, Umkleiden sowie die Halle – gruppieren sich um einen Innenhof. Ein Gründach, ein überdachter Eingangsbereich und zusätzliche Bewegungs- und Multifunktionsräume im Obergeschoss gehören zum Konzept. Die grob geschätzten Kosten liegen bei etwa 7,5 Millionen Euro.
Variante 2 geht einen anderen Weg. Hier weiterhin die Halle im Süden, den einzelnen Funktionen wie Bücherei sind aber eigene Gebäude zugeordnet. Quelle: Eichhorn + Partner Architekten
Auch für die Variante 2 gibt es eine Außenansicht. Quelle: Eichhorn + Partner Architekten
Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder betonte, dass beide Modelle grundsätzlich tragfähig seien. Wichtig sei aber vor allem, im Förderprogramm „Innen statt Außen“ zu bleiben, um weiterhin auf 80 Prozent Zuschuss aus der Städtebauförderung hoffen zu können. Eine endgültige Entscheidung zwischen den Varianten soll erst im weiteren Planungsprozess fallen. Der Gemeinderat genehmigte die Ergebnisse der Studie einstimmig und gab grünes Licht für die Ausschreibung der Architektenleistungen. Die Vorteile beider Varianten sollen dann möglichst in einer Planung zusammengeführt werden.
Neue Gebühren für die Abwasserentsorgung
Ebenfalls ausführlich diskutiert wurde die neue Beitrags- und Gebührensatzung in Sachen Abwasserbeseitigung. Grundlage dafür ist eine umfassende Neukalkulation der kostenrechnenden Einrichtung. Erhebliche Kostensteigerungen, vor allem durch die Sanierung der Kläranlage und zahlreiche Investitionen seit 2014, führen zu deutlichen Anpassungen: Der einmalige Abwasserbeitrag für Neubauten je Quadratmeter Grundstücksfläche steigt von 2,84 auf 4,03 Euro, der Beitrag je Quadratmeter Geschossfläche von 8,43 auf 20,29 Euro. Auch die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser erhöhen sich deutlich, beim Niederschlagswasser von 0,59 Euro je Quadratmeter auf 1,07 Euro, beim Schmutzwasser von 1,43 Euro je Kubikmeter auf 2,26 Euro.
Reinfelder erläuterte, dass die Anlagen vollständig über Gebühren und Beiträge refinanziert werden müssen. Die Gemeinde habe sich bewusst entschieden, zunächst ohne Unterdeckungsausgleich zu kalkulieren und stattdessen die weitere Entwicklung zu beobachten. Ansonsten wären noch deutlich höhere Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger zugekommen. Gemeinderat Stefan Schor (CSU) ergänzte, dass „sollte unser nächster Haushalt vom Landratsamt nicht genehmigt werden, die fehlenden Mittel ein guter Ausgleich wären.“ Bürgermeisterin Reinfelder meinte dazu: „Wir haben im Haushalt 2025 gut gewirtschaftet und unser Kreditvolumen nicht ausgeschöpft, so dass wir zuversichtlich bleiben.“ Die neue Satzung wurde einstimmig beschlossen.
Unterdeckungsausgleich
Bei kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Abwasser, Friedhof) bezeichnet der Unterdeckungsausgleich den Ausgleich von finanziellen Fehlbeträgen aus früheren Jahren. Wurden die tatsächlichen Kosten damals nicht vollständig durch Gebühren gedeckt, kann diese Unterdeckung in späteren Gebührenkalkulationen berücksichtigt und auf die Gebührenzahler umgelegt werden. Gemeinden können entscheiden, ob und in welchem Umfang ein solcher Ausgleich erfolgt – oder ob Gebühren zunächst nur kostendeckend für das laufende Jahr festgesetzt werden.
Neue Gebührensatzung auch fürs Bestattungswesen
Die Gebühren für Bestattungen und Grabstätten werden zum Jahresbeginn ebenfalls deutlich angehoben. Hintergrund ist eine umfassende Kalkulation, die zeigte, dass die bisherige Gebührenordnung aus dem Jahr 2001 stammte und den tatsächlichen Aufwand schon lange nicht mehr abbildet. Die neue Satzung enthält unter anderem folgende Änderungen: Deutlich höhere Grabgebühren, etwa beim Einzelgrab in Breitengüßbach von bisher 15 auf künftig 60 Euro jährlich, Verkürzung der Ruhezeiten bei Urnenbestattungen und Anpassung der Bestattungspreise – eine Erwachsenenbestattung kostet künftig 1.600 statt bisher 690 Euro. Reinfelder verwies darauf, dass der Friedhof als kostenrechnende Einrichtung kostendeckend betrieben werden müsse und Breitengüßbach im Vergleich zu anderen Kommunen nach der Anpassung im „mittleren Bereich“ liege. Zukünftig soll regelmäßiger geprüft und kalkuliert werden, um große Sprünge zu vermeiden. Die neue Satzung wurde einstimmig beschlossen.
Weiteres aus der Sitzung vom 9. Dezember 2025
Die Gemeinde muss angesichts künftig drohender Kreditbeschränkungen stärker auf ihre Einnahmesituation achten. Das Landratsamt hatte im Zuge der Haushaltsgenehmigung 2025 auf teilweise sehr hohe Förderquoten und Erlasse für Vereine hingewiesen – etwa bei Wasserverbrauch, Pacht oder der Nutzung gemeindlicher Hallen. Der Gemeinderat beschloss, die Richtlinien im Detail zu überprüfen und zum 1. Januar 2027 anzupassen. Eine ausführliche Beratung soll daher im kommenden Jahr erfolgen.
In der Grund- und Mittelschule wird die veraltete Heizungssteuerung erneuert. Die Firma Rünagel MSR-Technik erhielt den Auftrag über rund 60.000 Euro. Die neue Einzelraumregelung soll nicht nur Energie sparen, sondern auch zu einem besseren Raumklima im Unterricht beitragen. Der Beschluss fiel ohne Gegenstimme.
Nachdem Breitengüßbach in einer früheren Förderrunde nicht berücksichtigt worden war, bewirbt sich die Gemeinde erneut für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Denn für die Hans-Jung-Halle, intensiv genutzt durch Schule und Vereine, steht eine umfassende energetische Sanierung an. Die Kosten würden bei rund 7,4 Millionen Euro liegen. Die für die Bewerbung notwendige Projektskizze wurde einstimmig gebilligt.
Beim Erlass einer Plakatierungsverordnung gingen die Meinungen im Gemeinderat aber ein wenig auseinander. Während die Verwaltung mit der Satzung mehr Ordnung und einheitliche Regeln für das Anbringen von Wahl- und Veranstaltungsplakaten schaffen möchte, äußerten einzelne Ratsmitglieder Zweifel an der Notwendigkeit. So kritisierte Zweiter Bürgermeister Alexander Porst (SPD), dass in den vergangenen Jahren keine gravierenden Probleme aufgetreten seien. Eine Beschränkung, Plakate nur noch entlang der Hauptstraßen aufhängen zu dürfen, werde dazu führen, dass sich Plakate dort besonders stark konzentrieren. Unterstützung erhielt der Verordnungsentwurf unter anderem von Dagmar Riegler (Grüne) und Stefan Schor. Riegler betonte, dass klare Regeln allen Beteiligten zugutekämen, während Schor die Maßnahme als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete. Er regte an, nach der nächsten Wahl zu prüfen, ob die Anzahl der zulässigen Plakate weiter angepasst werden müsse. Trotz der Diskussion stimmte der Gemeinderat der Plakatierungsverordnung schließlich bei zwei Gegenstimmen zu.






