Querungshilfe: Kontraproduktiv oder nützlich?

Im November 2013 stand das Thema bereits auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Breitengüßbach: Die Sanierung der Brücke über den Güßbach (Bundesstraße 4), in deren Rahmen auch eine Querungshilfe errichtet werden soll, wird eine mehrmonatige Straßensperrung mit sich bringen. Nun diskutierte das Gremium über die Details.

„Das aktuelle Brückenbauwerk ist in einem schlechten Zustand. Aufgrund der kommenden Baumaßnahmen der Bahn ist eine Erneuerung in diesem Jahr unbedingt nötig.“ Ute Becker vom Staatlichen Bauamt Bamberg, in Breitengüßbach im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2014 zu Gast, erläuterte die Details der zusammen mit einem Ingenieurbüro erarbeiteten Planung. „Auf Wunsch der Gemeinde wurde eine Querungshilfe mit eingeplant, ansonsten hätten wir nur die Brücke erneuert.“ Bedauerlich fand Becker, dass die Sanierung nun vor der Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgen müsse. Breitengüßbach sei hier zwar seit Jahren dran, die Brücke aber so marode, dass sich die Erneuerung nicht aufschieben lasse.

Kritik kam von Gemeinderat Alois Ludwig (CSU): „Wir versuchen schon lange, den Verkehr im Ort einzudämmen und erreichen nun das Gegenteil, indem wir die Straße für den Verkehr durchgängiger und sicherer machen.“ Er spielte damit auf die Fahrbahnbreite an, die zwar pro Fahrspur künftig nur 3,25 Meter plus Rinne (0,25 Meter) beträgt. Aufgrund der Querungshilfe, die selbst eine Breite von zweieinhalb Metern hat und ebenfalls mit zwei Wasserrinnen a 0,25 Meter ausgestattet sein wird, erhöht sich die Breite in diesem Bereich deutlich, insbesondere vor und nach der kleinen Insel (Sperrfläche). Christine Raab, CSU-Gemeinderätin und Vorsitzende der Bürgerinitiative „Lebensader“, meinte: „Kommt das so, hat die Bürgerinitiative ihr Ziel nicht erreicht.“ Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder zeigte sich verwundert über eine erneute Grundsatzdiskussion – diese sei im November 2013 bereits geführt worden. Eifrig erörtert wurde die Einzeichnung der Sperrfläche. Bislang sind hierfür einfache weiße Linien vorgesehen. „Das muss nicht immer eine Sperrfläche bleiben. Sieht das zu erarbeitende Städtebaukonzept eine Bepflanzung vor, wäre diese nachrüstbar. Mit der weißen Markierung verbauen Sie sich somit nichts.“

GR 26.11.2013 Brücke Güßbach
Im rot markierten Bereich soll eine Querungshilfe mit schraffierten Flächen entstehen. Blau: Der Verlauf des Güßbachs. Links unten: Die Bachgasse.

Plan 1-50 DIN A0
Und so sieht das Bauwerk im Plan aus. In der Mitte innerhalb der schraffierten Fläche: Die kleine Verkehrsinsel (zum Vergrößern anklicken).

Vollsperrung noch in diesem Jahr

Durch die Verkehrsinsel und die dafür notwendige Verbreiterung der Brücke sowie für eine verbesserte Anbindung des Geh- und Radweges in Richtung Brückenweg entstehen Kosten für die Gemeinde in Höhe von rund 150.000 Euro. Die Brückensanierung selbst übernimmt das Staatliche Bauamt. Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder informierte über mögliche Fördergelder im Rahmen des Städtebaus. Hier seien für 2014 30.000 Euro zugesagt.

Beendet sein soll die Baustelle bis Februar 2015. Noch in diesem Jahr ist mit einer Vollsperrung der Ortsdurchfahrt für drei bis vier Monate zu rechnen. Daher werden Informationstafeln vor den Ortseinfahrten aufgestellt, die auf die Benutzung der Autobahn hinweisen, der innerörtliche Verkehr kann über die Bachgasse und Bühlstraße umgeleitet werden. Bei drei beziehungsweise zwei Gegenstimmen wurden die Maßnahme selbst sowie die Baudurchführungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg beschlossen.

Hochwasserschutz: Konzepte auf Basis modernster Methoden werden erarbeitet

Seit 1998 läuft in Breitengüßbach eine Maßnahme zur Hochwasserfreilegung des Güßbachs. Dabei soll, unter Berücksichtigung eines hundertjährigen Hochwasser-Ereignisses, der Durchfluss durch den Ort reduziert werden. Bereits errichtet wurden Reckenrückhaltebecken am Schützenhaus und an der Förner Wiese. Weitere Projekte stehen noch aus.

