Grabgestaltung: Kunstrasen und Blech?

Was ist auf Friedhöfen erlaubt und was nicht? Wie kann es gelingen, möglichst viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 15. März zu aktivieren? Und bekommt die Kirchenstiftung Kirchschletten einen Zuschuss für die Innensanierung des Gotteshauses? Mit solchen Fragen beschäftigte sich der Zapfendorfer Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 23. Januar 2020.

„Bisher gibt es eine Satzung für alle Friedhöfe, eine neu zu erarbeitende sollte Unterabschnitte für die verschiedenen Friedhöfe in den Gemeindeteilen haben“, erklärte Markus Müller-Hoehne, Geschäftsleiter vom Markt Zapfendorf. Denn bisher gilt eine Satzung, auf den Friedhöfen sind die Voraussetzungen aber jeweils andere. Vorausgegangen war ein Antrag von Gemeinderat Stefan Kabitz (Freie Wähler) aufgrund von nicht-satzungskonformen Grabgestaltungen im Friedhof Zapfendorf. Konkret ging es Kabitz um Blecheinfassungen sowie das Verlegen von Kunstrasen. Bürgermeister Volker Dittrich erklärte, dass sich der Gemeinderat schon häufiger mit solchen Themen befasst habe, es habe auch schriftliche Informationen an die betroffenen Grabpächter gegeben, was aber einige ignoriert hätten. „Seitens der Verwaltung haben wir die Umsetzung nicht mit Nachdruck verfolgt“, so Dittrich. Vielmehr müssten dann Bescheide versendet werden, die konkrete Strafen androhen. Mehrere Gemeinderäte waren der Meinung, dass mit dem Thema Grabgestaltung sensibel umgegangen werden sollte, die Geschmäcker seien nun einmal verschieden. Einstimmig beschlossen die Räte, das Thema erst einmal zu vertagen und zunächst die ohnehin notwendige neue Satzung zu verabschieden.

Um die Entschädigungen für Wahlhelfer ging es in einem weiteren Tagesordnungspunkt. Der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter sollen künftig 80 Euro für ihren Einsatz erhalten, der Schriftführer und sein Stellvertreter 60 Euro, Beisitzer 50 Euro. Für Stichwahlen schlug die Verwaltung 35, 25 und 20 Euro vor. Damit entstünden der Gemeinde Kosten von etwa 6.300 Euro für die Kommunalwahl am 15. März, bei einer möglichen Stichwahl kämen noch einmal 2.800 Euro hinzu. Auf die Nachfrage von Gemeinderat Harald Hümmer (Wählergemeinschaft Oberleiterbach), warum die bisherigen Entschädigungen in etwa verdoppelt wurden, erklärte Müller-Hoehne, dass es keine Empfehlungen übergeordneter Behörden hierzu gäbe und er sich bei der Kalkulation daher auch an den Nachbargemeinden orientiert hätte. „Das Ehrenamt soll zudem bei einer solch aufwändigen Wahl auch attraktiver gemacht werden“, erklärte er. Die neuen Entschädigungssätze wurden einstimmig angenommen.

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Zuschuss für die Kirchensanierung in Kirchschletten

Nach dem Erlass einer neuen Satzung für die Gemeindebücherei, die aufgrund der Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig geworden war, stellte der Gemeinderat der katholischen Kirchenstiftung Kirchschletten einen Zuschuss von 4.800 Euro für die Innensanierung der Pfarrkirche in Aussicht. Der Markt Zapfendorf übernimmt bei solchen Projekten üblicherweise zehn Prozent des „denkmalpflegerischen Mehraufwands“, der in diesem Fall bei 48.000 Euro liegt. Insgesamt kostet die Sanierung 152.000 Euro.

Ein weiterer Antrag von Gemeinderat Kabitz beschäftigte sich mit der Frage nach Altlasten im Markt Zapfendorf. Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass Anfang des Jahres 2016 im Klärschlamm ein erhöhter Cadmiumwert festgestellt wurde, es folgte eine Überprüfung und die fachgerechte Entsorgung von 17.00 Kubikmeter Klärschlamm. Der Verursacher konnte ermittelt werden, die Mehrkosten wurden ihm in Rechnung gestellt. Seither gab es keine Überschreitung der Grenzwerte mehr. Hinsichtlich der Bodenablagerungen nördlich des Laufer Bachs an den Absetzbecken der Deutschen Bahn, so Dittrich weiter, sollte bekannt sein, dass mit dem größten Teil des Bodens südlich des Laufer Bachs ein Lärmschutzwall angelegt werden soll. Der entsprechende Bauantrag wurde bereits ans Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet.

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