Mit gleich zwei Bürgerbegehren zum Thema Windkraft befasste sich der Marktgemeinderat Zapfendorf in seiner Sitzung am 23. Oktober. Beide Anliegen richteten sich gegen Windräder im Klimaschutzwald bei Sassendorf.
Zunächst ging es um das Bürgerbegehren mit dem Titel „Kein Wind-Vorranggebiet im Klimaschutzwald“, das von Florian Ebert und Dr. Steffen Wetterich vertreten wurde. Es war am 25. September mit 748 Unterschriften – davon 710 gültig – bei der Gemeinde eingereicht worden. Damit war das erforderliche Quorum (zehn Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Markt Zapfendorf) deutlich erreicht.
Das erste Bürgerbegehren im Wortlaut:
Kein Wind-Vorranggebiet im Klimaschutzwald
Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Zapfendorf alle rechtlichen und tatsächlichen Schritte unternimmt, um die Ausweisung eines Wind-Vorranggebiets auf dem Gebiet des Wind-Vorranggebiets 4194 (Sassendorf West) in der Entwurfsfassung der Tekturkarte des Regionalplans der Region Oberfranken West (4) vom 27.01.2025 zu verhindern, hilfsweise die Fläche größtmöglich zu verkleinern?
Vertreter Steffen Wetterich erläuterte das Begehren im Gremium. Man wolle, so Wetterich, „eine rücksichtslose Nutzung unserer Landschaft verhindern“. Zapfendorf sei durch Autobahn und Bahnstrecke ohnehin stark belastet. Es gehe darum, die Lebensqualität zu schützen und das Mitspracherecht der Kommune zu wahren. Zwar habe der Gesetzgeber die kommunale Planungshoheit eingeschränkt, doch niemand müsse alles, was von höherer Stelle kommt, einfach hinnehmen, betonte er. Auch die finanzielle Beteiligung der Gemeinde und der Bürger an solchen Projekten sei zu gering, die Investoren hätten keinen regionalen Bezug. Mehr als 700 Unterschriften seien „ein starkes Zeichen aus der Bevölkerung“.
Bürgermeister Michael Senger erklärte, die Verwaltung habe Stellungnahmen des Bayerischen Gemeindetags sowie juristische Einschätzungen eingeholt. Der Gemeinderat habe bei der Frage der Zulässigkeit kein Ermessen. Geschäftsleiter Bernd Eichhorn verlas die Beschlussfassung, die alle Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung als erfüllt ansah.
Die Sitzung fand in der alten Schulturnhalle statt und lockte rund 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger an.
Bürgerentscheid – ja oder nein?
Gemeinderat Markus Hennemann (CSU) sprach ebenso von einer rein rechtlichen Entscheidung. „Die eigentliche Frage ist, wie wir anschließend damit umgehen – wollen wir es auf einen Bürgerentscheid ankommen lassen?“ Ein solcher Entscheid sei letztlich überflüssig und würde nur Geld kosten, da das Begehren nicht im Widerspruch zum bisherigen Vorgehen des Gemeinderats stehe. Der hatte sich im Mai grundsätzlich für Windkraft ausgesprochen, aber gegen eine Erweiterung des Vorranggebietes. Senger erläuterte die Möglichkeiten: Entweder könne der Gemeinderat dem Bürgerbegehren inhaltlich zustimmen – damit entfiele ein Bürgerentscheid – oder er könne ein Ratsbegehren initiieren. Andernfalls müsse innerhalb von drei Monaten abgestimmt werden. Andreas Hofmann (ZuZ) kündigte an, auch seine Fraktion würde das Begehren inhaltlich übernehmen.
Letztlich folgte der Gemeinderat dem Vorschlag einstimmig. Das Begehren wurde für zulässig erklärt, und zugleich beschloss das Gremium, im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans eine Stellungnahme abzugeben, in der die Erweiterung des Vorranggebiets abgelehnt wird. Damit ist ein Bürgerentscheid nicht mehr notwendig.
Bei einer Infoveranstaltung waren vom Unternehmen UKA die möglichen Standorte der neuen Windräder gezeigt worden. Quelle: UKA
Kritik: Bürgerdialog hat gefehlt
Danach stand das zweite Bürgerbegehren auf der Tagesordnung, überschrieben mit „Keine Windräder im Klimaschutzwald“. Eingereicht wurde es ebenfalls am 25. September, vertretungsberechtigt sind Janos Seifert und Verena Wetterich. 687 der 722 Unterschriften wurden als gültig anerkannt.
Das zweite Bürgerbegehren im Wortlaut:
Keine Windräder im Klimaschutzwald
Stimmen Sie dem folgenden Antrag zu?
Die Marktgemeinde Zapfendorf (Gemeinde) gestattet keine Bebauung, Überbauung, Rotorschlag etc. auf ihren gemeindlichen Grundstücken innerhalb des Gebiets des Windvorranggebiets 4194 (Sassendorf West) in der Entwurfsfassung der Tekturkarte des Regionalplans der Region Oberfranken West (4) vom 27.01.2025, soweit dies rechtlich nicht zwingend ist.
