Der Regionalplan Oberfranken West wird geändert, neue Flächen für Windkraftanlagen sollen hinzukommen, bestehende teilweise erweitert werden. Der Gemeinderat beschäftigte sich ausführlich damit – genauso wie mit der geplanten Erweiterung der Firma Rauh aus Sassendorf.
Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West wird die Zusammenlegung und Erweiterung der bisherigen Windvorranggebiete 123 „Sassendorf West“ und 460 „Unteroberndorf Ost“ zu einem neuen Vorranggebiet 4194 erwogen. Der neue Entwurf sieht dabei eine Verdopplung der Fläche auf insgesamt 159,9 Hektar vor. Grundsätzlich begrüßt die Gemeinde Zapfendorf die Energiewende und die Nutzung der Windkraft. Doch gegenüber der geplanten Flächenausweitung äußerten Gemeinderat und Verwaltung erhebliche Bedenken. Bürgermeister Michael Senger verlas dazu eine von der Gemeindeverwaltung vorbereitete Stellungnahme.
Ein zentrales Problem ist der hohe Anteil an Waldfläche: Rund 92 Prozent der neuen Vorrangfläche liegen in einem regionalen Klimaschutzwald. Diese Waldgebiete erfüllen eine besondere Funktion für den Klimaschutz, deren Erhalt laut Waldfunktionsplan ausdrücklich geboten ist. Die Gemeinde befürchtet massive Eingriffe in das Ökosystem Wald und sieht den geplanten Ausbau in deutlichem Widerspruch zu den weiteren Zielen des Regionalplans. Zudem sei eine Einbeziehung dieser sensiblen Flächen aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich – die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbauziele für Windkraft ließen sich auch ohne diese Erweiterung erreichen.
In der Tekturkarte sind die beiden Vorranggebiete 123 und 260 zu sehen, die zu einem zusammengelegt werden sollen. Die Fläche soll sich allerdings dabei deutlich vergrößern. Quelle: Regierung von Oberfranken
Weitere Kritik richtet sich auf die mangelnde Berücksichtigung des Schutzguts Mensch. Die Planunterlagen enthalten keine konkreten Aussagen zu möglichen Belastungen für die Bevölkerung – etwa durch Lärm, Schattenwurf oder optische Beeinträchtigungen. Diese sollen erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Doch gerade im Umfeld von Zapfendorf gebe es bereits erhebliche Vorbelastungen durch Infrastruktur: Die Autobahn A73, die Bahnstrecke sowie künftig möglicherweise verfahrensfreie Photovoltaik-Freiflächen entlang dieser Verkehrsachsen. Die Ortsteile Zapfendorf und Unterleiterbach befinden sich genau zwischen diesen Trassen – zusätzliche Windkraftanlagen könnten hier zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen.
Konkrete Forderungen
Auch im Hinblick auf die Strominfrastruktur bestehen Bedenken. Gemeinderätin Dagmar Raab äußerte die Sorge, dass durch die hohe Einspeisung aus neuen Windkraftanlagen Engpässe im Stromnetz entstehen könnten – mit der Folge, dass private Photovoltaikanlagen abgeschaltet würden.
Die Gemeinde fordert daher unter anderem die Einhaltung eines Mindestabstands von 1.000 Metern zu bestehenden Wohngebieten und eine genaue Prüfung der Belastungssituation. Zudem müsse der Regionalplan künftig konkretere Vorgaben zur Zahl und Höhe der Anlagen enthalten, um eine realistische Bewertung der Auswirkungen zu ermöglichen. Der Stellungnahme zur Regionalplanfortschreibung stimmte das Gremium abschließend einstimmig zu – nicht, weil der Windkraftausbau grundsätzlich abgelehnt wurde, sondern weil eine ausgewogene, umwelt- und bürgerverträgliche Umsetzung gefordert wird.
Weiterführende Information
Bis einschließlich 30. Mai 2025 besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken West weiterhin Gelegenheit zur Stellungnahme. Informationen dazu finden sich unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen. Unterstützung bei der Formulierung bietet unter anderem der Verein „Energiewende mit Vernunft“ aus Lauf.
Nun kann der Bauantrag kommen
Lange beschäftigte sich das Gremium in der Sitzung vom 15. Mai noch mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sassendorf GE Nord – Fa. Rauh SR Fensterbau GmbH“ in Sassendorf mit 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Das Verfahren läuft seit dem Jahr 2020. Konkret geht es hier um eine deutliche Erweiterung des Firmengeländes mit neuen Gebäuden, von der besonders Anwohner eine Mehrbelastung in Sachen Lärm befürchten. Einwände der Träger öffentlicher Belange und auch von einer Privatperson wurden vom Planungsbüro HTS aus Kronach näher erläutert.
Vom Landratsamt Bamberg wurde erneut, wie schon im Jahr 2023, vorgeschlagen, zwei parallele Hallen statt einer zu errichten und damit die Anwohner östlich der Gebäude zu entlasten. Dem wurde nicht entsprochen. Und die Regierung von Oberfranken regte die Begleitung des Verfahrens durch einen Sachverständigen in Sachen Schallschutz an sowie einen Lärmschutzwall oder konkrete Lärmdämmung. Hier verwies die Stellungnahme der Gemeinde darauf, dass dies Sache des konkreten Genehmigungsverfahrens beim Bauantrag sei. Viel Text lieferte erneut eine Anwohnerin, die eine Wertminderung der Immobilien im Umfeld, geringere Wohn- und Lebensqualität sowie eine Benachteiligung der Anwohner im Osten von Sassendorf sah. Bei drei Gegenstimmen wurden die Stellungnahmen bearbeitet und größtenteils zurückgewiesen. Am Ende fasste der Gemeinderat die Satzungsbeschlüsse zum Bebauungsplan (15:3) sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans (18:0).