Neue und überarbeitete Satzungen im Gemeinderat

Eine Prüfung durch den kommunalen Rechnungsverband hatte gezeigt, dass einige gemeindliche Satzungen in Zapfendorf einer Aktualisierung bedürfen. Konkret geht es um Wasser und Abwasser. Zu Anpassungen bei den Verbrauchsgebühren kommt es vorerst nicht, die Herstellungsgebühren, also für neue Grundstücke oder Gebäudeerweiterungen, steigen zum Teil aber deutlich.

Zuerst beschäftigte sich der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2020 mit der Wasserabgabesatzung. Einstimmig wurde beschlossen, den Text aktuellen Gegebenheiten anzupassen, wie es auch das bayerische Innenministerium vorgeschlagen hatte. Die zugehörige Beitrags- und Gebührensatzung ging aber nicht einstimmig durch. Gemeinderat David Saridžić (Zukunft Zapfendorf, ZuZ) störte sich an den neuen Herstellungsbeiträgen. Pro Quadratmeter Grundstück sowie pro Quadratmeter Geschossfläche sind 1,60 Euro beziehungsweise 8,30 Euro vorgesehen. Bisher waren es 0,90 und 6,30 Euro. Die prozentuale Steigerung war Saridžić zu hoch, so dass er am Ende auch gegen die Satzung stimmte. Die Herstellungsbeiträge sind zu errichten, wenn neue Grundstücke bebaut oder wenn bei Bestandsgebäuden die Geschossfläche erhöht wird, beispielsweise durch eine Aufstockung oder einen Anbau.

Auch die neue Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage wurde einstimmig auf den Weg gebracht. Bei der zugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung waren ebenfalls neue Herstellungsbeiträge vorgesehen – 1,90 Euro pro Quadratmeter Grundstück und 15,20 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche (alte Beiträge: 2,22 Euro und 12,40 Euro). Saridžić kritisierte hier, dass es unverständlich sei, dass die Gebühren in einem Fall steigen und im anderen Fall sinken sollen. „An den Kanälen wird über die Jahre immer etwas zu tun sein, außerdem werden Grundstücke heute oft stark versiegelt, so dass mehr Regenwasser in die Kanäle läuft.“ Bürgermeister Michael Senger entgegnete, die Gebührensätze seien von einem unabhängigen Gutachter kalkuliert worden. Bei einer Gegenstimme fand auch diese Satzung eine deutliche Mehrheit.

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Hort zieht in die Schule um

Drei Gemeinderäte sprachen sich anschließend gegen eine Satzung zu Ehrungen und Auszeichnungen im Markt Zapfendorf aus. Bisher, so Senger, gebe es nur die Ehrenbürgerwürde. Die solle, so ein Beschluss aus dem Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss aus dem vergangenen Jahr, um die Auszeichnungen „Bürgermedaille in Gold“ und „Bürgermedaille in Silber“ ergänzt werden, um auch auf andere Art und Weise verdiente Bürger auszeichnen zu können. Jährlich sollen maximal drei goldene und fünf silberne Medaillen verliehen werden können, notwendig wird eine Zweidrittelmehrheit im Marktgemeinderat sein.

Neu erlassen wurde die Satzung über die Reinhaltung von Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter. Nach über 15 Jahren war auch sie nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Für Diskussionen sorgte die neue Liste mit den Straßen, die nicht von den Anliegern gekehrt werden müssen. Neu hinzugekommen war zum Beispiel die Straße „Am Felsenkeller“ in Sassendorf. Am Ende fiel die Entscheidung mit elf zu acht Stimmen sehr knapp für die neue Satzung aus.

Umfangreich war erneut der Tagesordnungspunkt „Informationen des ersten Bürgermeisters“. Senger informierte über den aktuellen Stand zur Verlagerung des Kinderhorts von der Kindertagesstätte St. Franziskus in die Schule. Diese wird durch die Sanierung mit Teilneubau der Kita nötig. Nach langen Diskussionen seit März sei ein Kompromiss mit der Schulleitung erarbeitet worden, so dass ab 1. November nun der Zeichensaal und der Handarbeitsraum für die Hortbetreuung zur Verfügung stünden. Klar sei aber, dass es sich nur um eine Übergangslösung handle. Die Gemeinde müsse sich im kommenden Jahr dann mit den Planungen für eine Sanierung oder auch den Neubau des B-Baus (langes Gebäude zum Pausenhof hin) beschäftigen.

