So wurde die Grundsteuer in Zapfendorf angepasst

Der Marktgemeinderat Zapfendorf hatte über die Neufestsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer zu entscheiden. Hintergrund dieser Anpassung ist insbesondere die Grundsteuerreform, die die Gemeinden verpflichtet, ihre Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 neu festzulegen.

Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig. In Bayern entschied man sich für ein flächenbasiertes Modell, das die Höhe der Grundsteuer nach der Grundstücks- und Gebäudefläche bemisst. Ziel der Reform ist es, das Steueraufkommen der Gemeinden möglichst aufkommensneutral zu gestalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Grundstückseigentümer künftig dasselbe zahlt wie bisher – Verschiebungen bei der individuellen Steuerbelastung sind unvermeidbar.

Eine zusätzliche Herausforderung für die Kommunen ist, dass noch nicht alle Daten zu den neuen Grundsteuermessbescheiden vorliegen. Zudem enthielten mehr als zehn Prozent der Fälle fehlerhafte oder unvollständige Angaben, die nicht in die Berechnung einfließen konnten, wie Bürgermeister Michael Senger erläuterte.

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Vorschläge der Verwaltung wurden heiß diskutiert

An sich sollen die Grundsteuereinnahmen für die Kommunen durch die Reform nicht steigen, Stichwort: Aufkommensneutralität. Auf der anderen Seite ist die Grundsteuer aber eine der wenigen Einnahmemöglichkeiten, die eine Kommune aktiv steuern kann. Und daher erwartet die staatliche Rechnungsprüfungsstelle von den Gemeinden, dass sie durch Hebesatzanpassungen eine Einnahmensteigerung von etwa 20 Prozent erzielen, wenn die finanzielle Lage dies erfordert – und die jeweilige Kommune ihren Haushalt genehmigen lassen muss, etwa aufgrund von anstehenden Kreditaufnahmen. Bereits im Vorfeld war daher klar, dass eine Erhöhung der Hebesätze in Zapfendorf unvermeidlich ist. Senger nannte als Vorschlag der Verwaltung Sätze von 400 v.H. bei der Gewerbesteuer (bisher 380), 470 v.H. bei der Grundsteuer A (bisher 420) und 250 v.H. bei der Grundsteuer B (bisher 420).

Die Diskussion im Gremium zeigte, dass es unterschiedliche Ansichten zur Höhe der Anpassungen gab. Markus Hennemann (CSU) betonte, dass sein Fraktion die Notwendigkeit einer deutlichen Anpassung sehe, um den Haushalt genehmigungsfähig zu halten. Ohne Erhöhung drohten der Gemeinde finanzielle Engpässe. Joachim Nüßlein (Aktive Bürgerliste Unterleiterbach) sprach für das Vereinte Umland und äußerte Bedenken hinsichtlich der Belastung der Bürger. Eine moderate Anpassung würde seine Fraktion befürworten, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätze bei der Grundsteuer seien aber zu hoch. Besonders der Satz bei der Grundsteuer B mit 250 Prozentpunkten wäre eine deutliche Mehrbelastung für Grundstückseigentümer. Stattdessen plädiere das Umland für eine Erhöhung auf 230 v.H. Für die Fraktion von Zukunft Zapfendorf sprach Mona Bahr. Sie sah die Schmerzgrenze eigentlich als erreicht. Dennoch betonte sie, dass die Gemeinde handlungsfähig bleiben müsse und ihre Fraktion daher eine Anpassung in der vorgeschlagenen Höhe akzeptiert werde. Und Raimund Oswald (Grüne) stellte sich hinter die Empfehlung der staatlichen Rechnungsprüfung.

Die Beschlüsse im Detail

Nach intensiver Diskussion stimmte der Gemeinderat über die einzelnen Hebesätze ab. Zunächst ging es um die Gewerbesteuer: Die Hebesatzanpassung von 380 auf 400 Prozent wurde einstimmig beschlossen. Dies soll der Gemeinde Mehreinnahmen von etwa 58.000 Euro pro Jahr bringen. Für die meisten Betriebe fällt diese Steigerung nicht ins Gewicht, da Gewerbesteuerzahlungen bei kleineren Unternehmen mit der Einkommenssteuer verrechnet werden können – bis zu einem Satz von 400 bei der Gewerbesteuer.

Bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe) entschied sich das Gremium mehrheitlich für 470 Prozent. Erwartete Mehreinnahmen: 8.000 Euro. Und schließlich wurde über die Grundsteuer B abgestimmt. Auch hier gab es eine Mehrheit für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Wert von 250 Prozent. Diese Maßnahme soll zusätzliche Einnahmen von 105.000 Euro pro Jahr generieren. Bei Aufkommensneutralität hätten die Sätze 390 beziehungsweise 210 v.H. betragen.

Weiteres aus der Sitzung vom 21. November 2024

Weiterbearbeitet wurde vom Gemeinderat das geplante Baugebiet Unterleiterbach West. Hier standen erneut die Ergebnisse der Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an. Alle Beschlüsse des Gemeinderats fielen einstimmig, auch die Satzungsbeschlüsse für den Bebauungs- sowie den Flächennutzungs- und Landschaftsplan. Nach wie vor zeigte sich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nicht zufrieden mit der Nähe des Gebiets zur Valentinikapelle, auch der Kreisheimatpfleger äußerte Kritik.

Einstimmig neu abgeschlossen wurde die Betriebsträgervereinbarung mit der Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf über den Betrieb der Kindertageseinrichtung St. Franziskus. Hintergrund sind hier die Neu- und Umbauarbeiten der jüngsten Vergangenheit.

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