Erst am Freitag vor einer Woche wurde bei einem Ortstermin in Kemmern über den Ausbau der ICE-Trasse und den Konsequenzen, wie dem Abriss und Neubau der Autobahnbrücke und dem Lärmschutz gesprochen. Themen, die auch in der letzten Gemeinderatssitzung in Kemmern durchaus eine Rolle spielten. Denn der ICE-Ausbau ist „eine Thematik die uns beständig beschäftigt“, wie Bürgermeister Rüdiger Gerst (CSU) formulierte.
Wie sieht es also in Sachen Bahnausbau aus? Es konnte zwar mit der Wirtschaftswegüberführung für Kemmern ein großer Erfolg erzielt werden, viele Punkte bleiben aber noch offen. Unter anderem soll sich der geplante viergleisige Ausbau für Kemmern verzögern. Da laut Deutscher Bahn nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, soll der Ausbau auf vier Gleise in Richtung Bamberg nur bis Breitengüßbach von statten gehen. Ab Breitengüßbach würde die Strecke also vorerst zweigleisig bleiben. Damit würde auch der Ausbau der Lärmschutzmaßnahmen auf sich warten lassen. Hintergrund sind laut Bahn fehlende Finanzmittel.
Die Lärmschutzwand soll verlängert werden
Diese Verzögerung des Ausbaus war auch ein Punkt, den der Gemeinderat in seiner Stellungnahme zur 3. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren aufgriff. Kemmern ist von dieser zwar nicht unmittelbar betroffen, allerdings wurden viele, schon mehrmals vom Gemeinderat geforderte Änderungen, nicht mit eingebunden.
Unter anderem wurde die Mehrbelastung durch den Lärm von Bahntrasse, Autobahn und Bundesstraße angesprochen. Durch diese dreifache Belastung liegt für die Gemeinde ein Härtefall vor, daher soll die Gesamtveranlagung geprüft werden und Bahn und Staat für die Bahnstrecke, Bundesstraße und die Autobahn in die Verantwortung genommen werden. Außerdem wurde erneut die Verlängerung der Lärmschutzwand im Süden Kemmerns gefordert. Im Moment ist eine rund 1.100 Meter lange Wand vorgesehen, die um hundert Meter verlängert werden soll. Diese Maßnahme soll die Lärmbelastung für die Bevölkerung möglichst effektiv vermindern. Zudem soll die Wand erhöht werden.
Der Gemeinderat fordert außerdem einen zügigen Ausbau der Bahnstrecke, sonst wäre Kemmern dem erhöhten Zugverkehr ohne Lärmschutz ausgesetzt. Daher sollte für diesen Fall die Lärmschutzwand schon vor dem eigentlichen Ausbau in Angriff genommen werden. Außerdem stellte der Gemeinderat nochmals klar, dass sich die Gemeinde nicht an den Kosten für eine Behelfsbrücke im Süden Breitengüßbachs beteiligt. Auch soll die neue Wirtschaftswegüberführung in Kemmern nicht als Transport- und Umleitungsweg für den Bauverkehr dienen.
Wie sieht der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen aus?
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung des Gemeinderats war die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Kemmern. Gemeinden sollen gewährleisten, dass notwendige Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. Dafür muss der mittelfristige Bedarf an solchen festgestellt werden, beispielsweise als Grundlage Baumaßnahmen. Daher hatte die Gemeinde zu einer Umfrage aufgerufen, bei der sich die Eltern von 44 Kindern beteiligten. Die Umfrage ergab, dass Handlungsbedarf vor allem bei Krippenplätzen für Kinder im Alter von null bis drei Jahren und für Schulkinder besteht.
Die Katholische Kindertagesstätte St. Maria bietet im Moment zwölf Krippen- und 75 Kindergartenplätze für Kinder von drei bis sechs Jahren und 25 Betreuungsplätze für Grundschulkinder an. Diese Anzahl könnte noch erweitert werden, da die ab 1. Januar 2015 eingetretene neue Betriebserlaubnis 90 anstatt 75 Kindergartenplätze erlaubt. Über Kemmern hinaus gibt es noch elf weitere Betreuungsplätze.
Der Gemeinderat erkannte neben den zwölf Krippenplätzen 90 Kindergartenplätze anstatt der bisherigen 75 als bedarfsnotwendig an. Dazu 50 Plätze für die Schulkinderbetreuung anstatt der bisher 25 Plätze. Das würde insgesamt 152 Plätze in der Kindertagesstätte St. Maria ergeben. Hinzu kommen sechs integrative Plätze, zwölf Plätze außerhalb Kemmerns und zehn werden als nicht vorhersehbarer Bedarf anerkannt. Die Verwaltung soll prüfen, ob neben dem Bedarf für weitere zwölf Krippenplätze auch noch 25 weitere Kindergartenplätze benötigt werden und wie der Bedarf gedeckt werden kann.
In diesem Zusammenhang wurde auch einem Antrag der Kindertagesstätte stattgegeben, die um die Nutzung eines weiteren Raumes in der Grundschule für die Kinderbetreuung bat. Zudem wurde beschlossen, dass der Hof und der Eingangsbereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung für die Zwecke der Schulkinderbetreuung genutzt werden können. Die Flächen werden überlassen und nötige Maßnahmen zur Einfriedung sollen noch überprüft werden.