Bahnausbau: Warum das Gericht der Klage nicht stattgab

Sanierungszuschuss, Planung für einen Glasfaseranschluss für die Schule, Infos zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Bahnausbau – der Zapfendorfer Marktgemeinderat hatte wieder einmal vielfältige Themen zu behandeln. Ganz unverhofft tauchten auch Fragen zum Ortskulturring wieder auf – und ein Gemeinderat wurde scharf von allen Seiten kritisiert.

Zunächst einmal zu den „Standards“. Einen Zuschuss von maximal 12.500 Euro erhält die Kirchenstiftung Kirchschletten für die Dach- und Außensanierung der Pfarrkirche. Insgesamt geht die Kirchenstiftung von Kosten in Höhe von 205.000 Euro aus, der durch den Denkmalschutz bedingte Mehraufwand liegt bei 125.000 Euro. Zehn Prozent dieser Kosten übernimmt nun die Gemeinde, gedeckelt auf genannte 12.500 Euro. Passend zum Thema Digitalisierung soll die Grund- und Mittelschule Zapfendorf einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet erhalten – dazu ist eine Vorplanung erforderlich. Sie wird an ein Planungsbüro zu einem Pauschalpreis von 3.300 Euro vergeben. Zwar stellten einige Gemeinderäte die Frage, ob eine solche Planung überhaupt nötig sei oder ob das nicht ohnehin der Netzbetreiber, beispielsweise die Telekom, übernehme. Der Beschluss fiel dennoch einstimmig.

Gericht: Bahnausbau war lange vorher bekannt

Bereits im September wurde die Klage des Marktes Zapfendorf (auch die Gemeinde Breitengüßbach und der Markt Rattelsdorf hatten erfolglos geklagt) gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hallstadt und Zapfendorf abgewiesen. Rechtsanwalt Johannes W. Schlegel, der Zapfendorf vertreten hatte, gab dazu eine Zusammenfassung an den Gemeinderat weiter. Grundlage der Klage war, dass die Grenzwerte für Lärmemissionen in einigen Bereichen oberhalb der Grenzwerte liegen und dass die Bahn bei der Planung sowohl bestehende als auch mögliche spätere Baugebiete nicht ausreichend geschützt hat. Damit werde die Planungshoheit der Kommunen in Frage gestellt. Auch der Schienenbonus, durch den die Bahn von den Grenzwerten automatisch fünf Dezibel abziehen darf, wurde angezweifelt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage allerdings zurück. Die Gemeinde hätte bei der Planung für die Wohngebiete in den 1990er- und 2000er-Jahren bereits gewusst, dass ein Ausbau der Bahnstrecke möglich sei. In den Bereichen, wo noch kein Bebauungs-, sondern lediglich ein Flächennutzungsplan aufgestellt sei, könne von einer konkreten Planung keine Rede sein. Zudem enthielt der Flächennutzungsplan keine schalltechnischen Schutzzonen. „Die trägt allerdings niemand in Flächennutzungspläne ein“, so Schlegel. „Außerdem hätte ein solcher Eintrag keine Bindungswirkung erzeugt, da die Bahn einer Festsetzung widersprochen hätte.“ Zudem, so das Gericht, seien die Überschreitungen bei den Lärmemissionen sehr geringfügig. Der Schienenbonus sei ebenfalls rechtens – seine Abschaffung mit Bindung an einen Stichtag nichts Ungewöhnliches. Hätte sich die Gemeinde mit der Klage durchgesetzt, wäre eine Verlängerung der neu errichteten Lärmschutzwände eine Option gewesen. Betroffen sind insbesondere die Gebiete im Norden und Süden von Zapfendorf.


Die Lärmschutzwände tragen viel zur Entlastung der Anwohner bei. Aber: Hätten sie länger sein müssen?

Tipps zum Weiterlesen: Zur Abweisung der Klage gibt es eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Urteilsbegründungen für die drei Kommunen Breitengüßbach, Rattelsdorf und Zapfendorf.

Das leidige Thema Ortskulturring

Vier Anträge hatte Marktgemeinderat Stefan Kabitz (Freie Wähler) gestellt, darunter eine weitergehende Information zum verspäteten Wechsel von Wasseruhren. Dazu hatte Bürgermeister Volker Dittrich bereits in der Sitzung vom 17. Januar Stellung genommen, was Kabitz aber als nicht ausreichend betrachtet hatte. Hintergrund: Durch personelle Engpässe und die Bindung der Mitarbeiter durch den ICE-Ausbau waren Wasseruhren nicht rechtzeitig ausgetauscht worden, der Markt musste ein Bußgeld zahlen. Ein Schaden sei dem Markt Zapfendorf aber nicht entstanden, so Dittrich, da lediglich der geldwerte Vorteil, der durch den verspäteten Wechsel entstanden sei, ausgeglichen wurde. Kabitz hatte in seinem Antrag auf den Ortskulturring (OKR) verwiesen, dessen Vorsitzender er war und beklagt, dass über die 7.000 Euro aus der Gemeindekasse, die durch Aktivitäten des ehemaligen Bürgermeisters Matthias Schneiderbanger auf Konten des OKR gelandet waren und nicht zurückgezahlt werden konnten, noch immer diskutiert werde.

Diese Vorlage nutzte Dittrich, um das Thema noch einmal generell anzusprechen. Seit Ende 2015 habe Kabitz keine Versammlung des OKR mehr einberufen, was auch als nur kommissarischer Vorsitzender seine Aufgabe gewesen wäre. Zudem wäre es zu Diskussionen erst gar nicht gekommen, hätten Kabitz sowie weitere Mitglieder des Vorstands nicht ohne Zustimmung Vereinswerte und Geld verschenkt. Von Kabitz forderte Dittrich eine Stellungnahme. Kabitz erläuterte daraufhin, dass es den OKR nicht mehr gebe – im Dezember 2018 sei das Insolvenzverfahren abgeschlossen worden. Dittrich zeigte sich verwundert darüber – bei ihm und der Gemeinde sei eine solche Information nie angekommen.

Auch einige Gemeinderäte erneuerten die Vorwürfe gegen Kabitz. Zudem würde er, so Dittrich, mit teilweise überflüssigen Anträgen die Verwaltung und den Gemeinderat belasten und damit zur Verschwendung von Steuergeldern beitragen. „Manchmal wäre es sinnvoller, statt eines Antrags an den Gemeinderat einfach eine E-Mail an die Gemeindeverwaltung zu schreiben“, meinte Dittrich.

Tipp zum Weiterlesen: Viele Infos und die Hintergründe zur Diskussion über den Ortskulturring Zapfendorf finden Sie in unserer zugehörigen Artikelsammlung.

Noch drei weitere Anträge hatte Kabitz gestellt. Er fragte nach einer Möglichkeit, den aktuellen Stand von Anträgen ans Gremium abrufen zu können (hier wäre die Einführung einer Softwarelösung, auch zur elektronischen Einladung zu Sitzungen, zur neuen Wahlperiode denkbar, so Geschäftsleiter Markus Müller-Hoehne). Außerdem ging es Kabitz um die Gliederung der Sitzungen des Schwimmbadausschusses in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil – Dittrich verwies hier auf die Geschäftsordnung. Sitzungen seien generell öffentlich, es sei denn, es gehe um Geschäftsgeheimnisse, private Angelegenheiten oder ähnliches. Und zum Verkauf der Vereinsscheune in Unterleiterbach forderte Kabitz aktuelle Infos – Dittrich erklärte, dass noch Gespräche liefen. In der Scheune lagern viele Ortsvereine Gegenstände ein.

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