Steuern und Gebühren im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung

Wie hoch fallen die Grundsteuern ab dem kommenden Jahr aus? Wie stark steigen die Wasserpreise? Und werden auch die Eltern der katholischen Kita stärker belastet? Im Breitengüßbacher Gemeinderat ging es bei der vergangenen Sitzung um viel …

Aufgrund der Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, passte der Gemeinderat Breitengüßbach die Hebesätze an. Die bisherigen Sätze von 380 % sowohl für Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) als auch Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wurden verändert. Die neuen Sätze ab dem Haushaltsjahr 2025 betragen: Grundsteuer A: 460 %, Grundsteuer B: 240 %. Die Reform wurde nötig, da die bisherigen Berechnungsgrundlagen als veraltet und verfassungswidrig eingestuft wurden.

In der Sitzung gab es unterschiedliche Meinungen zur Höhe der Anpassungen: Gemeinderat Alois Ludwig (CSU) sprach sich für eine aufkommensneutrale Lösung aus und plädierte daher für einen niedrigeren Wert, auch, weil die Grundsteuern erst vor einem Jahr erhöht worden waren. Sein Fraktionskollege Stefan Schor hingegen warnte davor, unterdeckend zu kalkulieren. Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder argumentierte schließlich, dass die Unterschiede etwa zwischen 230 % und 240 % marginal seien und die Werte im Laufe des Haushaltsjahres ohnehin überprüft werden sollten, wenn sämtliche Bescheide vorliegen. Mehrheitlich stimmte das Gremium schließlich für die Vorschläge der Verwaltung (12:2).

Wassergebühren steigen

Ein weiteres Finanzthema hatte der Gemeinderat ebenfalls zu diskutieren – die Wassergebühren. Sowohl die Grundgebühr als auch die Verbrauchsgebühr für das Trinkwasser werden erhöht, so der einstimmige Beschluss. Die jährliche Grundgebühr verdoppelt sich und richtet sich nach der maximalen Durchflussmenge (pro Stunde) des Wasserzählers, während die Verbrauchsgebühr von bisher 1,85 Euro auf 2,55 Euro pro Kubikmeter ansteigt. Ohne die deutliche Erhöhung der Grundgebühr wären die Verbrauchsgebühren auf fast drei Euro pro Kubikmeter angestiegen.

Die Änderungen basieren auf einer umfangreichen Nach- und Neukalkulation, die ein Defizit von 330.000 Euro in den vergangenen Jahren aufdeckte. Künftig soll hier wieder kostendeckend gearbeitet werden, die Verluste der vergangenen Jahre werden nicht rückwirkend mit einberechnet. Mit der neuen Gebührenstruktur bleibt die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu anderen Gemeinden weiterhin im Rahmen.

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Gemeinde federt Gebührensteigerung ab

Müssen sich die Eltern in Breitengüßbach auf deutlich steigende Kita-Beiträge einstellen? Auch dieses Thema war keine einfache Frage für den Gemeinderat. Denn in der Sitzung ging es auch um die Zukunft des Hauses für Kinder St. Michael. Die katholische Kirchenstiftung St. Leonhard, die Trägerin der Kita, stellte ein neues Konzept vor, das organisatorische und finanzielle Veränderungen mit sich bringt. Die Neustrukturierung, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sieht vor, dass die Trägerschaft auf die neu gegründete Gesamtkirchengemeinde (GKG) Main-Itz übergeht. Ziel ist es, die Verwaltung der Kita effizienter zu gestalten und die langfristige Finanzierung sicherzustellen. Dafür wurde mit Roman Dillig ein Geschäftsführer eingestellt, bisher wurden sämtliche Verwaltungsarbeiten inklusive der Personalangelegenheiten von Ehrenamtlichen bewältigt.

