Kontroverse Diskussion über Querungshilfe oder Kreisverkehr

Kontrovers diskutierte der Marktgemeinderat Rattelsdorf in seiner jüngsten Sitzung die Umgestaltung der Ebinger Straße mit Querungshilfe. Bürgermeister Bruno Kellner bezeichnete die Straße als wichtige innerörtliche Verbindungsachse. Er erklärte, dass vom Planungsbüro als weitere Variante für die Umgestaltung ein Kreisverkehr vorgeschlagen wurde. Außerdem ging es um die Friedhofs- und Kita-Gebühren und um eine weitere Kinderkrippengruppe.

Da es sich bei der Ebinger Straße um eine Kreisstraße handelt, fanden im Vorfeld Gespräche mit der Tiefbauabteilung des Landkreises statt. Außerdem wurde die Polizei gehört. Während der Landkreis die Querungshilfe aufgrund von Vergleichsfällen mit 50 Prozent bezuschusse, sei laut Aussage von Michael Dotterweich, Leiter der Tiefbauabteilung, wegen des Verkehrsaufkommens und der geringen Unfallhäufigkeit kein Kreisverkehr notwendig, so Kellner. Bei diesem wichtigen Infrastrukturprojekt seien alle Varianten aufgezeigt worden, informierte Ingo Jacobsen von der Planungsgruppe Strunz. Der Gehweg sei auf der Südseite geplant. Wegen eines vorhandenen Baumes könne die Querungshilfe beim Medizinischen Versorgungszentrum nicht gebaut werden. Jetzt sei sie beim Netto-Mark zwischen den beiden Grundstücken vorgesehen und verlaufe über einen ehemaligen Parkplatz.

Zwischen der Fahrbahn und dem Grünstreifen befindet sich ein Graben in der Baulast des Landkreises. Die Baulast könne man ablösen, den Graben verrohren und damit den Grünstreifen erweitern, schlug Marktgemeinderat Manfred Reindl (CWU) vor. Jacobsen ging dann auf den Kreisverkehr ein. Vorgeschlagen würde ein dreiarmiger Kreisverkehr als Übergang zwischen den beiden Ortsteilen und vor dem Hintergrund der Erschließung des geplanten Bebauungsplans „Hergeten III“. Flächen wollten weder der Besitzer des Netto-Marktes noch die Gewo-Bau als Vermieter des Ärztezentrums abtreten. Da sei die Frage „wie passt er rein“. Er sprach von Kosten von ca. 350.000 Euro für die Straßengestaltung mit einer Querungshilfe. Auf rund 850.000 Euro belaufen sich die Kosten für die Lösung mit Kreisverkehr.

Marktgemeinderätin Christine Jäger (SPD) erinnerte an ihren Vorschlag für eine zweite Querungshilfe bei der Abtenberghalle. Hier überquerten auf dem Weg zum Sport in der Abtenberghalle und zur Bushaltestelle sehr viele Kinder und Jugendliche die Straße. Eine zweite Querungshilfe sei sinnvoller als ein Kreisverkehr, so Jäger. Wenn keine Flächen abgetreten werden, sei es sinnlos, über einen Kreisverkehr zu diskutieren, meinte Michael Hümmer (VU).  Andreas Eiermann (Ebinger Liste) sah den Kreisverkehr unter dem Aspekt der Erschließung des Baugebiets „Hergeten III“. Da sei die  Querungshilfe sinnlos. Es gebe noch Diskussionsbedarf, stellte der Bürgermeister fest. Die konzeptionellen Überlegungen im Zusammenhang mit „Hergeten III“ müssten bei der Planung berücksichtigt werden. Daraufhin schlug der Planer vor, eine Machbarkeitsstudie mit dem Kreisverkehr zu erstellen.

Nachdem bei den Diskussionen über den Kreisverkehr das geplante Baugebiet „Hergeten III“ eine wichtige Rolle spielte, ging es im Anschluss um das Baugebiet „Hinter den Mauern“ in Ebing. Der Marktgemeinderat hatte im Mai den Grundsatzbeschluss gefasst, für dieses Gebiet einen Bebauungsplan erstellen zu lassen und mit den verschiedenen Grundstückseigentümern städtebauliche Verträge abzuschließen. Nach intensiven Vorarbeiten seitens der Verwaltung, der Planungsgruppe Strunz und vielen Besprechungen mit Vertretern der Interessengemeinschaft und den Eigentümern verweigern jetzt zwei Grundstückseigentümer ihre eigentlich schon gegebene Zustimmung beziehungsweise stellen sie in Frage. Aufgrund dessen lassen sich die städtebaulichen Ziele nicht verwirklichen und der Beschluss vom Mai wurde mit Zustimmung des Gremiums aufgehoben.  

