Digitalfunk und ein offener Brief zur Kita-Situation

Der Digitalfunk beschäftigt die Feuerwehren in der Region aktuell – auch die Freiwillige Feuerwehr in Kemmern. Die beiden Kommandanten stellten die aktuellen Informationen im Gemeinderat vor – und erklärten, welche Ausrüstungsgegenstände zudem im laufenden Jahr beschafft werden sollen. Abseits der eigentlichen Tagesordnung war auch wieder einmal die neue Kindertagesstätte Thema.

Auch die Gemeinde Kemmern wird sich an der bayernweiten Ausschreibung für Pager zur digitalen Alarmierung der Feuerwehren beteiligen. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2021 einstimmig. Dabei sollen 40 Pager beschafft werden, sie kosten pro Stück etwa 600 Euro. 80 Prozent Förderung sind möglich. Über die Ausschreibung lassen sich voraussichtlich deutlich günstigere Preise erzielen als beim Einzelkauf, so Bürgermeister Rüdiger Gerst. Über die Vorteile der digitalen Alarmierung und den aktuellen Stand hatten zuvor Kommandant Sebastian Ott und sein Stellvertreter Christian Derra berichtet.

Ott trug auch vor, welche Ausrüstungsgegenstände im Jahr 2021 beschafft werden sollen. Im Gesamtvolumen von 9.500 Euro sind unter anderem Schnittschutzkleidung, eine Übungspuppe, wetterfestes Kartenmaterial, eine Übungstür, Werkstattbedarf und Brandschutzkleidung enthalten. Das Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses soll, auch zum Schutz vor Vandalismus, mit einer fest installierten blauen Beleuchtung aufgewertet werden. Die Anschaffungen genehmigten die Räte ebenfalls einstimmig.

Wer kontrolliert die Räumpflicht?

Lange hielt sich das Gremium beim Tagesordnungspunkt „Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter“ auf. Eigentlich ging es nur um die Übernahme einer Mustersatzung, die vom Bayerischen Gemeindetag aufgrund aktueller Rechtsprechung ausgearbeitet worden war. Dabei herrschte sowohl die Meinung vor, man solle die Mustersatzung eins zu eins übernehmen, um rechtlich abgesichert zu sein, als auch die Meinung, es seien Anpassungen nötig, da beispielsweise die Pflicht zur Freihaltung von Wasserrinnen im Winter ohnehin niemand kontrollieren könne. Bürgermeister Gerst ergänzte, die Satzung diene auch der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche, etwa wenn jemand auf einem ungeräumten Gehweg stürze und sich verletze. Abschließend fiel doch eine einstimmige Entscheidung für die Übernahme der Satzung.

Gersts allgemeiner Bericht begann mit einer Schweigeminute für den verstorbenen ehemaligen Gemeinderat Klaus Weinkauf. Außerdem erklärte Gerst, dass die Ehrenbürgerin Schwester Helene nach einem Sturz nicht mehr in Kemmern bleiben konnte und nun in einem Wohnheim der Dillinger Franziskanerinnen in der Nähe von Lohr untergebracht ist. Er habe zu ihrem Geburtstag mit ihr telefoniert. Vom Landesamt für Statistik seien zwei Informationen eingetroffen: Kemmern könne mit Schlüsselzuweisungen von 846.000 Euro rechnen – und auch mit einer Ausgleichszahlung für Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer durch die Corona-Pandemie (252.000 Euro). Die Hochwassersituation sei im Februar nicht kritisch gewesen, die höchsten Pegelstände hätten bei 5,92 und 5,50 Meter gelegen (Meldestufe 3). Gerst verlas auch ein Schreiben der Bäckerei Fuchs. Auf Anregung der Gemeinderätin Julia Schatkowski-Amtmann (ZfK) habe er sich an das Unternehmen gewandt und um Verlängerung der Öffnungszeiten gebeten. Im Brief hieß es, dies sei grundsätzlich denkbar und werde intensiv geprüft.

