Eine ganze Sitzung nahm sich der Zapfendorfer Gemeinderat Zeit, um sich mit zahlreichen Anträgen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. Für die Genehmigung hatte das Gremium im Frühjahr extra Kriterien erarbeitet. Nun stellte sich die Frage: Kommen Anlagen in Frage?
Neun Anträge auf die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gingen bisher beim Markt Zapfendorf ein. Mit ihnen hatte sich der Gemeinderat am 2. Dezember 2021 nun auseinanderzusetzen. Grundlage für die Entscheidung ist ein Kriterienkatalog, der im März 2021 verabschiedet wurde.
In den „Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik im Markt Zapfendorf“ spielen besonders die Sichtbarkeit und das Landschaftsbild eine große Rolle. Keine Anlage soll von bebauten oder bebaubaren Grundstücken aus sichtbar sein – es sei denn, die Eigentümer widersprechen nicht. Ein Bau in Richtung Maintal ist ausgeschlossen. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die regionale Wertschöpfung. Ein Investor muss darlegen, in welcher Form eine finanzielle Beteiligung der Bürger angeboten wird. Auch in Sachen Umzäunung und Artenschutz sind Kriterien enthalten. Außerdem wurde festgelegt, dass im Gemeindegebiet eine Fläche von maximal 32 Hektar (entspricht ca. zwei Prozent der landwirtschaftlichen Flächen und einem Prozent der Gesamtfläche des Marktes Zapfendorf) für weitere Anlagen die Obergrenze sein soll, danach müsste der Gemeinderat neu beraten. Pro Jahr soll maximal ein Zubau von 13 Hektar erfolgen.
Sind die Kriterien so richtig?
Acht Anträge wurden, teilweise nach kurzer Diskussion abgelehnt. Die Flächen, die von den Investoren angedacht waren, befanden sich am nordöstlichen beziehungsweise südwestlichen Ortsrand von Lauf, nördlich von Weihersmühle, zwischen Oberleiterbach und Reuthlos nahe der bestehenden PV-Anlage, westlich und östlich von Sassendorf sowie nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Oberleiterbach – Peusenhof. In den meisten Fällen waren die Anlagen von der Wohnbebauung aus einsehbar, was einer Zustimmung der betroffenen Anwohner bedürft hätte. Bei der Anlage in Oberleiterbach sah die Gemeindeverwaltung Probleme beim Gebietswasserablauf bei Regenereignissen für die Ortschaft Oberleiterbach. Zudem konnte der Investor, die Stadtwerke Bamberg, keine ausreichende Beteiligung des Marktes und der Bürgerinnen und Bürger darlegen.
Weiterverfolgt werden soll daher nur ein Antrag. Der Investor ABO Wind AG beantragt den Bau auf einer Fläche zwischen Unterleiterbach und der Autobahn A73 im Bereich „Am Steinberg“. Sie wäre 13 Hektar groß, von der Wohnbebauung nicht einsehbar – und die Möglichkeit der Gemeinde- und Bürgerbeteiligung wäre gegeben. Weitere Details soll der Investor in einer Folgesitzung genauer vorstellen. Die ABO Wind AG ist ein Projektentwicklungsunternehmen für Anlagen der Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen (Wind-, Sonnenenergie und Biomasse) mit Sitz in Wiesbaden.
Die Lage der geplanten Anlage südöstlich von Unterleiterbach.
Mit einigen Entscheidungen zu den Anträgen zeigte sich Andreas Hofmann (Zukunft Zapfendorf, ZuZ) nicht zufrieden. „Ich bin eigentlich auch für PV-Anlagen auf Dächern, der Strom kommt aber nicht einfach aus der Steckdose – und wir müssen uns daher auch mit großen Anlagen auseinandersetzen. Schon bei der Erarbeitung des Kriterienkatalogs war die Meinung unserer Fraktion, dass die Sichtbeziehung nicht das entscheidende Kriterium ist. Eine PV-Anlage stört nicht.“ Auch Raimund Oswald (Grüne – Soziales Zapfendorf) meinte, dass es nicht richtig sei, die anderen Anträge pauschal abzulehnen. „Es könnte ja sein, dass wir einen Favoriten haben und der Investor aber am Ende abspringt. Daher sollten wir eine Reihung erstellen.“ Anderer Meinung war der dritte Bürgermeister Andreas Schonath (Wählergemeinschaft Oberleiterbach, WOB) und bezog sich insbesondere auf die Anträge nahe Sassendorf: „In Leimershof gibt es schon große PV-Anlagen. Wie sollen denn die Bauern in Zukunft ihre Sachen anbauen, wenn wir alles schwarz machen?“
Sonstiges aus der Sitzung vom 2. Dezember 2021
Bürgermeister Michael Senger informierte, dass die Arbeiten zur Errichtung der Mobilstation am Bahnhof in diesen Tagen beginnen. Nutzbar wird sie aber erst ab dem Frühjahr sein. Bezüglich des Baus eines Radwegs Richtung Unteroberndorf habe eine Nachfrage beim Staatlichen Bauamt ergeben, dass aktuell die Ingenieurplanung laufe. Weil die Arbeiten aber, auch aufgrund des abrutschenden Hangs, nicht leicht umzusetzen sein werden, seien die technischen Konzepte aufwändig zu entwickeln. Auch eine naturschutzrechtliche Prüfung müsse stattfinden. Mit dem Bau sei daher nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen.
Pläne: Markt Zapfendorf
„Bei der Anlage in Oberleiterbach sah die Gemeindeverwaltung Probleme beim Gebietswasserablauf bei Regenereignissen für die Ortschaft Oberleiterbach.“
Und jetzt oberhalb von Unterleiterbach NICHT?
Vor über 10 Jahren waren die Feuerwehren des Marktes Zapfendorf
am Freitag, Samstag und Sonntag in Unterleiterbach im Dauereinsatz
weil die Sturzflut aus der „REIFENGARTEN-KLAMM“ an der Kiche St. Magdalena
vorbei sogar die Ortsdurchfahrt überschwemmte!
Zitat vom 30.09.2021 nachrichtenamort:
„Durch die Sammlung des Regenwassers am Rand der Solarmodule fließe das Wasser schneller und konzentrierter ab in Richtung der Entwässerungsgräben, die dafür aber oft nicht ausgelegt seien. Es sei zu befürchten, dass das Regenwasser im weiteren Verlauf über den parallel zur Ortsverbindungsstraße befindlichen Leiterbach schneller und geballter im Ort Oberleiterbach ankomme.“
Das gilt oberhalb von Unterleiterbach NICHT???