Die Gemeinde kündigt oder löst, soweit rechtlich möglich, alle bestehenden Verträge, Vereinbarungen oder Gestattungen zur Bebauung, Überbauung, Rotorschlag etc. auf ihren gemeindlichen Grundstücken innerhalb des Gebiets des Windvorranggebiets 4194 (Sassendorf West) in der Entwurfsfassung der Tekturkarte des Regionalplans der Region Oberfranken West (4) vom 27.01.2025 auf.
Die Gemeinde unternimmt keine Anstrengungen, um die Ansiedlung oder Umsetzung von Windkraftanlagen auf gemeindlichen Grundstücken im Gebiet des Windvorranggebiets 4194 (Sassendorf West) in der Entwurfsfassung der Tekturkarte des Regionalplans der Region Oberfranken West (4) vom 27.01.2025 zu fördern.
Verena Wetterich stellte das Anliegen kurz vor und verwies darauf, dass viele Argumente bereits beim ersten Begehren genannt worden seien. Im Kern gehe es darum, dass die Gemeinde die Windkraftnutzung auf eigenen Flächen nicht unterstütze und bereits eingeleitete Schritte zurücknehme. Kritisiert wurde auch, dass es vorab keinen Bürgerdialog gegeben habe.
Bürgermeister Senger machte deutlich, dass der Gemeinderat auch bei dieser Entscheidung kein Ermessen habe. Mehrere Punkte sorgten laut den eingeholten Rechtsgutachten für eine Unzulässigkeit. Andreas Hofmann stimmte zu: „Verena Wetterich hat zu Recht auf den fehlenden Dialog hingewiesen, aber es geht hier nicht um das Wollen, sondern um die rechtliche Zulässigkeit.“ Ein positiver Beschluss hätte keine Wirkung, da der Bürgermeister ihn nicht umsetzen könne. Im Zweifel würde das Landratsamt eingreifen und den Beschluss ersetzen.
Verknüpfung mehrerer Fragen miteinander so nicht möglich
Hintergrund der Unzulässigkeit ist vor allem die Konstruktion des zweiten Bürgerbegehrens. Die Verwaltung sowie einbezogene Juristen kamen zu dem Ergebnis, dass der Antrag gegen das sogenannte Kopplungsverbot verstößt. Dieses untersagt es, mehrere voneinander unabhängige Einzelmaßnahmen in einem gemeinsamen Bürgerentscheid abstimmen zu lassen. Die drei Punkte des Begehrens – keine Nutzung gemeindlicher Flächen, Kündigung bestehender Verträge und generelle Unterlassung von Fördermaßnahmen – bildeten keine einheitliche, zwingend zusammengehörende Entscheidungseinheit. Zudem wäre die Gemeinde rechtlich gar nicht in der Lage, Teile des geforderten Vorgehens umzusetzen: Bestehende Nutzungsverträge für Flächen im Vorranggebiet sehen kein ordentliches Kündigungsrecht vor.
Elisa Heidenreich (Bürgervertretung Lauf) ergänzte, die Gemeinde unternehme ohnehin keine aktiven Schritte zur Förderung von Windkraftanlagen. Senger verwies darauf, dass neben gemeindlichen auch private Grundstückseigentümer betroffen seien – auch beim anderen Windprojekt im Gebiet. Die Stadtwerke Bamberg wollen hier das bestehende Windrad weiter betreiben und planen ein Repowering. Entsprechende Anträge lägen bereits bei Landratsamt (Stadtwerke) und Regierung von Oberfranken (UKA Umweltgerechte Kraftanlagen, da es sich hier um mehr als fünf Windräder handelt) vor. Dafür wurden bereits Grundstücke gesichert.
Der Beschlussvorschlag, das Bürgerbegehren wegen rechtlicher Mängel als unzulässig zurückzuweisen, wurde einstimmig angenommen.
Weiter geht’s mit der Aufhebung von 18 Bebauungsplänen
Ein umfangreicher Punkt folgte mit der Aufhebung von insgesamt 18 älteren Bebauungsplänen im Gemeindegebiet. Betroffen sind unter anderem Flächen in Lauf, Oberleiterbach, Unterleiterbach und Zapfendorf. Ziel ist es, überholte Planungen aufzuheben und künftiges Bauen flexibler zu gestalten. Der Anstoß erfolgte in einer Gemeinderatssitzung im Juli.
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung waren mehrere Stellungnahmen eingegangen, etwa von Grundstückseigentümern in Unterleiterbach und Zapfendorf. Sie äußerten Bedenken, dass sich durch die Aufhebung die baurechtliche Situation verschlechtern könnte oder größere Gebäude ermöglicht würden. Der Gemeinderat stellte klar, dass sich Bauvorhaben weiterhin in die nähere Umgebung einzufügen müssten. Das wäge der Gemeinderat im Bauantrag jeweils ab.
