Das Ausloten der Optionen für die Sicherung der Trinkwasserversorgung in Baunach geht weiter. Nun präsentierte sich die Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) im Stadtrat. Wäre ein Anschluss die perfekte Möglichkeit für die Zukunft?
70 Kommunen, Zweckverbände und Stadtwerke versorgt die FWO aktuell. Kommt bald auch Baunach hinzu? Sehr wahrscheinlich, wie in der Stadtratssitzung vom 8. November 2022 klar wurde. Markus Rauh, Verbandsdirektor der FWO, stellte den Stadträtinnen und Stadträten die wichtigsten Eckdaten vor. Zunächst ging es um die Voraussetzungen, welche die FWO mitbringt. Das gelieferte Wasser kommt zum größten Teil aus der Talsperre Mauthaus, auch Ködeltalsperre genannt, nordöstlich von Kronach. Außerdem kauft die FWO Wasser vom WFW (Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum) aus Nürnberg sowie von den Stadtwerken Kulmbach zu. Somit ist das Trinkwasser größtenteils Oberflächenwasser, das anschließend aufbereitet wird und so eine sehr geringe Wasserhärte aufweist.
Im Jahr 2021 gab die FWO rund 15 Millionen Kubikmeter Wasser ab, eine Reserve von aktuell rund sechs Millionen Kubikmeter ist aber vorhanden, so dass weitere Anschließer möglich sind und auch heiße Sommer gut verkraftet werden können. Alle Abnehmer zahlen den gleichen Preis, zurzeit 0,92 Euro pro Kubikmeter. Hinzu kommt lediglich im Rahmen der Herstellung des Anschlusses ein Baukostenzuschuss von 0,70 Euro pro Kubikmeter vereinbarter Abnahmemenge. Geschlossen werden langfristige Verträge zwischen Kommune und FWO, wobei eine Erhöhung der Abnahmemenge jederzeit möglich ist.
Weiterhin Baunacher Wasser, FWO als Beimischung
Technisch wäre ein Anschluss von Baunach recht gut möglich. Nahe der B4 bei Rattelsdorf verläuft die Fernwasserleitung, hier würde ein von der FWO zu erstellender Übergabeschacht entstehen. Die Leitung über Daschendorf Richtung Baunach müsste dann die Stadt erstellen. Ab der Vertragsunterzeichnung ist mit einer Vorlaufzeit von etwa einem Jahr zu rechnen, bis das Wasser fließt. Es würde dann dem vorhandenen Trinkwasser aus den beiden Brunnen beigemischt, lediglich Daschendorf bekäme eine Vollversorgung über die FWO.
Eine Entscheidung fällt der Stadtrat noch nicht, das soll im neuen Jahr geschehen. Sehr wohl gibt es aber eine deutliche Tendenz, nachdem sich das Bohren weiterer Brunnen als keine gute Möglichkeit herausgestellt hat. Somit dürfte der Beschluss des Stadtrats nur noch eine Formsache sein.
Mögliches Bürgerbegehren?
Unter Sonstiges kam die Sprache auf ein Bürgerbegehren, das gerade mit dem Sammeln von Unterschriften anläuft. Thema: das „Projekt Mehrzweckhalle“. Stadträtin Manuel Fößel musste sich hier gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie Bürgermeister Tobias Roppelt rechtfertigen, da sie zur den Initiatoren gehört. Roppelt kritisierte insbesondere, dass der dazu kursierende Flyer falsche Behauptungen enthalte und suggeriere, auf die Baunacher Bürgerinnen und Bürger kamen Einschränkungen zu.
So habe die geplante Mehrzweckhalle nichts mit der Zukunftssicherheit in Sachen Trinkwasser zu tun, außerdem gebe es einen Nutzungsplan für die Halle. Und: Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich Ukraine, Energiekrise und Kostensteigerungen sei es sehr wahrscheinlich, dass sich der Stadtrat im kommenden Jahr für eine Verschiebung des Baus entscheide. Gestoppt werden sollte das Projekt aber nicht, da bereits viel in Pläne und Genehmigungen investiert worden sei. Die Baugenehmigung bleibe beispielsweise einige Jahre gültig. Fößel stellte in einem Telefonat im Nachgang zur Sitzung klar, dass es beim Bürgerbegehren um eine Zurückstellung des Baus gehe, nicht um einen kompletten Stopp. Dazu solle es aber ein eigener Stadtratsbeschluss geben.
Der Bau der Mehrzweckhalle, hier eine Simulation von Stark Architekten, könnte sich verschieben.
Weiteres aus der Sitzung vom 8. November 2022
Baunach möchte in Sachen Windkraft Zeichen setzen. Dafür werden nun für die Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West weitere mögliche Vorranggebiete für Windkraft gemeldet. Ziel sei, so Bürgermeister Tobias Roppelt, insbesondere die Grundstückseigentümer mitzunehmen und die Akzeptanz für Windräder zu schaffen. Auch Bürgerwindräder seien denkbar, hierfür sollen die möglichen Rechts- und Gesellschaftsformen abgeklärt werden.
Neu erlassen wurden die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabe und Entwässerung. Die Stadt hatte die Dr. Schulte Röder Kommunalberatung mit der Erstellung der Globalberechnung zum Nachweis der Angemessenheit der Herstellungsbeiträge beauftragt. Neu geregelt werden nun insbesondere diese Beiträge, sie betreffen nur Um-, Aus- oder Neubauten und sind einmalig fällig. Bei der Wasserabgabe sinkt der Grundstücksflächenbeitrag von 1,78 Euro pro Quadratmeter auf 1,08 Euro, der Geschossflächenbeitrag steigt von 3,06 auf 4,61 Euro. Bei der Entwässerung fallen beide Beiträge geringer aus – der Grundstücksflächenbeitrag lag bisher bei 1,62 Euro pro Quadratmeter und wird nun 1,34 Euro betragen, der Geschossflächenbeitrag ändert sich von 15,52 Euro auf 11,86 Euro. Auch einige weitere Änderungen an den Satzungen wurden eingearbeitet, besonders bezogen auf neue Formulierungen in den Mustersatzungen.
Diskutiert wurde über die Einleitungsgebühr. In § 10 Abs. 2 Satz 4 der Entwässerungssatzung heißt es: „Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 31.10 mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und Einwohner. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere Schätzungen möglich. Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen.“ Stadträtin Manuela Fößel wäre eine getrennte Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser, also eine gesplittete Abwassergebühr, lieber gewesen. Die Einführung einer solchen bezeichnete Bürgermeister Roppelt aber als zu aufwändig – für die Verwaltung und auch die Bürgerinnen und Bürger.