Können Straßenausbaubeiträge rückerstattet werden?

Soll es am Ende so sein, dass die Bürgerinnen und Bürger des Zapfendorfer Gemeindeteils Roth die einzigen sind, die jemals Straßenausbaubeiträge gezahlt haben? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Sie begann mit einer Besichtigung in Oberleiterbach, wo ein Ortsrandweg ausgebaut werden soll – auch, um bei Starkregen den Ort zu sichern.

Zwischen der Einsiedler-Ivo-Straße und dem Friedhofsweg verläuft in Oberleiterbach ein Ortsrandweg. Er ist beliebt bei Spaziergängern – nicht zuletzt aufgrund der Ruhebank unter dem Feldkreuz, wo sich ein schöner Blick auf den Ort anbietet. Durch die Dorferneuerung und den notwendigen Baustellenverkehr ist von der Asphaltdecke allerdings kaum noch etwas zu sehen. Und Richtung Einsiedler-Ivo-Straße ist er nur geschottert. Nach einem Beschluss des Gemeinderates wird sich dies aber wohl bald ändern.


Damit das Wasser nicht mehr in den Ort …


… oder in Häuser und Scheunen laufen kann, wird auch am Kanal gearbeitet werden. Hier wurde eine kritische Stelle mit kleinen Sandsäcken provisorisch gesichert.

Angedacht ist ein voller Ausbau mit Verbreiterung und Asphaltdecke. Gleichzeitig sollen neue Kanäle verlegt und Wassergräben überarbeitet beziehungsweise errichtet werden, um bei Starkregen das Wasser abfangen zu können. „Bisher läuft es teilweise ungehindert in die Grundstücke und Scheunen“, erklärte der zweite Bürgermeister und Oberleiterbacher Gemeinderat Andreas Schonath. Auf die Gemeinde kommen dabei Kosten von rund 110.000 Euro zu. Den Großteil der Baukosten von 435.000 Euro wird das Amt für ländliche Entwicklung über die Teilnehmergemeinschaft übernehmen, etwa 15.000 Euro kommen von der Jagdgenossenschaft. Der Beschluss dazu fiel einstimmig. Gemeinderat Georg Ries (CSU) meinte, bei einer Förderquote von 75 Prozent sei diese Chance zu nutzen. Er wies aber auch darauf hin, dass weitere Maßnahmen wie die Schaffung von Heckenstrukturen oder Feldrainen nötig seien, um Starkregen abzufangen. „Einige der Probleme sind durch die vielen Maisfelder, die das Wasser schlecht ableiten, auch hausgemacht.“ Das Amt für ländliche Entwicklung kündigte solche bereits Maßnahmen an.


Der Gemeinderat beim Ortstermin am …


… Ortsrand von Oberleiterbach

Gemeinderat darf einen solchen Beschluss nicht fassen

Auf der Tagesordnung der Sitzung vom 12. September 2019 stand auch ein Antrag von Gemeinderat Stefan Kabitz (Freie Wähler). Er beantragte die Rückerstattung der von den Rother Bürgern gezahlten Straßenausbaubeiträge für das kommende Jahr. Hintergrund seines Antrags: Aufgrund einer Stichtagsregelung können Bürger aus Oberleiterbach, die solche Beiträge gezahlt haben, diese vom Freistaat Bayern auf Antrag zurückerhalten.

Bürgermeister Volker Dittrich erläuterte kurz die Geschichte der Satzung. Im Jahr 2012 trat sie in Kraft, zwei Jahre später wurde sie modifiziert. Zum Einsatz kam sie bei der Dorferneuerung in Roth, die Bescheide an die betroffenen Einwohner wurden im November und Dezember 2013 verschickt, sowie in Oberleiterbach beim ersten Bauabschnitt der Dorferneuerung, wo die Bescheide im Jahr 2014 versandt wurden. „Nachdem die Bescheide für Roth vor dem von der Staatsregierung gesetzten Stichtag (31.12.2013) liegen, gilt hier das Prinzip „bezahlt ist bezahlt“. Auch wenn die Rechtslage für Roth unerfreulich ist, gibt es rechtlich keine Möglichkeit, dass die Kommune die Beiträge zurückerstatten kann“, erläuterte Markus Müller-Hoehne, Geschäftsleiter der Gemeinde. Der Gemeinderat dürfe einen solchen Beschluss gar nicht fassen, sonst würde die Rechtsaufsichtsbehörde einschreiten. Bei einer Gegenstimme wurde eine Rückerstattung dann auch abgelehnt.


In Roth wurden umfangreiche Maßnahmen im Rahmen einer Dorferneuerung durchgeführt (Archivfoto).

Nun wird die Gemeindeverwaltung, nach einem Antrag des Vereinten Umlands, es auf politischem Weg zu versuchen. Dazu soll ein Schreiben an den Freistaat Bayern verfasst werden. Wie die Chancen stehen, dass die Beiträge erstattet werden, ist aber vollkommen offen – auch wenn Zapfendorf die Straßenausbaubeitragssatzung nicht aus freien Stücken eingeführt hatte.

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Es bleibt beim Kunstrasen

Ebenfalls auf Antrag von Stefan Kabitz berichtete Dittrich über den aktuellen Stand in Sachen Sportanlage und Kunstrasenspielfeld. Die Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger starte am Freitag, 13. September. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn sei mittlerweile von der Regierung von Oberfranken genehmigt. Für Dezember sei dann, je nach Witterung, der Baubeginn geplant, so dass im Juni die Spielfreigabe erfolgen könne – falls der Winter mild ausfalle. Beim Füllmaterial sollen die Bieter auch alternative Material wie Kork anbieten, nachdem das Plastikgranulat etwas in Verruf geraten ist.

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