Neue Friedhofssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft

Zu Beginn der Sitzung des Marktgemeinderats hatte Bürgermeister Bruno Kellner darüber informiert, dass die Arbeiten am Schulturm weitergingen. Es habe Gespräche mit dem Statiker und dem Denkmalschutz gegeben. Er hoffe, dass die Sanierungsmaßnahmen zügig weitergingen, weil im Mai bis September 2020 aufgrund der Anmeldezahlen eine vierte Krippengruppe notwendig sei. Diese vierte Krippengruppe werde in der Alten Schule direkt neben dem Schulturm untergebracht.


Im nächsten Jahr zieht eine vierte Krippengruppe in die Alte Schule ein.

Einstimmig verabschiedete das Gremium dann die die Änderung der Kindergartenbeiträge zum 1. Januar 2020. Vorher fanden Gespräche mit dem Elternbeirat des Kindergartens statt. Ein Kompromiss wurde wegen der Stichtagsregelung für die Geschwisterkinder gefunden. Die bisherige Regelung (50 Prozent Ermäßigung für das zweite Kind, 100 Prozent für das dritte Kind) gilt ab Kindergarteneintritt bis 31. August des jeweiligen Jahres weiter, indem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Für den Folgezeitraum beträgt der monatliche Elternbeitrag pauschal 100 Euro unabhängig vom gewählten Buchungsmodell. Geschwisterkinder in der Kinderkrippe Mäuseburg werden mitgezählt. Diese Geburtenregelung  gilt in den Kindergärten Rattelsdorf und Mürsbach. Bei den Elternbeiträgen hat Mürsbach wegen bevorstehender Baumaßnahmen einen Sonderstatus. Kinder ab drei Jahren bekommen vom Freistaat monatlich 100 Euro zum Kindergartenbeitrag. Zum 1. Januar 2020 sollten die Krippenkinder ebenfalls 100 Euro zum Krippenbeitrag bekommen. Diese Regelung greift aber nur bis zu einem Brutto-Einkommen von 60.000 Euro, pro Kind kommen noch einmal 5.000 Euro dazu. Der Zuschuss muss von den Eltern bei der Regierung von Oberfranken beantragt werden. Deshalb wurde in der Kinderkrippe Mäuseburg nur der Beitrag für die Eingewöhnungsphase geändert. Er beträgt 50 Prozent des künftig gewählten Buchungsmodelles. Ansonsten hält der Marktgemeinderat an den Krippengebühren vom 1. September 2015 fest.

Ebenfalls um Gebühren ging es beim nächsten Tagesordnungspunkt, der neuen Friedhofssatzung. Ab dem 1. Januar 2020 arbeitet ein neuer Bestatter mit einer neuen Preisstruktur in den Friedhöfen der Gemeinde. Deshalb erhöhen sich die Gebühren. Diskutiert wurden hier die Grabgebühren für die Dauer des Benutzungsrechts bei Urnenreihengräbern. Kämmerer Michael Koch erklärte, dass es sich hier um die Gebühren für den gemeindlichen Friedhof in Ebing handele. Die Gebühr von 650 Euro decke die Kosten für die gesamte Liegezeit und die Einfassung ab. Ein reines Urnengrab koste im Vergleich 10 Euro Gebühren pro Jahr. Die neue Friedhofssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.  

Im Rahmen des Gesamtkonzeptes „Mobil im Landkreis Bamberg“ soll am Ebinger Bahnhof eine qualifizierte Mobilstation entstehen. Bei diesem Konzept steht die künftige Ausgestaltung des ÖPNV im Vordergrund. Am Ebinger Bahnhof sind 50 Fahrrad- Stellplätze mit Überdachung und  eine Fahrrad-Garage mit 20 Stellplätzen geplant. Es entstehen Parkplätze, Wegweiser und Stromanschlüsse. Die Kosten belaufen sich auf ca. 180.000 Euro. Der gemeindliche Anteil beträgt ungefähr 25.000 Euro. Michael Hümmer (VU) forderte, dass in diesem Rahmen die Fahrpläne angepasst werden müssten. Nicht einig war sich das Gremium über  die Standorte der WLAN-Hotspots. Sie werden von der Europäischen Union gefördert. Andreas Schmittwolf (CWU) bemängelte, dass sei ihm zu wenig. Er schlage ein flächendeckendes Breitband-Netzwerk vor. Jetzt werden erst mal die Hotspots installiert. Die Fraktionen sollen sich über die Standorte Gedanken machen. Danach wird ein Ranking erstellt.

Renate Neubecker
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