Nun sollen ein Gewässerentwicklungskonzept sowie ein Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept erstellt werden, woraus sich dann weitere Maßnahmen ergeben. Möglich wären etwa mehrere kleinere Rückhaltebecken oder auch ein großes im Bereich des Pfeil- und Bogenclubs Richtung Zückshut. Auch der Gemeindeteil selbst soll mit einbezogen werden, nachdem im vergangenen Jahr hier massiv Hochwasserprobleme auftraten. Nach Erstellung der beiden Konzepte, die selbst mit 75 Prozent der Kosten von der Wasserwirtschaft gefördert werden, wäre die Gemeinde ebenfalls für höhere Fördergelder in Höhe von 65 Prozent der Kosten berechtigt. Eine Kostenschätzung aus dem Jahr 1999 ging damals von Gesamtkosten für den Hochwasserschutz in Höhe von einer Million DM aus.

Gleich zu Beginn der Sitzung vom 24. Juni wurden Beatrix Funk und Christine Dratz als Familien- beziehungsweise Seniorenbeauftragte einstimmig vom Gemeinderat benannt. Und unter Sonstiges informierte Bürgermeisterin Reinfelder über den Verlauf des Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahren der Bahn in Lichtenfels.

Luftbild: Google Maps, Grafik: Staatliches Bauamt Bamberg
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Ein Kommentar

  1. Lärmschutz, der Schutz ihrer Bürger ist für die Gemeinde Breitengüßbach offenbar kein Thema

    Jetzt erwischt es Breitengüßbach mit voller Breitseite: Die Brückensanierung ist wohl der Auftakt für sehr unruhige und in erheblichem Maße behindernde Jahre, da sich nach dem derzeitigen Zeitplan dann ja erst die richtig großen Projekte des Bahnausbaus anschließen werden. Hierfür läuft z.Z. das Genehmig/Planfeststellungsverfahrens, d.h. da wird derzeit festgelegt, welches Maß an Lärmschutz den Anliegern künftig zugemutet wird. Im Vorfeld wurden auch seitens der Gemeinde die Betroffenen immer wieder aufgefordert, sehr zahlreich ihre Einwendungen vorzubringen, was die Bürger auch vielfach taten. Und auch seitens der Gemeinde wurden große Bedenken erhoben. Im folgenden möchte ich mich hierbei auf die Lärmsituation beschränken:

    Ich denke mal, dass der Bahnausbau mit seiner Intensität, seinen finanziellen Belastungen, den zukünftigen Gefährdungen der Anlieger usw. das Jahrhundertprojekt für die Gemeinde Breitengüßbach ist. Da lief zum Monatsbeginn eine Woche lang der Erörterungstermin in Lichtenfels, bei dem laut Regierung Lösungen für mit dem Vorhaben verbundene Konflikte gefunden werden sollen und die Bürger darauf vertrauten, dass ihre Gemeindevertreter sich für ihre Belange und Gesundheit stark machen. Und bis jetzt – mehr 3 Wochen nach diesem Termin (!) – gibt es seitens der Gemeinde keinerlei Rückmeldung an ihre Bürger, was bei diesem Termin gelaufen ist, was für ihre Bürger erreicht wurde, was nicht erreicht wurde, warum nicht und was man unternimmt, um den berechtigen Interessen der Betroffenen nachzukommen. Symptomatisch ist wohl dieser Bericht über die Sitzung vom 24.6., wo es anscheinend so gut wie überhaupt nicht um dieses viele Bürger betreffende Problem ging. Dabei wäre es äußerst wichtig, gerade im Rahmen des jetzigen Verfahrens durch Hartnäckigkeit – wie man es teilweise von anderen Gemeinden liest – noch die eine oder andere Verbesserung zu erreichen. Wenn ich die Berichte verfolge, habe ich den Eindruck, dass der notwendige und laut Fachstellungnahmen völlig unzureichende Lärmschutz für die Gemeinde in keiner Weise eine Rolle spielt. Dabei gab der Unterzeichner viele detaillierte Fachinformationen der Gemeinde hierzu an die Hand, der Unterzeichner hatte sogar die Zusage vom Fachgutachter, das Gemeindeoberhaupt vor dem Erörterungstermin im Rahmen einer persönlichen Vorsprache zu informieren, damit die Lärmschutzbelange beim Erörterungstermin möglichst effektiv vertreten werden können. Von dieser Möglichkeit wurde meines Wissens aber leider kein Gebrauch gemacht –fühlten sich die zuständigen Vertreter so kompetent, dass sie auf solche informative Rücksprachen großzügig verzichten können? Allerdings ist zu befürchten, dass beim Erörterungstermin seitens der Gemeinde Lärm überhaupt nicht thematisiert wurde, zumal man sich beim Erörterungstermin nicht einmal durch den Fachverstand eines Lärmgutachters unterstützen ließ. Was will man dann den einseitigen Ausführungen des nicht objektiven Bahnlärmgutachters entgegensetzen?

