Baunach hat viel vor. Zur Bewältigung von großen Aufgaben wie dem Bau der Mehrzweckhalle werden auch Kreditaufnahmen nötig sein. Und da wird von übergeordneten Behörden erwartet, dass auch die Einnahmenseite der Stadt angepasst wird. Also stehen Steuererhöhungen an. Auch die Friedhofsgebühren werden steigen, allerdings aus einem anderen Grund.
Eine umfassende Korrektur war nötig. Seit dem Jahr 2005 hatte sich die Friedhofssatzung der Stadt Baunach für die Friedhöfe in Baunach, Reckenneusig, Dorgendorf und Priegendorf nicht wesentlich geändert. Nachdem es nun auch eine neue Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages gibt, die sämtliche Rechtsänderungen der vergangenen Jahre enthält und auch Veränderungen in der Lebensführung sowie neue Bestattungsformen berücksichtigt, beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 8. Juni 2021 einstimmig eine neue Friedhofssatzung. Die alte enthielt beispielsweise bei den Grabarten nur Reihen- und Familiengräber sowie Urnennischen, in der neuen wird stärker differenziert: Einzel-, Doppel-, Dreier- und Vierergrabstätten finden genauso Erwähnung wie Kinder- und Urnengräber oder Urnengrabfächer und Urnenerdröhren.
Zusammengeführt wurden zudem die Ruhefristen, sie betragen nun einheitlich in allen Friedhöfen und auch in allen deren Bereichen 30 Jahre. Bisher waren 15 oder 20 Jahre in bestimmten Abteilungen aufgeführt. Kindergräber und Urnengrabstätten werden mit 15 Jahren genannt.
Friedhofsgebühren steigen deutlich
Schwieriger taten sich die Rätinnen und Räte bei der neuen Friedhofsgebührensatzung. Bisher, so Hauptamtsleiter Dominik Lavinger, seien nicht alle Kosten mitkalkuliert worden, unter anderem die Arbeiten des Bauhofes. Zudem seien die jährlichen Gebühren recht gering gewesen, da Investitionsumlagen erhoben wurden. Die Verwaltung könne dem Stadtrat aber nur kostendeckende Gebühren empfehlen, daher falle die Erhöhung nun sehr deutlich aus. Ein Beispiel: Ein Doppelgrab kostet bisher pro Jahr 54 Euro, pro Grabplatz wurde eine einmalige Investitionsumlage von 275 Euro erhoben. Die neue Satzung sieht für ein Doppelgrab jährlich 165 Euro vor. Bei einer Ruhefrist von 30 Jahren kamen somit für das Doppelgrab bisher unter 2.000 Euro zusammen, nun knapp 5.000 Euro.
Zweiter Bürgermeister Peter Großkopf (CBB) bezeichnete die Steigerung zwar als hoch, immer aufs Jahr betrachtet relativiere sich das aber. „Eine Kommune muss kostendeckend arbeiten.“ Laut Bürgermeister Tobias Roppelt war nun ein großer Wurf nötig, da in den vergangenen Jahren nichts passiert sei. „Es hat sich viel aufgestaut.“ Nicht alle Stadträte waren mit der deutlichen Erhöhung einverstanden. Manuela Fößel (SPD/FFB) stellte den Antrag, die Verwaltung solle prüfen, ob eine andere Gebührenberechnung oder eine moderatere Erhöhung möglich sei – auch mit dem Hintergrund, dass die Grabkosten direkt bei der Zuteilung des Grabes entstehen und somit auf einmal fällig werden. Roppelt wies auf die Möglichkeit der Stundung hin, falls für jemanden die Einmalzahlung nicht leistbar sei. Da die Beschlussvorlage der Verwaltung weitergehend war, wurde zunächst über sie abgestimmt – und sie fand bei drei Gegenstimmen eine deutliche Mehrheit. Wichtig: Die Satzung gilt nicht rückwirkend, wird also nur auf neue Grabstätten angewendet.
Nicht zumutbar?
„Wenn Baunach in den nächsten Jahren Kredite aufnehmen möchte, dürften die Hebesätze nicht unter dem Landkreisdurchschnitt liegen.“ Bürgermeister Tobias Roppelt erklärte den Hintergrund zum Tagesordnungspunkt „Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern A und B“. Denn die Rechnungsprüfung am Landratsamt weise die Stadt regelmäßig daraufhin, die Einnahmenseite zu verbessern – und bei geplanten Kreditaufnahmen spiele das eine große Rolle. Von der Verwaltung war daher eine Erhöhung der Grundsteuern A und B auf 360 v.H. (bisher 330 und 320) und der Gewerbesteuer auf 400 v.H. (bisher 350) vorgeschlagen worden.