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Zankapfel Kita

Unter „Sonstiges“ gab Bürgermeister Rüdger Gerst eine Stellungnahme zu einem offenen Brief des Gemeinderatsmitglieds Helmut Wild (ZfK) ab – diesen hatte Wild an Gerst übersandt und auch auf der Internetseite von Zukunft für Kemmern veröffentlicht. Der Inhalt: Wild erklärt, warum er gegen den Bauantrag für die neue Kindertagesstätte der AWO gestimmt hatte (Novembersitzung). Unter anderem führte er an, dass es seiner Meinung nach nicht gut sei, wenn sich zwei Kitas in unmittelbarer Nachbarschaft befänden – es gäbe dann vier voneinander getrennte Außenspielbereiche (Krippe beziehungsweise Kindergarten der bisherigen Kita St. Maria, Krippe beziehungsweise Kindergarten der neuen AWO-Kita). Außerdem sei zu Anfang des Projekts nur von einer Kleinkind-Betreuung (0-3 Jahre) die Rede gewesen. Die Kindergarten-Kinder nun aber im Obergeschoss unterzubringen, kritisierte er ebenfalls. Zudem seien die Daten für den Betreuungsbedarf nicht aktuell. Und: Die Kirchenstiftung habe einmal die Absicht geäußert, das Gebäude der Kita St. Maria in gemeindliche Hände zu geben, was bei der Planung berücksichtigt werden müsste.

Gerst erklärte, dass Mehrheitsbeschlüsse des Gemeinderats von allen Beteiligten zu akzeptieren seien. Kostenneutralität bei einer Kita gebe es nie. Man habe bei der Kalkulation für die notwendigen Plätze mit einer aktuellen Bedarfsabfrage gearbeitet – und überhaupt einen Neubau geplant, da eine Erweiterbarkeit der bestehenden Kindertagesstätte sich als nicht sinnvoll erwiesen habe. Der Gemeinde habe niemals ein Antrag auf Übernahme der Kita vorgelegen. Die Info, dass im neuen AWO-Kinderhaus nur Krippenkinder betreut werden sollen, kenne er nicht. Der Standort für ein solches Gebäude richte sich nach dem Flächennutzungsplan – und im Bereich um die Schule seien eben jene Gemeinbedarfsflächen vorgesehen. Wilds Brief nannte er ein „politisches Phantasieprodukt“, das die gegebenen Fakten ignoriere.

Helmut Wild meldete sich nach Gersts Vortrag, er wolle ebenso eine Stellungnahme abgeben – und verlas daraufhin wortwörtlich seinen fünfseitigen offenen Brief. Das sorgte für Kritik – zweiter Bürgermeister Volker Pflaum (UBB) meinte beispielsweise, wenn jeder Gemeinderat sein Abstimmungsverhalten persönlich begründe, würde keine Sitzung vor Mitternacht enden. Er bat die Verwaltung zu prüfen, ob sich aus der Geschäfts- oder der Gemeindeordnung herauslesen lasse, ob dies überhaupt zulässig sei.


Die Hintergründe zum Nachlesen:

Der offene Brief von Helmut Wild steht auf der Internetseite von Zukunft für Kemmern zum Download bereit.

Die von Bürgermeister Rüdiger Gerst verlesene Stellungnahme können Sie im Folgenden lesen, indem Sie den Textblock ausklappen.

Persönliches Wort des Ersten Bürgermeisters Rüdiger Gerst zum „offenen Brief“ an den Bürgermeister „Ist es jetzt wohl amtlich, dass Kemmern zwei Kindergärten nebeneinander bekommen soll?“ vom 14.01.2021, eingegangen 18.01.2021, veröffentlicht 21.01.2021 auf der ZfK-Homepage

Falsche Tatsachenbehauptungen in dem bereits veröffentlichten „offenen Brief“ von Herrn Wild machen diese Replik darauf leider notwendig.

