Hallstadt fördert weiterhin Investitionen seiner Bürgerinnen und Bürger, die dem Klimaschutz dienen. Drei Förderrichtlinien wurden nun verlängert. Außerdem verabschiedete der Stadtrat eine Gestaltungssatzung für Grünflächen. Mit der waren aber nicht alle zufrieden …
Dreimal einstimmig. Auch weiterhin wird es für die Hallstadterinnen und Hallstadter die Möglichkeit geben, sich bei investiven Maßnahmen einen Teil erstatten zu lassen. So wurde die seit 2011 bestehende „Förderrichtlinie der Stadt Hallstadt über die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Beschaffung und des Einbaus von Anlagen zur Nutzung von Solarthermie im Stadtgebiet“ ebenso verlängert wie die „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen“.
Am erfolgreichsten war in letzter Zeit die „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Beschaffung und des Einbaus von PV-Anlagen und Batteriespeichern zur Speicherung von erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen“. 53 Anträge wurden bisher gestellt, 27 davon sind bereits abgeschlossen. Die Stadt hat aktuell eine Förderung von mehr als 100.000 Euro ausgezahlt. „Wir leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz“, so Bürgermeister Thomas Söder. Kämmerer Markus Pflaum erklärte, dass bereits zahlreiche Anfragen fürs kommende Jahr vorlägen. Mit der Verlängerung besteht nun für alle Antragsstellenden die Sicherheit, dass das Programm weiterhin Bestand hat.
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Beschaffung und des Einbaus von Anlagen zur Nutzung von Solarthermie: Gegenstand dieser Förderung sind die Anschaffung, Errichtung und Inbetriebnahme von marktgängigen Anlagen zur Nutzung der Solarthermie für Brauchwassererwärmung im Stadtgebiet. Die Richtlinie wurde mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 zudem ergänzt: Liegt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme von bereits errichteten Solaranlagen nachweislich 20 Jahre oder länger zurück, können nun auch Maßnahmen zur Modernisierung/Erneuerung der Anlage Gegenstand der Förderung werden. Die Zuwendung beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Anlage.
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen: Um eine Förderung abrufen zu können, muss der unter- oder oberirdische Speicherbehälter ein Mindestvolumen von drei Kubikmeter haben, mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche müssen angeschlossen sein. Pro Kubikmeter Speichervolumen schießt die Stadt, je nach Verwendung der Anlage für Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder beides, zwischen 360 und 600 Euro, maximal zwischen 1.800 und 3.000 Euro, zu. Maximal werden 80 Prozent der anrechenbaren Kosten vergütet.
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Beschaffung und des Einbaus von PV-Anlagen und Batteriespeichern zur Speicherung von erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen: Die Zuwendung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro je Anlage. Mit dem Antrag müssen mindestens zwei vergleichbare Angebote eingereicht werden. Eine Zuwendung wird auf das mindestnehmende Angebot gewährt.
Nur „nette Wünsche“?
Am 28. Juli hatte der Stadt bereits intensiv über eine Grünflächen-Gestaltungssatzung diskutiert. Auch im Bauausschuss war diese in der Folge Thema. Nun stand die letzte Beratung im Stadtrat an. Dabei wurde über einige einzelne Punkte und auch über die gesamte Satzung abgestimmt. Dabei ging es unter anderem darum, bei der Gestaltung von Vorgärten den Begriff „sind“ durch „sollen“ zu ersetzen, was eine Abschwächung darstellt. Bei 14 zu drei Stimmen wurde die Gesamtsatzung angenommen. Gültig sein wird sie für die nicht überplanten Bereiche und die Bebauungspläne, die keine Regelungen zur Grünordnung enthalten.
Einigkeit bestand nicht immer. Joachim Karl (CSU) erklärte, seine Erwartungen an die Satzung konnten nicht erfüllt werden. Sie verhindere keine Versiegelung von Flächen, Bedenken habe er bei der Abwägung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken. Harald Werner meinte, die SPD-Fraktion werde nicht zustimmen, da sie keine Satzung, sondern eine reine Empfehlung sei. In eine ähnliche Richtung argumentierte Verena Luche. Die Satzung sei auf Initiative der Grünen-Fraktion entstanden, „daher werden wir ihr auch zustimmen.“ Luche kündigte aber an, dass in Zukunft Änderungsanträge folgen würden. Denn: „Das muss besser gehen!“ Der Stadtrat versäume es, ein klares Signal für Lebensqualität und aktiven Klimaschutz zu setzen. Entstanden sei lediglich eine „unverbindliche Ansammlung von netten Wünschen“. So müsse man nach wie vor zusehen, wie nicht nachhaltige Bauprojekte entstünden, die dem Proft Einzelner dienen.
In den farblich gekennzeichneten Gebieten regeln Bebauungspläne bereits die Grünordnung. Die neue Satzung ist somit insbesondere für die restlichen Bereiche gedacht. Plan: Stadt Hallstadt
Erstaunt zeigte sich Veit Popp (CSU). „Wir haben ein Jahr gebraucht, um die Satzung über alle Fraktionen hinweg zusammen mit der Verwaltung zu erarbeiten.“ Genauigkeit sei wichtiger als Schnelligkeit gewesen, entstanden sei ein guter Kompromiss. „Wir wollen für Bauwerber auch eine gewisse Gestaltungsfreiheit erhalten“, so Popp. Klar sei, dass die Stadt bei eigenen Vorhaben die Satzung selbst umsetzen und auch übererfüllen müsse, um mit gutem Beispiel voranzugehen.
Einige Auszüge aus der Satzung
Flachdächer (bis zu 10°) und flach geneigte Dächer (bis zu 15°) sind bei Hauptgebäuden ab einer Gesamtfläche von 50 m² und bei Nebengebäuden ab 15 m² flächig und dauerhaft fachgerecht zu begrünen. Dies gilt nicht für diejenigen Flächen, die für technische Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichtes vorgesehen sind.
Vorgärten sollen mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten als Grünfläche angelegt und unterhalten werden. Sie dürfen nicht dauerhaft als Arbeits- oder Lagerflächen genutzt werden.
Die Begrünung von Fassaden soll unter Berücksichtigung der Architektur bei geeigneten, großflächigen Außenwänden baulicher Anlagen (die nicht mehrere Fenster-/Türöffnungen haben), mit hochwüchsigen, ausdauernden Kletterpflanzen vorgenommen werden, insbesondere bei Industrie- und Gewerbegebäuden.
Sonstiges aus dem Stadtrat
Auf Nachfrage erklärte Bauamtsleiterin Michaela Frizino, dass ein Abschluss der Baustelle in der Lichtenfelser Straße, anders als geplant, zum Jahresabschluss unrealistisch sei. Durch zusätzlich angefallene Arbeiten sei damit zu rechnen, dass der allerspäteste Zeitpunkt für die Fertigstellung Mitte kommenden Jahres sei. Aufgrund der Anfahrbarkeit von Grundstücken müsse mit halbseitigen Sperrungen gearbeitet werden, was ebenfalls Verzögerungen mit sich brächte. Sie bat, ebenso wie zweiter Bürgermeister Hans-Jürgen Wich, um Verständnis für die weiteren Beeinträchtigungen.