Zudem informierte Senger über einen Workshop zum Bau eines Wasserspielplatzes am Freibad Aquarena. Hier gibt es im Oktober und November mehrere Termine, freiwillige Helfer sind willkommen. Und: Ein Treffen der TSG Mädchengarde habe gezeigt, dass eine Durchführung der Faschingsveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich sein wird. Auch der Faschingsumzug wird daher abgesagt, da die Planungen aktuell bereits beginnen müssten.

In der Sitzung vereidigt wurden die beiden Ortssprecher für die Gemeindeteile Reuthlos und Roth – Sofie Hildebrandt und Stefan Simon.

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2 Kommentare

  1. Für den Hort ist die Kirche zuständig. Warum wird im vorderen Pfarrhaus, die oberen Räume als Hort nicht benutzt? Die steht seit Jahren leer. Es stehen so viele Räume in diesen Gebäude, eine Bushaltestelle wäre auch gleich an der Kirche für die Kinder da.

  2. Zu den Ausführungen von Frau Rosemarie Horn möchte ich folgendes anmerken:
    Die Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul Zapfendorf als Bau- und Betriebsträger der Kindertagesstätte St. Franziskus (Krippe und Kindergarten) hat im Jahre 1998, also vor 22 Jahren, auf Bitten von Eltern und in Absprache mit dem Markt Zapfendorf als freigemeinnütziger Träger die Nachmittagsbetreuung der Schüler (die Hausaufgaben- und sonstige Betreuung = Hort) unserer Zapfendorfer Grundschüler übernommen. Der Betrieb eines Hortes ist weder eine freiwillige noch eine Pflichtaufgabe der Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf; sie kann lediglich als freigemeinnütziger Träger für den Markt Zapfendorf diese Aufgabe erfüllen. Die Einrichtung eines Hortes ist derzeit noch eine freiwillige Leistung einer Kommune. Die Eröffnung eines Hortes bereits im Jahre 1998 war eine weitsichtige Entscheidung. Erst ab dem Jahre 2025 steht den Eltern von Schulkindern ein Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung (im Hort oder in der offenen bzw. gebundenen Ganztagsklasse) zu, den der Markt Zapfendorf zu erfüllen hat. Damit dieser Anspruch auch abgedeckt werden kann, ist es Aufgabe des Marktes zu untersuchen, ob die Grund- und Mittelschule Zapfendorf bis zum Jahre 2025 durch Um- und evtl. Neubaumaßnahmen erweitert werden müsste.

    Die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder wurde bisher im Gebäude der Kita St. Franziskus durchgeführt, die Mittagsverpflegung im Speiseraum und aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen die Hausaufgaben- und sonstige Betreuung seit einigen Jahren im alten Pfarrsaal. Da die Kindertagesstätte St. Franziskus jedoch um 2 Gruppenbereiche (1 Krippen- und 1 Kindergartengruppe) mit Funktionsräumen erweitert werden soll, und dies durch einen Gebäudeteilabbruch und einen Ersatzgebäudebau geschieht, kann mit Beginn der Abbrucharbeiten und auch nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahmen die Hortbetreuung nicht mehr im Kita-Gebäude erfolgen. Infolge dessen mussten für diese Betreuungsaufgabe ab November 2020 neue Räumlichkeiten organisiert werden. Da der Betrieb eines Hortes am Besten an der Schule angegliedert ist und auch aufgrund eines Marktgemeinderatsbeschlusses vom Januar 2018 zukünftig dort bleiben sollte (dafür sind wahrscheinlich Baumaßnahmen notwendig), wurde in Gesprächen mit der Schulleitung und dem Staatl. Schulamt Bamberg nach Raumlösungen in der Schule gesucht, was auch geregelt werden konnte. Die von Frau Horn angesprochenen Räumlichkeiten im neuen Pfarrheim an der Kreuzung Herrngasse/Hauptstraße/Bamberger Str./Bahnhofsstraße
    (nicht Pfarrhaus) wären dafür nicht geeignet, liegen auch zu ungünstig und werden ständig für kirchliche Anlässe und Veranstaltungen benötigt.

    Josef Martin, Kita-Beauftragter der Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul Zapfendorf

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