Keine Freiflächenanlagen im Maintal

Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland hat sich stark beschleunigt. Im vergangenen Jahr kam fast die Hälfte des Stroms von den Erneuerbaren – vor allem aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen oder wurde durch Wasserkraft oder Biomasse erzeugt. Der Markt Zapfendorf hat nun Kriterien erarbeitet, wie viel Fläche für neue Photovoltaikanlagen auf freier Fläche vorgesehen sein soll. Entschieden wurde auch über die Vergabe gemeindlicher Grundstücke an Bauwerber.

Aktuell gibt es im Markt Zapfendorf eine große Freiflächen-Photovoltaikanlage, sieht steht im Gemeindeteil Reuthlos. Weitere sind durchaus denkbar, weshalb sich das Gremium zum Ziel gesetzt hatte, Richtlinien zu erarbeiten. „Im Sinne des Klimaschutzes steht der Markt Zapfendorf einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch weitere Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten“, heißt es in den am 11. März nun beschlossenen Vorgaben. Es müsse abgewogen werden, „unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann“.

Im sechsseitigen Dokument „Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik im Markt Zapfendorf“ spielen besonders die Sichtbarkeit und das Landschaftsbild eine große Rolle. Keine Anlage soll von bebauten oder bebaubaren Grundstücken aus sichtbar sein – es sei denn, die Eigentümer widersprechen nicht. Ein Bau in Richtung Maintal ist ausgeschlossen. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die regionale Wertschöpfung. Ein Investor für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage muss darlegen, in welcher Form eine finanzielle Beteiligung der Bürger angeboten wird. Auch in Sachen Umzäunung und Artenschutz sind Kriterien enthalten. Außerdem wird festgelegt, dass im Gemeindegebiet eine Fläche von maximal 32 Hektar (entspricht ca. zwei Prozent der landwirtschaftlichen Flächen und einem Prozent der Gesamtfläche des Marktes Zapfendorf) für weitere Anlagen die Obergrenze sein soll, danach müsste der Gemeinderat neu beraten. Pro Jahr soll maximal ein Zubau von 13 Hektar erfolgen.

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Punktesystem für Grundstückskäufer

Für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken an Privatpersonen wurden ebenfalls Richtlinien erarbeitet. Grundlage ist ein Punktesystem, das Bauwerber je nach persönlicher Situation berechtigt, Grundstücke zu erwerben. Bei der Punktevergabe spielen zum Beispiel der aktuelle oder frühere Hauptwohnsitz im Markt Zapfendorf eine Rolle – oder auch das ehrenamtliche Engagement, das Alter und die Familiensituation (Kinder). Es gelten Einkommensgrenzen (maximales Jahreseinkommen von 75.000 Euro, eine Person, bzw. 150.000 Euro, zwei Personen) und als Bewerber scheidet aus, wer bereits Grundstücks- oder Haus-/Wohnungsbesitzer im Markt Zapfendorf ist. Ausnahmen sind aber definiert, zum Beispiel wenn die angemessene Unterbringung der Familie in der bisherigen eigenen Immobilie nicht gewährleistet ist.

Auch muss der Käufer innerhalb einer Frist von fünf Jahren bauen – das „Horten“ von Grundstücken soll damit ausgeschlossen werden. Das Gebäude muss dann für eine bestimmte Zeit selbst bewohnt werden, ansonsten erfolgt eine Konventionalstrafe, die Gemeinde erhält auch ein Vorkaufsrecht für die Immobilie.

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