Herr Helmut Wild bekundet, in seinem „Offenen Brief an den Bürgermeister“ seine Gründe für seine Abstimmung gegen den Bauantrag des AWO Kreisverbandes Bamberg Stadt und Land e.V.  zum Neubau einer Kindertageseinrichtung aus verschiedenen Blickwinkeln zu erläutern.

Tatsächlich war in der Sitzung des Gemeinderates vom 5.11.2020 unter TOP 4 „Bauantrag zum Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Kemmern mit 2 Kindergartengruppen sowie 2 Kinderkrippengruppen auf den Grundstücken FlNr. …. .“ keine grundsätzliche Entscheidung mehr zu treffen, was die Gemeinde hier kinderbetreuungsmäßig mit welchem Träger an welchem Standort etc. planen würde. Diese Entscheidungen waren nämlich in einer ganzen Reihe an von Gemeinderatssitzungen seit 2015 getroffen worden.

Hier ging es lediglich um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen Bauantrag des AWO Kreisverbandes Bamberg Stadt und Land e. V. zum Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Kemmern mit 2 Kindergartengruppen sowie 2 Kinderkrippengruppen auf bestimmten Grundstücken.

Darauf hatte ich eingangs bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes auch ausdrücklich hingewiesen, nämlich dass die Planungen bereits mehrfach im Gemeinderat behandelt worden waren und heute die Gemeinde lediglich als zu hörende Eingangsbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens beteiligt ist.

Grundsätzlich sind alle Beschlüsse im Gemeinderat zu dieser Thematik wohlerwogen und an die sich wandelnden Erfordernisse angepasst getroffen worden.  Die Entscheidungen sind gereift, die besten Optionen werden umgesetzt. Selbstverständlich sind die dann ja ausnahmslos nach demokratischen Regeln getroffenen Mehrheitsbeschlüsse des Gemeinderates von allen Beteiligten zu akzeptieren. Bürgermeister und Verwaltung haben die Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen.

Die mit der AWO geschlossenen Finanzierungvereinbarungen bewegen sich im Rahmen des bei solchen Projekten üblichen Rahmens. Die getroffene Lösung ist finanziell auch günstiger, als wenn die Gemeinde die Baukosten alleine zu tragen hätte. Der Träger beteiligt sich als Bauherr nämlich im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung auch an den investiven Kosten. Grundsätzlich erhält die Gemeinde auch ganz erhebliche staatliche Zuwendungen zum Bau.

Von einer Kostenneutralität für die Gemeinde hinsichtlich der Kindertagesstätte war aber nie die Rede, weil dies auch gar nicht möglich wäre. Man muss hier auch wissen, dass es sich bei der Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt, bei der die Gemeinden die notwendigen Plätze in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stellen sollen. Gut für die Gemeinde, wenn ein Träger sich hierbei einbringt.

In dem Schreiben von Herrn Wild wird auch der falsche Eindruck erweckt, als sei die Entscheidung für den Bedarf an Kinderbetreuung und für den Beschlusses, statt eines Kinderhauses mit je einer Kinderkrippengruppe und einer Kindergartengruppe ein  Kinderhaus mit 2 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen mit einer wohl 5 Jahre alten Bedarfsabfrage aus dem Jahr 2015 ermittelt worden (S. 2 f.), und es wurde zugleich die Frage aufgeworfen, ob eine neue Bedarfsermittlung erstellt wurde (S. 2).

Tatsächlich wurde der Beschluss am 3.05.2018, nunmehr ein Kinderhaus mit 2 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen zu errichten, auf der Grundlage einer absolut aktuellen Bedarfsplanung von 2018 getroffen:

In der Sitzung vom 3. Mai 2018 war auf der Grundlage einer unmittelbar zuvor durchgeführten Bedarfsumfrage und -erhebung sowie auf Basis der Geburtenzahlen und deren Auswertung eine aktuelle Bedarfsanerkennung durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderates festgestellt worden.