    Es ist bezeichnend, dass dieses für Breitengüßbach äußerst wichtige und folgenträchtige Projekt weder im Mitteilungsblatt noch anscheinend in dieser Sitzung eine Rolle spielte. Während man sich im Wahlkampf Tansparenz und Information der Bürger ganz oben auf die Fahne schrieb, spielen diese Zusagen anscheinend selbst bei einem solch wichtigen Projekt keine Rolle mehr. Da hört man immer wieder, da ist eh doch nichts mehr zu machen, das ist doch alles schon gelaufen. Dann muss man sich doch fragen, warum die Gemeinde dazu aufgefordert hat, möglichst zahlreich Einwendungen zu erheben? Warum habe sich die Leute dann überhaupt gemacht? Dabei ist jetzt eine ganz entscheidenden Phase, da in den nächsten Monaten die Genehmigung erarbeitet wird und die zuständige Stelle je nach Hartnäckigkeit der jeweiligen Kommune doch der Bahn entsprechende Minderungsmaßnahmen auferlegt, da seitens der Bahn stets darauf geschaut wird, dass man zu Lasten der Anlieger mit möglichst wenig finanziellem Aufwand das Projekt durchzieht – da spielt es keine Rolle, dass sie hier z.B. schlechter gestellt werden als die Bürger in Baden-Württemberg (Schienenbonus), dass andere Kommunen besser gestellt (siehe Lärmschutz an der Autobahn in Zapfendorf) werden als z.B. die Bürger in Unteroberndorf und in den anliegenden Baugebieten.

    Als Bürger dürfte man wohl erwarten, dass nach einem solch wichtigen (Erörterungs)Termin die Gemeinde informiert, welche Lösungen für die mit ihren Einwendungen benannten Konflikte beim Erörterungstermin erreicht wurden bzw. welche Einwendungen mit welcher Begründung zurückgewiesen wurden und was die Gemeinde in diesen Fällen zu tun gedenkt, um das Beste für sich und seine Bürger herauszuholen.

    Aber wie es ausschaut, scheint man sich in unserer Gemeinde hierüber keine Gedanken zu machen – im Gegensatz zu anderen Kommunen (wo der Unterzeichner aufgrund einiger kritischer Äußerungen beim Erörterungstermin immer wieder Anfragen zur Lärmproblematik bekommt ohne dass diese die Vorinformationen des Unterzeichners hatten wie unsere Gemeinde– dort interessiert man sich anscheinend intensiv um dieses Thema). Da empfiehlt ein erfahrener Rechtsanwalt Schönefelder beim Erörterungstermin den von diesem Projekt betroffenen Gemeinden im Rahmen einer großen Petition an den Landtag einen sachgerechten, von den Fachstellen für notwendig erachteten Lärmschutz einzufordern, weil sich die Bahn strikt weigert und auch die Erörterungsbehörde insoweit anscheinend wenig unternimmt. Wenn Bürger in Bayern weniger geschützt werden als in anderen Bundesländern, warum holt man sich als Gemeinde nicht entsprechende Unterstützung, um auch für die bayerischen/fränkischen Bürger einen sachgerechten Lärmschutz einzufordern. Wären entsprechende finanzielle Mittel auch vom Land Bayern nicht sinnvoll für ein Bundesobjekt eingesetzt? Lieber zahlt man diese Mittel in den Länderfinanzausgleich für die Bürger anderer Bundesländer. Was gedenkt die Gemeinde zum Lärmschutz für die Betroffenen zu tun – nachdem sie ja anderweitig anscheinend doch sehr um den Lärmschutz anderer Anlieger bemüht ist?

    Da der Unterzeichner natürlich nur aufgrund öffentlicher Berichte informiert ist, kann es durchaus sein, dass bestimmte Dinge unvollständig gesehen werden. Es wäre umso erfreulicher, wenn die Gemeinde von positiven Erfolgen in Sachen Lärmschutz berichten und somit bestimmte oben geäußerte Befürchtungen entkräften könnte. Aber vermutlich sind auch diese Zeilen wohl wieder umsonst – wie bereits anscheinend auch frühere Schreiben/Infos.

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