Im Zuge dieser Veränderungen entstehen zusätzliche Kosten für die GKG. Neben den Personalkosten muss sie künftig für die Gebäude Miete an die Kirchenstiftungen zahlen, damit diese Rücklagen für künftige Sanierungen bilden können. Um diese Mehrkosten auszugleichen, wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 1. Februar 2025 um 37,50 Euro vorgeschlagen. Der Gemeinderat einigte sich einstimmig darauf, den Differenzbetrag der Beitragserhöhung für den Zeitraum bis Ende August 2025 in Höhe von rund 19.000 Euro als freiwillige Leistung zu übernehmen. Somit steigen die Gebühren erst einmal nicht. Diese Entscheidung soll die finanzielle Belastung für die Eltern abfedern und gleichzeitig die Qualität der Betreuung sicherstellen. In der Diskussion wurde auch die Wichtigkeit eines einheitlichen Beitragssystems hervorgehoben, um eine Chancengleichheit zwischen den beiden Kitas im Ort zu gewährleisten. Somit wird darüber im Gemeinderat demnächst zu beraten sein.

Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, die Personalkosten für die Beschäftigung eines Berufspraktikanten sowie die Hälfte der Personalkosten für eine Köchin für das Haus für Kinder St. Michael zu übernehmen. Zusammen ist das ein weiterer Betrag von rund knapp unter 40.000 Euro.

Weiteres aus der Sitzung vom 3. Dezember 2024

Die kommunale Jugendarbeit in Breitengüßbach, organisiert durch den Verein iSo e.V., konnte in der Gemeinderatssitzung eine positive Bilanz ziehen. Jugendarbeiterin Lena Kuchlbauer berichtete über vielfältige Angebote wie wöchentliche Jugendtreffs, Ferienprogramme und kreative Aktionen wie ein Fusion-Kochbuch und eine Müllsammel-Challenge. Die steigende Nachfrage, insbesondere beim Kidstreff, zeige den Erfolg der Arbeit. Ergänzt wurde der Bericht durch die Vorstellung des Jugendsprecherrats, der sich aktiv für die Belange der Jugendlichen einsetzt, und der FSJlerin Anastasia Hagelgans, die die Jugendarbeit unterstützt.

Der Gemeinderat entschied mit 13:1 Stimmen, den Förderantrag zur Schließung von Mobilfunklücken im Rahmen des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms zurückzunehmen. Der ursprüngliche Antrag aus dem Jahr 2019 hatte keine zielführenden Ergebnisse erbracht, da die eingegangenen Angebote die Förderbedingungen nicht erfüllten. Angesichts auslaufender Fristen und anderer Prioritäten wurde beschlossen, das Projekt vorerst nicht weiterzuverfolgen. Die Mobilfunklücken in den betroffenen Gebieten östlich von Hohengüßbach bleiben damit weiterhin bestehen.

Zu einem Bauantrag für die Errichtung eines LKW-Stellplatzes mit Staplerhalle im Gewerbegebiet West hinter dem Rewe-Einkaufsmarkt wurde einstimmig die Zustimmung erteilt. Die geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl wurde ebenfalls genehmigt, da der Antragsteller entsprechende Ausgleichsmaßnahmen wie Grünstreifen und Gehölzpflanzungen einplant.

Zum Schluss behandelte der Gemeinderat noch einen Antrag des SC Kemmern zur Nutzung der Hans-Jung-Halle für Basketball-Training und Spiele als ortsansässiger Verein. Die Diskussion zeigte verschiedene Perspektiven: Während einige Gemeinderäte die Förderung des Sports hervorhoben, betonte die Verwaltung die klare Abgrenzung zwischen Breitengüßbach und benachbarten Gemeinden bei der Nutzung von Sportstätten. Folgender Beschluss wurde mit 12:2 Stimmen gefasst: Bis Ende 2024 werden die Hallenkosten als ortsansässiger Verein zu vergünstigten Konditionen abgerechnet (20 Euro pro Stunde), bevor ab 2025 die Tarife für nichtortsansässige Vereine gelten (60 Euro pro Stunde). Der SC Kemmern muss damit höhere Gebühren für die Nutzung der Halle zahlen. Bisher gab es hier keine einheitliche Regelung, da der Verein zeitweise in Kooperation mit dem TSV Breitengüßbach agierte.

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