Aufgrund dieses topaktuell anerkannten Bedarfs wurde daraufhin in gleicher Sitzung des Gemeinderates ebenso einstimmig der Beschluss gefasst, nunmehr ein Kinderhaus mit 2 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen zu errichten und die Umsetzung baldmöglichst anzustreben.

Die Planungen für eine weitere, zweite Kindertagesstätte waren, auch dies muss man wissen, insbesondere erst deshalb aufgenommen worden, weil nach einer entsprechenden Prüfung der Erweiterbarkeit der bestehenden katholischen Kindertagesstätte St. Maria sich diese für die Deckung des steigenden Betreuungsbedarfs leider als nicht sinnvoll erweiterbar erwies. Daran hätte übrigens auch eine Übergabe des Kindergartengebäudes an die Gemeinde nichts geändert. Wenn aber Herr Wild hier von einer bereits im Juli 2014 „geäußerten Absicht der Kirchenverwaltung, das Kindergartengebäude an die Gemeinde zu übergeben“ schreibt, so ist festzustellen, dass der Gemeinde tatsächlich kein solcher Antrag vorlag.

Von vorneherein war dann aufgrund dieser Situation für die Planungen einer zweiten Kinderbetreuungseinrichtung diese stets sowohl mit Kinderkrippen- als auch Kindergartenplätzen vorgesehen gewesen.

Herr Wild behauptet, dass vom damaligen Geschäftsführer der AWO Bamberg, Herrn Werner Dippold gegenüber einer „Personengruppe aus Kemmern“ am 13.04.2015 die Aussage getroffen worden sei, dass hier nur eine Betreuung „im Kleinkindalter (0-3-Jährige)“ angedacht sei.

Hierfür gibt es aber weder von der Gemeinde, noch von der AWO Bamberg und Herrn Dippold gegenüber dem Bürgermeister oder auch im Gemeinderat, eine entsprechende Aussage. Und dies ist maßgeblich. Was angeblich gegenüber Dritten, die keine offizielle Verhandlungs- oder Vertretungsbefugnis der Gemeinde haben, geäußert worden sein soll, ist absolut unrelevant.

Hinsichtlich der von Herrn Wild aufgeworfenen Standfortfrage ist festzustellen, dass der Standort der weiteren Kindertageseinrichtung sich nach den verbindlichen Vorgaben des Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Kemmern richtet. Dieser sieht halt gerade dort, wo die Kindertageseinrichtung errichtet werden soll, die Gemeinbedarfsflächen vor. In dem durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan „Bettelweg“ bereits durch die vorgesehene Wohnbebauung planungsrechtlich besetzen Bereich ist zudem auch im Flächennutzungs- und Landschaftsplan gar keine Gemeinbedarfsfläche vorgesehen. Entsprechendes wurde im Zuge des umfassenden Abwägungsverfahrens zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mehrgenerationenhaus Kemmern“ (siehe auch Sonderausgabe des Amtsblatts Nr. 02 v. 31.01.2020) und auch in der Bürgerversammlung vom 11.12.2019 ausführlich erörtert und dargelegt.

Die Aussage, dass in der Bürgerversammlung vom 11.12.2019 „der Unmut von anwesenden Bürgern deutlich zu spüren“ (S. 2) gewesen sei, mag jeder der anwesenden Versammlungsteilnehmer selber beurteilen.

Abgesehen davon ist es nicht nachvollziehbar, was Schlechtes daran sein soll, wenn zwei Kinderbetreuungseinrichtungen (eine neugebaute und eine generalsanierte) nebeneinander bestehen werden. Im Gegenteil, es werden Synergieeffekte nutzbar sein. Warum sollten Kinder der beiden Einrichtungen unter entsprechender Aufsicht nicht auch die Anlagen der jeweils anderen nutzen können. Dies wird bereits durch Kinder der bestehenden Kindertageseinrichtung auch andernorts schon lange praktiziert.

