Die Ortsteile Hohengüßbach und Leimershof standen bei der Gemeinderatssitzung in Breitengüßbach am 5. Mai 2015 im Fokus. Warum? In Leimershof können künftig standesamtliche Trauungen stattfinden, und in Hohengüßbach fehlt es nach wie vor an Bauplätzen, so dass ein Ehepaar nun sogar selbst die Kosten für eine so genannte „Einbeziehungssatzung“ übernehmen möchte.
Seit 2009 ist es in Bayern möglich, „geeignete Orte als Eheschließungsorte“ außerhalb der Amtsräume zu bestimmen. Die Gemeinde Breitengüßbach hatte bislang mit dem Sitzungssaal im Rathaus nur einen gewidmeten Ort für Trauungen. Insbesondere aufgrund des Ambientes, aber auch wegen der fehlenden Barrierefreiheit im Rathaus kam, so Kämmerer Christoph J.G. Hetzel, zuletzt vermehrt der Wunsch nach einer anderen Möglichkeit auf. In Gesprächen mit dem Besitzer von Gut Leimershof habe sich ein dortiger Raum, der gerade fertig renoviert wurde, als geeignet erwiesen. Er wird nicht ausschließlich für Trauungen, sondern auch als Kleinkunstbühne genutzt werden.
Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder freute sich, dass mit diesem Vorschlag der kleinste Ortsteil enger an die Gemeinde gebunden werden könne. Von Gemeinderat Manfred Herl (SPD) kam die Frage, ob eine solche private Einmietung der Gemeinde üblich sei – schließlich könnte sich daraus ein Geschäftszweig entwickeln, auch andere Gastronomen könnten auf eine solche Idee kommen. Hetzel wies darauf hin, dass Trauungen unabhängig von den Feierlichkeiten auf dem Gut seien. Außerdem würden die Kosten direkt an die Eheleute weitergegeben. Nach der einstimmigen Entscheidung des Gremiums können Trauungen nun ab sofort auf Gut Leimershof stattfinden.
Private Eigentümer nicht bereit zum Verkauf
Schon vor einem halben Jahr war die Bauplatzsituation in Hohengüßbach Thema im Gemeinderat. Nun hat sich die Familie, die am Ortsrand in Richtung Breitengüßbach bauen möchte, im Rahmen einer Einbeziehungssatzung bereit erklärt, Erschließungs- und Planungskosten selbst zu tragen. Das Verfahren, früher als Ortsrandsatzung bekannt, ist nicht so aufwändig wie ein Bebauungsplan, muss aber auch öffentlich ausgelegt werden, ebenso können sich Fachbehörden einschalten. „Die Familie hat schon mehrfach versucht, Flächen in Bauland umnutzen zu lassen und ist schon länger auf der Suche nach einem Grundstück in Hohengüßbach“, sagte Geschäftsleiter Stefan Neubauer.
Der Ortsteil Hohengüßbach. Gelb markiert: Das betroffene Grundstück.
Alois Ludwig (CSU) bezeichnete das Vorgehen als den letzten gangbaren Weg der Bauinteressenten. „Wir sollten froh sein, dass sich junge Leute für Hohengüßbach entscheiden.“ Rainer Klehr (UBB) plädierte nach wie vor für einen richtigen Bebauungsplan mit mehreren Baurechten – dafür, so Reinfelder, fehlen aber die Grundstücke, da private Besitzer sich bislang nicht verkaufsbereit gezeigt haben. Mit 14 zu einer Stimme wurde dem Antrag zugestimmt. Sollte das Verfahren nicht erfolgreich verlaufen, verbleiben dennoch sämtliche Kosten bei den Antragsstellern.
Weitere Themen der Sitzung vom 5. Mai 2015
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Neuberechnungen in Sachen „hundertjähriges Hochwasser“. Das Überschwemmungsgebiet reicht demnach im Norden direkt an das Breitengüßbacher Gewerbegebiet heran, der Bereich entlang der Autobahnausfahrt Breitengüßbach-Nord lässt sich damit wohl nicht mehr als Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet nutzen. Auch die Kläranlage befindet sich vollständig im Überschwemmungsbereich.
Durch eine Bündelausschreibung für den Bezug von Strom konnte die Gemeinde Breitengüßbach zuletzt rund 15 Prozent an Kosten einsparen. Nun soll das Verfahren auch bei der nächsten Ausschreibung angewendet werden. Diskutiert wurde daher nur über die Wahl von Normal- oder Ökostrom. Nachdem auch beim Normalstrom der Ökostromanteil beim letzten Liefervertrag bei etwa 70 Prozent lag, entschied sich der Gemeinderat (10 zu 5), diesen beizubehalten.
Erhöht wird die Deckungssumme der Kassenversicherung der Gemeinde – von 51.000 auf 300.000 Euro. Gegenstand der Kassenversicherung sind Vermögensschäden, die der Gemeinde durch schuldhafte (fahrlässige oder vorsätzliche) Dienstpflichtverletzung seiner Bediensteten oder Ehrenamtsinhaber selbst und unmittelbar zugefügt wurden. Pro Jahr kostet dies der Gemeinde damit statt 1.377 Euro nun 1.617 Euro (netto).