In Breitengüßbachs Ortsmitte stehen große Veränderungen an. Nein, die Rede ist diesmal nicht vom Bereich Rathaus, Kirche, Festplatz. Wenige hundert Meter weiter, nahe des Bahnhofs, sollen seniorengerechte Wohnungen gebaut werden. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens beschäftige sich der Gemeinderat nun auch mit den Bürgereinwendungen.
Bis zum Herbst 2024 soll auf bisher unbebauten Grundstücken zwischen Brückenweg und Bahnhofstraße eine Wohnanlage mit 72 barrierefreien Wohnungen für Senioren entstehen. Errichtet werden drei Gebäude, wobei das größte als Riegelbau ausgeführt wird und damit die anderen und auch die bestehende Bebauung noch besser von den Schallemissionen der Eisenbahn abschirmen soll. Der freie Raum zwischen den Gebäuden soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um einen Treffpunkt zu schaffen.
Die Bebauungspläne für den entsprechenden Bereich, „Brückenweg Nord“ und „Brückenweg Süd“, hatte der Gemeinderat im Oktober 2020 auf den Weg gebracht – bei zwei Gegenstimmen. Im Mai 2021 stellten Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder, Gisela Raab von der Raab Baugesellschaft aus Ebensfeld und Architekt Christoph Krannich bei einem Vororttermin im Brückenweg die geplanten Gebäude näher vor.
Ein Modell der Bebauung, gezeigt im Mai beim Vororttermin.
Anwohner reichten Einwände ein
Nun, in der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober, waren bei den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange keine Überraschungen enthalten. Verschiedene Stellen aus dem Landratsamt wiesen auf erhaltenswerte Gehölze und die Lärmbelastung durch die direkt neben den Gebäuden liegende Eisenbahnstrecke hin. Daher sei zu begrüßen, dass die Eingänge zu den Wohnungen, ausgeführt als Laubengang, Richtung Bahnstrecke liegen sollen. Umfangreicher waren die Stellungnahmen von Privatpersonen, allesamt Anlieger. Zahlreiche Argumente wurden in den oftmals ähnlich lautenden Schreiben gegen das Konzept „Service Wohnen Breitengüßbach“ angeführt.
Mehrere Grundstücks- und Hauseigentümer befürchteten eine Wertminderung für ihre Gebäude. Auch eine erhöhte Lärmbelästigung, durch die Wohnanlage selbst und den Verkehr, wurde angeführt. Diese sei besonders ärgerlich, da bereits die Eisenbahn eine starke Lärmquelle sei und die Lärmschutzwände hier keine Linderung mit sich brächten. Einspruch erhoben wurde gegen die Planung, den Brückenweg zur Durchgangsstraße zu machen. Auch mit Blick auf die etwas nördlich beheimatete Feuerwehr wäre ein erhöhtes Verkehrsaufkommen Richtung Zückshuter Straße schwierig. Die Anlieger störten sich auch an der großen Kubatur der Gebäude – es werde ein Areal zerstört, das noch nie bebaut war. Es sei zudem für 70 Wohneinheiten schlicht zu klein. Und: Die vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäude, insbesondere die ehemaligen Schuppen und Scheunen, böten Zufluchtsorte und Schlafplätze für zahlreiche geschützte Vogelarten und Insekten.
Verkehr und Schattenwurf
Auch die Beschlüsse zum aktuellen Entwurf der Bebauungspläne mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (Behörden) fielen nun bei zwei Gegenstimmen. Somit sprach sich eine deutliche Mehrheit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für das Vorhaben aus.
Gegenrede gab es von Alois Ludwig (CSU) der die Größe der Anlage als zu überdimensioniert empfand. Auch Christine Raab (CSU) war gegen das Projekt und sah die Einwände der Anwohner als gerechtfertigt an. Sie führte unter anderem an, dass das Verkehrsaufkommen stark steigen werde, dass Schattenwurf durch das große Gebäude zu befürchten sei und stellte die Frage, wie garantiert werden könne, dass in dem Komplex nur Seniorinnen und Senioren mit wenig PKWs wohnen werden.
Sehr geehrter Autor, ich finde Ihr Beitrag hier ist nicht objektiv gesehen, da die Schlagzeile riesig Groß geschrieben ist. Das erweckt den Eindruck das die Mehrheit der Breitengüßbacher Bürger voll hinter diesem Projekt steht. Das ist eben nicht so, denn hier steht nur der Gemeinderat mehrheitlich dafür, und ich glaube bei weitem nicht die Bürger von Breitengüßbach. Viele denken jetzt das dieses Vorhaben schon beschlossenen ist, dass ist faktisch falsch! Beschlossen ist er erst dann, wenn er als Satzung beschlossen wird, soweit ist es noch nicht! Der Bebauungsplan muss nochmal öffentlich für 4 Wochen ausgelegt werden und kann von den Bürgern eingesehen werden. Es besteht dann auch nochmal die Möglichkeit Fragen und Einwände an die Bauleitplanungs zu stellen. Wann die öffentliche Auslegung stattfindet muss noch veröffentlich werden!
Hinzufügen möchte ich noch, ich war am 21.10.2021 in der Gemeinderatssitzung (Tagesordnung Bebauungsplan Brückenweg Nord und Süd) und bin maßlos enttäuscht von der Gemeinde Breitengüßbach und vom größten Teil des Gemeinderates. Den Gemeinderäten werden vorformulierte Beschlüsse zu den Einwänden vorgelegt und sie sollen darüber entscheiden! Ich frage mich, welches Gremium hat diese Abwägungen bearbeitet, war da überhaupt ein Gemeinderat Mitglied daran beteiligt, oder gar nur die Bauleitplanung und das Planungsbüro? Sie gingen in keinster Weise auf die abgegebenen Forderungen ein und wiegeln alles damit ab, dass alles gesetzeskonform wäre. Da gibt es meiner Meinung nach nur noch eine Schussfolgerung, da es sich hier um einem Bebauungsplan handelt bei der ein Investor im Spiel ist sei die Angst groß,dass er bei zu großen Forderungen seitens der Gemeinde abspringt! Damit sind ist die Gemeinde und der Gemeinderat meiner Meinung nach „emotional befangen“ ! Die Gemeinde muss das tun was der Investor beabsichtigt wenn sie ihn nicht verlieren will, so ist die Sachlage! Das ist meiner Meinung nach bei einem Vorhaben dieser Größenordnung nicht hinnehmbar und undemokratisch! Die Gemeinde und der Gemeinderat sollte wenigstens den Anstand haben die Bürger zu involvieren, noch ist es nicht zu spät! Nochmals: Die Gemeinde und der Gemeinderat hat sich auf die Agenda gesetzt am Brückenweg ein sogenanntes Service-Wohnen mit Hilfe eines Investors zu errichten, dagegen gibt es auch erstmals nichts einzuwenden. Ich Frage mich muss das diese Dimensionen und Hässlichkeit annehmen ? Ich bin davon überzeugt es geht mit Sicherheit auch anders ! Nur dieser Investor will und kann nach seiner Aussage nicht anders, wahrscheinlich nur aus Gründen der Profitoptimierung! Die Gemeinde und der größte Teil des Gemeinderats ist scheinbar alles Recht um ihre Ziele zu erreichen, auch der Preis der Abschäulichkeit !