Der Freistaat Bayern hat mit der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) die deutschlandweit abgestimmten und einheitlich durchzuführenden Maßnahmen, wie sie von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober in einer Videokonferenz beschlossen wurden, übernommen. Mit Ausnahme von Schulen und Kitas sowie des Einzelhandels schließen Kultur-, Freizeit- und alle Sporteinrichtungen für den Mannschaftssport sowie alle Gastronomiebetriebe bis Ende November.
