Arbeitskreis soll wichtige Frage klären

„Sechzig Prozent des Stromverbrauchs sind im Markt Rattelsdorf bereits durch regenerative Energiequellen, wie Biogas und Photovoltaik abgedeckt, davon werde auch ein Vierzehntel durch vier Wasserkraftwerke erzeugt“. Mit dieser Statistik konfrontierte Bürgermeister Bruno Kellner seinen Marktgemeinderat, um in der letzten Marktgemeinderatssitzung eine eventuelle Grundsatzentscheidung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen fällen zu lassen.

Anlass war der Antrag eines Investors, auf Fl. Nr. 654 sowie Fl.-Nr. 630 und 631 der Gemarkung Rattelsdorf Solarstrom erzeugen zu dürfen. Kellner stellte die Frage in den Raum, wie man in Zukunft mit solchen Anfragen umgehen werde. Die Kiesabbaufläche im Süden werde immer größer, die Nachbarn Ebensfeld und Zapfendorf haben bereits spezielle Sondergebiete ausgewiesen, Ebensfeld sogar beschlossen, dass nur ein Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen belegt werden dürfe. Im Landkreis Bamberg gab es schon einen Konflikt zwischen den Nachbarn Hirschaid und Frensdorf. Umweltminister Thorsten Glauber hatte in seinem jüngsten Besuch ausdrücklich bestätigt, dass die Kommunen bei der Ausweisung solcher Gebiete auf sich selbst gestellt seien.

Daher die Frage des Gemeindeoberhauptes: „Wollen wir Photovoltaik auf Dächern und Parkplätzen haben oder auf Freiflächen“, und wenn die Wahl auf letzteres fallen würde: „Wie hoch soll der Anteil sein?“ Die Gesamtackerfläche im Marktgebiet beträgt 1700 Hektar, „ein Prozent davon wären 17 Hektar, „wenn es denn so sein soll“, resümierte der Erste Bürgermeister.

Schon vor einigen Jahren hat das Landratsamt Bamberg einen Solarflächenkataster erstellen lassen, an dem sich die Kommunen orientieren könnten. Bei einer Nutzung der Flächen durch PV-Anlagen benötige man keinen Kunstdünger, keine Pflanzenschutzmittel und keinen Maschineneinsatz mehr. Die aufgrund der Versiegelung geforderten Ausgleichsflächen besitzen einen geringen Faktor, nämlich 0,8 bis 1,1.

Welche Bereiche kommen überhaupt in Frage?

Zu Beginn der Diskussion erwähnte Marktgemeinderatsmitglied Jürgen Scheuring (SPD): „Der Investor ist da“, stellte den Antrag, ihn zu hören, was einvernehmlich erlaubt wurde. Jener hatte den bereits bekannten Solarkataster im Bereich um Rattelsdorf und Ebing näher eingegrenzt und mit „Gelb“ die Ackerflächen skizziert, wo eine Bebauung möglich und rentabel sei. Aufgrund des Überschwemmungsgebietes von Itz und Main, der wachsenden Kiesabbauflächen im Süden, blieben kaum noch Flächen übrig. In Franken stellt sich desweitern das Problem, dass bei einer Fläche von fünf bis sieben Hektar mit zirka 20 Eigentümern verhandelt werden müsse. Die Ausrichtung der Flächen sei so gewählt, dass sie von Wohngebieten nicht einsehbar wären, erklärte Frank Brunner, wobei die Eingrünung in direkter Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes erfolgen werde. Er selbst erwarte heute keine Grundsatzentscheidung vom Marktgemeinderat.

Ausschnitt aus dem Solarkataster, mit Hinweis des Investors, wo überhaupt PV-Anlageflächen im Bereich von Rattelsdorf und Ebing möglich und wirtschaftlich wären.

Marktgemeinderätin Christine Jäger (SPD) sprach in der Diskussion das an, was sich im Gremium tendenziell verfestigte: „Wir wollen alle die Klimalage verbessern und eine Energiewende. Es war bisher nicht ausreichend, was getan wurde!“ Die Bildung eines Arbeitskreises wäre für sie jedoch ein Zeichen für eine weitere Vertagung. Michael Hümmer (VU) und Oliver Prath (CSU) sahen jedoch das Problem, wenn es keine Regelung in dieser Sache gibt, gäbe es auch keinen Grund solche Anträge abzulehnen. Auch Otto Schobert (Ebinger Liste) sah eine Gefahr darin, dass man von Anfragen überschwemmt werde, was Bürgermeister Kellner bestätigt: „Die Anlagen nehmen zu.“ Joachim Lunz (RatZ) sah einen Vorteil darin, dass man nach eingehender Prüfung der Standortfragen bestimmen könne, „wo es gefällt und wo nicht“. Worauf auch Stefan Drescher, Ortssprecher von Busendorf anmerkte: „Gegen die obere Anlage habe er nichts, aber die „Untere“ möchte er nicht so nahe an dem Hauptort haben.“

Somit kam man überein, einen Arbeitskreis mit fünf Marktgemeinderäten, einer aus jeder Fraktion, einzurichten, um mögliche Standorte für Sondergebiete für die Erstellung von Freilandphotovoltaikanlagen zu identifizieren und festzulegen. Dazu sollten auch Experten zu dem Thema Naturschutz und Klima gehört werden. Die Entscheidung dieses Gremiums soll bis Jahresende vorgelegt werden.