Darüber wurde länger diskutiert. Stadtrat Luigi De Vita (CBB) zeigte sich zwar mit der Grundsteueranpassung einverstanden, meinte aber, eine sehr deutliche Erhöhung der Gewerbesteuer sei den Gewerbetreibenden, insbesondere mit Blick auf die Corona-Pandemie, nicht zumutbar. Er hielt 380 v.H. für angemessen. Bürgermeister Roppelt ergänzte, dass zu bedenken sei, dass es um die Besteuerung von Gewinnen gehe – nur wer Gewinne erwirtschafte, werde auch mehr belastet. Andrea Weigler (CSU) erklärte: „Wir hören seit Jahren, dass es Baunach gut geht, und nehmen das auch als Begründung für die Möglichkeit, zu investieren. Daher verstehen wir in der Fraktion nicht, warum jetzt an der Stellschraube Grundsteuer gedreht werden soll.“
Mit fünf zu elf Stimmen wurde die Erhöhung der Gewerbesteuer auf 400 v.H. dann abgelehnt, eine Abstimmung über eine Erhöhung auf 380 v.H. ging dagegen einstimmig aus. Die Erhöhung der Grundsteuern auf 360 v.H. wurde mit neun Ja-Stimmen beschlossen. Bei zwei Gegenstimmen ging dann noch die notwendige Nachtragshaushaltssatzung durch.
Keine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
Thema der Sitzung war auch noch die Verkehrssituation an der B279. Von der Verwaltung waren Informationen für eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung eingeholt worden. Zwei Säulen in Baunach (und zwei weitere in Reckendorf) könnten zum Blitzen eingesetzt werden. Bürgermeister Roppelt wies aber auf die hohen Kosten hin. Zum einen müsste die bauliche Seite von der Stadt erledigt werden, inklusive Stromanschluss, zum anderen sei ein 24-monatiger Vertrag mit einem Verkehrsüberwachungsunternehmen nötig. Dies koste rund 180 Euro pro Tag, plus Personalkosten, die im Rathaus anfielen. So käme pro Jahr eine sechsstellige Summe zusammen. „Baunach wird mit einer Verkehrsüberwachung kein Geld verdienen“, so Roppelt.
Nachdem die Säulen mindestens 200 Meter von den Ortseingängen entfernt platziert werden müssen, wäre ihre Wirkung wohl eher eingeschränkt. Mehrere Stadträte meinten auch, die Ortskundigen würden sich sehr schnell auf die fest installierten Blitzer einstellen – und diejenigen, die schon weit vor den Ortsausgängen wieder beschleunigen, treffe man damit ebenso nicht. Einig waren sich die Stadträte, dass man nicht auf den Bau einer Umgehungsstraße warten könne, sondern selbst, so weit wie möglich, aktiv werden müsse. Daher soll Bürgermeister Roppelt weiterhin den Kontakt zur Bundes- und Landespolitik suchen – und kann auch in eigenem Ermessen neue Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie schon in Baunach und Reckenneusig im Einsatz sind, anschaffen. Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung ist damit erstmal vom Tisch.
Stadtradeln, Sturzflutrisikomanagement und der Radweg
In seinem Kurzbericht informierte Bürgermeister Tobias Roppelt über die Aktion Stadtradeln, zu der Anmeldungen auf der Webseite der Stadt Baunach oder bei Stadtradeln.de möglich sind. In Sachen Sturzflutrisikomanagement hätten erste Arbeiten in Priegendorf begonnen – Gräben wurden geputzt und Vorbereitungen zum Bau für Regenrückhaltebecken getroffen. „Der Anfang für ein umfangreiches Projekt ist gemacht.“ Im Herbst plane er eine Bürgerversammlung in Dorgendorf. Und: Der Geh- und Radweg zwischen Baunach und Appendorf sei Ende Mai freigegeben worden, nun stehe noch die Sanierung der Straße an. „Diese Sanierung wäre schon parallel zum Bau des Weges wünschenswert und sicher auch kostengünstiger gewesen“, so Roppelt. Eine dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser Stelle sei keine Lösung.