Sämtliche Punkte der Abwägung sowie die Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse wurden einstimmig gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, nun die förmliche Beteiligung nach Baugesetzbuch durchzuführen.
Informationen des Bürgermeisters
Zum Abschluss der Sitzung informierte Bürgermeister Michael Senger über aktuelle Themen. Eine gute Nachricht gab es beim Thema Energie: Im Rahmen einer Bündelausschreibung erhielt der Versorger Stadtwerke Dachau den Zuschlag für die Stromlieferung 2026/27. Der Arbeitspreis beträgt künftig 9,14 Cent pro Kilowattstunde – bislang lag er bei rund 30 Cent. Für die Gemeinde bedeutet das eine deutliche Entlastung.
Außerdem teilte Senger mit, dass die verkehrsrechtliche Genehmigung für die Baustelle an den Wasserleitungen vorliegt. Die Arbeiten in der Hauptstraße sollen am Sportplatz bereits in der kommenden Woche beginnen. Die Hauptstraße wird daher ab der Kreuzung in der Ortsmitte für den Durchgangsverkehr gesperrt.





Auch wenn das 2 . Bürgerbegehren als unzulässig erklärt wurde, haben es die Gemeinderäte des Marktes
Zapfendorf versäumt ein Zeichen zu setzten in dem Sie trotzdem für das Bürgerbegehren stimmen
oder sich wenigstens enthalten. Wenn dann das Landratsamt den Beschluss für „Ungültig“ erklärt,
dann wäre es eben so gewesen. Die Bürger hätten aber so erkennen können, dass die Zeichen der Zeit
erkannt wurden. Es geht nämlich hauptsächlich darum, solche Katastrophen wie vor einem Jahr in
Spanien, Region Valencia (über 200 Tote, über 17 Milliarden Euro Schäden an Häusern/Infrastruktur)
oder vor 4 Jahren im Ahrtal (über 130 Tote, über 36 Milliarden Euro Schäden an Häusern/Infrastruktur)
zu verhindern. Windradfundamente von der Größe eines 3/4 Fussballfeldes und Zufahrtsstraßen von
über 10 Metern Breite zerstören die wichtigsten Funktionen und Eigenschaften eines intakten Klima-
schutzwaldes.
Ein Klimaschutzwald, wie in unserem Fall, erfüllt in Deutschland eine Vielzahl ökologischer, klimatischer und gesellschaftlicher Funktionen. Hier die wichtigsten Stichpunkte:
1. Klimaschutzfunktion
• CO2-Senke: Laubbäume nehmen durch Photosynthese Kohlendioxid (CO2) aus der Atmosphäre
auf und binden es in Biomasse (Holz, Blätter, Wurzeln).
• Kohlenstoffspeicher: Der Wald speichert langfristig große Mengen Kohlenstoff – sowohl im
Holz als auch im Boden und im Humus.
• Klimaregulation: Durch Verdunstung (Evapotranspiration) und Beschattung wirkt der Wald
temperaturausgleichend und mildert Hitzeeffekte in seiner Umgebung.
2. Wasser- und Bodenschutzfunktion
• Wasserspeicher und -filter: Waldböden speichern Niederschläge, filtern Schadstoffe und tragen
zur Grundwasserneubildung bei.
• Erosionsschutz: Durch Wurzeln und Laubschicht wird der Boden stabilisiert und vor Auswasch-
ung geschützt.
3. Luftreinigungs- und Mikroklimafunktion
• Luftreinigung: Bäume filtern Feinstaub, Stickoxide und andere Schadstoffe aus der Luft.
• Luftfeuchtigkeit: Wälder erhöhen die Luftfeuchtigkeit und verbessern das lokale Mikroklima.
4. Biodiversitäts- und Lebensraumfunktion
• Artenvielfalt: Laubwälder beherbergen eine große Vielfalt an Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Alte Bäume, Totholz und verschiedene Baumarten bieten vielfältige Lebensräume.
• Vernetzung: Große Waldflächen bilden ökologische Korridore, die Tierwanderungen und ge-
netischen Austausch ermöglichen.
5. Nachhaltige Ressourcennutzung
• Holzproduktion: Klimaschutzwälder können nachhaltig bewirtschaftet werden, um CO2-neutral
Holzprodukte bereitzustellen.
• Substitutionseffekt: Verwendung von Holz kann energieintensive Materialien (z. B. Beton, Stahl)
ersetzen und so Emissionen vermeiden.
6. Erholungs- und Bildungsfunktion
• Erholung: Wälder bieten Raum für Freizeit, Erholung und Naturerfahrung.
• Umweltbildung: Sie sind Lernorte, um ökologische Zusammenhänge und Klimaschutzmaß-
nahmen erlebbar zu machen.
Jeder Klimaschutzwald ist er ein zentrales Element der nationalen Klimaschutzstrategie und der
Anpassung an den Klimawandel.
WER AUS DER VERGANGENHEIT NICHT LERNT, IST DAZU VERDAMMT, SIE ZU WIEDERHOLEN!!!