Erneute – dritte – Ablehnung eines Bauantrags an „neuralgischem“ Punkt

Der Bauantrag für ein Wohn- und Bürohaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1450/2 der Gemarkung Rattelsdorf war schon mehrfach vom Marktgemeinderat negativ beurteilt worden. Hierbei handele es sich um einen neuralgischen Punkt nach der Abfahrt bei der B 4 und der frequentierten Postfiliale, der Konfliktpotenzial mit sich bringe, führte das Gemeindeoberhaupt ein. Hingegen kam jetzt die Antwort vom Landratsamt Bamberg, dass nach genauer Prüfung dem Antrag planungsrechtlich nichts im Wege stehe. Von dort kam wiederum der Hinweis, dass, „auch wenn das Einvernehmen von der Gemeinde verweigert wurde“, dieses von der Baubehörde ersetzt wird. Es handele sich um ein Mischgebiet, und ein dortiges Bauen sei voll zulässig. Die Problematik sah die Mehrheit des Marktgemeinderates darin, dass eine zusätzliche Einfahrt genau am Ende des Fahrradweges geschaffen werde. Auch stellte man sich die Frage, ob die zwei eingezeichneten Stellplätze auf diesem schmalen Grundstück tatsächlich ausreichend seien. Bei zwei Befürwortungen und zwölf Gegenstimmen wurde daher der Antrag erneut abgelehnt. Dem Landratsamt Bamberg wurde vor dessen endgültiger Entscheidung und Genehmigung in Erinnerung gebracht, Maß und Anzahl der Stellplätze nochmals zu überprüfen.

Am „neuralgischen Punkt“ in Rattelsdorf nach der Abfahrt von der B 4 Richtung Ebing soll ein Wohn- und Bürogebäude errichtet werden.

Orgelrenovierung – Pfarrkirche St. Peter und Paul – Zuwendungen

Laut einem Grundsatzbeschluss können 20 Prozent der Kosten als Zuschuss für die Renovierung der Orgel in St. Peter und Paul, Pfarrkirche in Rattelsdorf, genehmigt werden. Somit wurde einstimmig beschlossen, die Summe in Höhe von 10.800 Euro im Haushalt 2022 bereit zu stellen.

Solarparks in der Nachbarschaft

Die Änderungen der Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufgrund neuer Solarparkanlagen innerhalb der Nachbargemeinden Ebensfeld und Untermerzbach wurden fast einvernehmlich begutachtet. Nur für die Anlage auf der Flur „Hinterer Grieß“ in der Gemarkung Recheldorf wollte ein Marktgemeinderatsmitglied auf die weitere Beteiligung am Verfahren nicht verzichten.

Anzeige
Karin Eminger Frisöre

Anfragen und Anträge laut § 2 der Geschäftsordnung – neuer Ansatz der Bündelung

Nachdem es sich in den vorherigen Sitzungen als schwierig erwiesen hat, sowohl für Bürgermeister wie auch Geschäftsleitung den exakten Sachstandsbericht für die zahlreichen Projektanträge zu liefern, erging die Bitte, dass diese Anfragen beim Zweiten Bürgermeister für den Bereich Rattelsdorf und beim Dritten für Ebinger Belange gebündelt werden sollten. Erster Bürgermeister Kellner wäre Ansprechpartner für das Umland. Jener wies darauf hin, dass die Fraktionssitzungen deshalb abgehalten werden, um diese Anfragen zu kanalisieren. Ebenfalls wurde darum gebeten, dass die Gesuche bereits am Montag vor der Sitzung bei der Verwaltung schriftlich eingereicht werden sollten, um die entsprechenden Informationen dann in der Versammlung vorlegen zu können.

Dr. Martin Hoffmann (RaTZ) erinnerte an die Verpflichtung, dass die Markgemeinderäte die Auskünfte einholen müssten: „Die Leute wollen den Sachstand wissen“, worauf der Erste Bürgermeister beschwichtigte: „Wir werden daran arbeiten!“

Sonstiges

Das Gerüst am „Schulturm“ konnte jetzt ebenfalls nach zwei Jahren Bautätigkeit entfernt werden. Erster Bürgermeister Bruno Kellner (VU) lobte die gute Zusammenarbeit mit dem Architekten, der in einer „tollen Leistung“ die vielen Schwierigkeiten gemeistert hatte.

Die Kinderkrippe „Mäuseturm“ war von der Rechtsaufsichtsbehörde geprüft worden und hat die Betriebserlaubnis für zwei Gruppen erhalten. Die erste Gruppe konnte somit Anfang September ins Erdgeschoss einziehen.

Im Rahmen der RZWas 2018 laufen die Maßnahmen derzeit in der „Seeleinstraße“ (Wasserleitung)/ Querung zur B 4 und in der Bamberger Straße (Wasserleitung). Die Entscheidung für die Arbeiten für den Anschluss an die FWO werden jetzt Ende September gefällt.

Für den kommunalen Böschungsmäher musste im Rahmen einer dringlichen Anordnung ein Austauschmotor im Wert von 12.000 Euro angeschafft werden.

Sabina Sitzmann-Simon (CSU) erkundigte sich, warum in der neuen Kinderkrippe kein Strom gespart werde. Sie sei von den Nachbarn auf die nächtliche Dauerbeleuchtung angesprochen worden. Bürgermeister Kellner (VU) verwies hier auf die geltenden Brandvorschriften und die zu unterhaltende Notfallbeleuchtungsanordnung, dabei fügte er hinzu: „Guckt Euch mal die Schule an!“

Artikel drucken Artikel drucken

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.