Bei den Darlegungen von Herrn Wild handelt es sich hier unterm Strich wohl eher um ein politisches Phantasieprodukt, das die tatsächlich gegebenen Fakten verkennt. Schade, wenn in Konsequenz der Ausführungen auf der Grundlage falscher Daten Projekte, die auf einem guten Weg sind, auf Null zurückgesetzt und damit zum Scheitern gebracht würden. Dies wäre aber in Anbetracht der Betreuungsnotwendigkeiten in unserer Gemeinde sicher nicht zu verantworten.

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5 Kommentare

  1. Wenn ein Bürgermeister mit folgender Leistungsbilanz in 18 jähriger Amtszeit
    – Neubau eines Feuerwehrhauses erledigt
    – Ortskernsanierung fast erledigt ( vom Vorgänger in die Wege
    geleitet)
    – überdimensioniertes Brückenbauwerk Bahn noch nicht im Bestand der Gemeinde
    – Neubaugebiet Bettelweg immer noch nicht erledigt
    – Hochwasserschutz Jahrhundert Hochwasser immer noch nicht erledigt
    – Kläranlage/ Abwasser immer noch nicht erledigt
    – Seniorenheim immer noch nicht erledigt
    – Nahversorgung Kemmern auf unbestimmt vertagt
    – Erschließung Fahrradweg/Kreuz immer noch nicht erledigt
    – W-LAN Hotspot Kirchplatz immer noch nicht erledigt
    – EC Kartenlesegerät für das Rathaus immer noch nicht erledigt
    – versenkbarer Grüngut Container abgesagt
    – professionelle Jugendarbeit nicht vorhanden

    aufwarten kann, darf er dann einen engagierten Bürger und Gemeinderat einen Fantasten nennen?

    Faktisch tut er dies nämlich, indem er die konstruktiven, alternativen Gedanken und Lösungsvorschläge in einem offenen Brief bezüglich des Großprojekts Kindergartenneubau
    (ursprünglich als Mehrgenerationenprojekt geplant) – „ein politisches Phantasieprodukt“ nennt.

    Oder müsste sich Herr Gerst hinsichtlich seiner Leistungsbilanz der letzten 18 Jahre! nicht selbst fragen, ob er mit den Aufgaben eines Bürgermeisters vielleicht überfordert ist?
    Vielleicht fehlt Ihm zur Umsetzung der Aufgaben in einem angemessenen Zeitrahmen ja auch nur die gewisse Kreativität und Fantasie?!

  2. Der Kommentar von Herrn D. war ja zu erwarten…
    Wenn die „Leistungsbilanz“ vom ersten Bürgermeister Gerst soooo schlecht geredet wird frag ich mich warum er 2020 von den Kemmerer Bürgerinnen und Bürgern mit überragender Mehrheit wiedergewählt wurde…
    Scheint ja doch ein bisschen mehr Leistung dahinter zu stehen als von Ihnen angeprangert….

    Aber es ist wie so oft bei ihren Kommentaren, Aussagen o.ä…… Thema wieder einmal verfehlt !!!

    Setzen 6

  3. Bei einer Bürgermeisterwahl ist in vielen Orten wohl eher das Parteibuch entscheidend als die Leistungen eines Kandidaten. Deswegen kann eine Wiederwahl nicht als Maßstab für gute Leistungen gelten.

    1. Ah ja verstehe daran liegt es also 🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️
      Bei 57,29% der Gesamtstimmen (363 Stimmen Vorsprung auf den nächsten Kandidaten) kann es nur am Parteibuch liegen… Wie konnte ich das nur nicht kapieren.
      Kann also nichts mit Leistung zu tun haben..
      Man man man…..🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️

  4. Ah ja verstehe daran liegt es also 🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️
    Bei 57,29% der Gesamtstimmen (363 Stimmen Vorsprung auf den nächsten Kandidaten) kann es nur am Parteibuch liegen… Wie konnte ich das nur nicht kapieren.
    Kann also nichts mit Leistung zu tun haben..
    Man man man…..🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️

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